Da wird trotzdem ein Kasperletheater veranstaltet (auf allen Seiten) das ist unfassbar. Im Gesetz steht: "auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen können, zu schießen"
Wenn ein Scheiss 2-Schuss-Magazin in der Waffe steckt, dann passen da auch nur zwei gottverdammte Schuss ins Magazin. Die Tatsache nur zwei Patronen aufnehmen zu können macht es per defnitionem ja erst zu einem 2-Schuss-Magazin. Die Waffe kann zum Zeitpunkt des Schiessens auf Wild nicht mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen.
Sie kann auch größere Magazine aufnehmen, klar, aber dann schösse ich auch auf Wild mit einer halbautomatischen Waffe, die mehr als zwei Patronen in das Magazin aufnehmen kann, was ausdrücklich verboten ist. Daran gibt es nichts zu interpretieren, das ist eine eindeutige Aussage. Sonst müsste im Gesetz stehen: "auf Wild mit halbautomatischen oder automatischen Waffen, die Magazine mit mehr als zwei Patronen aufnehmen können, zu schießen"
Und nur weil ein Richter in einem Anflug präseniler Umnachtung das nicht differenzieren kann verlieren hier plötzlich alle den Verstand...