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Also, nochmal für die Langsamen zum mitschreiben: Dem Kläger wurde von seinem SB der Zusatz "2-schüssig" eingetragen. Das heisst, er darf seine Waffe NIRGENDSWO, weder auf dem Stand, noch zum Einschiessen, noch sonstwo mit einem andren Magazin nutzen.
Das ist nicht rechtens. Deswegen hat...