Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

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Jawoll - in der Ruhe liegt die Kraft - ich möchte ja nicht unken, bin mir aber sicher, dass in spätestens zehn bis fünfzehn Jahren mein schöner großer Waffentresor von meinen "Damen" als Schuhschrank genutzt werden kann! Das Ziel unserer Obrigkeiten ist eine totale Entwaffnung der Untertanen. Diese werden nur noch als Melkkühe und Komparsen zu Wahltheatern gebraucht ansonsten hat das Volk das Maul zu halten. Wenn auch nicht alle Ganoven Politiker sind ...es wird lustig:evil:

Ansonsten guck auch hier: http://german-rifle-association.de/eugunban-wir-muessen-wieder-aktiv-werden/

http://german-rifle-association.de/...-andreas-schwab-eu-abgeordneter-fuer-die-cdu/

und ganz bezeichnend:sad: http://www.jaegermagazin.de/jagd-ak...weltministerin-beleidigt-die-landbevoelkerung

Mir braucht niemand - NIEMAND - mehr was von einer " freiheitlichen Grunzordnung" zu schwurbeln....inzwischen hab ich die Erfahrung gemacht, wenn diese Politruks das Maul aufreißen kommt Lüge raus:evil::evil::evil::evil:
So - Blutdruck wieder besser.....
 
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Exakt das, was Küstenhase schrieb.

Ja, klar, alle auf den Behörden sind voll die Blockwarte, haben keine Ahnung, sind total hoplophob und wollen sich mit Ihren gierigen Krallen meine Waffen unter die ungewaschenen Nägeln reissen. Waffen, die durch ständige, harte, lange und quasi unter unmenschlichen Bedingungen stattfinden harte Arbeit mühseligst zusammenverdient wurden. Nur mit einem Stein ausgerüstet hacke ich Holz, um mir sowas leisten zu können ...

Geht's noch? Die SBer auf den Behörden sind, von einigen sicherlich vorhandenen Einzelfällen abgesehen, nicht "gegen uns", die setzen nur das Gesetz um, an dessen Wortlaut die kein Semikolon zudichten durften. Macht doch nicht mehr Wind um etwas, das zwar eine steife Brise, aber noch kein Sturm am Horizont ist.

Haltet doch alle einfach mal eine Runde die Füße still. Schreibt statt weinerlicher bis hetzerischer Posts in einem Privatforum doch mal Eure Abgeordneten an. Oder die MEPs. Schickt rum, dass ausgerechnet die mf'in AfD so clever war, den privaten Waffenbesitz im Bundesland Brandenburg durchleuchten zu lassen, mit den uns als LWB selbstverständlich bekannten längst bekannten Erkenntnissen. Lasst die "Don't treat on me" Attitüde mal so lange im Schrank, bis die notwendig wird und versucht es mal mit Bestimmtheit, verpackt in Argumente und Sachlichkeit.
 
Y

Yumitori

Guest
Moin zusammen,

@ Küstenhase -
1. Grundsätzlich teile ich Deine Meinung, Besonnenheit ist wirklich immer angesagt !
2. A b e r : Es gibt keine "Grenze des Legalen" - aus juristischer Sicht ebensowenig wie aus menschlicher-tatächlicher. Entweder i s t etwas l e g a l oder eben n i c h t, das ist so etwa wie "schwanger".
3. Richtig ist, dass manche Behörde "sich finden muss" (guter Ausdruck), denn die Behörden haben in den Widerspruchsausschüssen bzw. Rechtsabteilungen (wenn die Sachen vor einem VerWGericht angekommen sind) "auszubaden", was die Judikative angerichtet hat.
4. Richtig ist auch, dass sich das Weitere ergeben wird- a l l e r d i n g s: Wer mit seinen Überlegungen, was im Falle eines Falles zu tun ist oder wäre, wartet, bis sich "das Weitere" ergeben hat, hängt oft genug am Galgen.

Wie schon mehrfach gesagt, halte ich die ö f f e n t l i c h e Diskussion über was, wie wann und wo wer zu tun gedenkt, was angesagt ist usw. usf. für kontraproduktiv.
Viele Behörden sehen sich als "für den Bürger/Jäger/Legalwaffenbesitzer tätig", manche aber sind - sehr platt ausgedrückt - einfach gegen Legalwaffenbesitzer; die Gründe hierfür sind sicher vielschichtig, es ist aber auch letzten Endes gleichgültig, warum.
Und deshalb rate ich weiterhin dazu, Strategien, Taktiken oder dergleichen n i c h t oeffentlich zu diskutieren, denn man macht damit unsere Feinde (Gegner, mit denen man diskuieren kann aber auch) nur unnötig schlau.
Dass dies in einem freiheitlichen Rechtsstaat kein Bedenken sein darf, sehe ich auch ein - aber wir haben ja einen Rechtsstaat.

Habe die Ehre und
Waidmannsheil
 
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Was reitet Euch eigentlich, immer an die Grenzen des Legalen zu gehen? Wir sind doch gut beraten, nach diesem eigenartigen Urteil erst einmal besonnene Zurückhaltung zu wahren.

Warum sollte man es nicht tun? Die "Grenze" markiert eben das Ende des legal Möglichen, mehr nicht.
Wenn Du der Meinung bist, immer 20 Schritt von dieser "Grenzen" wegzubleiben, darfst Du Dich auch nicht wundern, wenn man bei passender Gelegenheit die Schlinge wieder etwas enger zieht. Rechte, die keiner wahrnimmt, kann man ja problemlos streichen ..... :roll:

Natürlich sinkt dann auch Dein Spielraum, denn Du bleibst ja dann wieder Deine 20 Schritt von dieser imaginären "Grenze" entfernt, oder? Merkste langsam mal was?

Gruß

ZN
 
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Bevor man sich hier Gedanken um Umbauten, Kastrationen und Verschandlungen macht sollte sich doch jeder, wirklich jeder Jäger folgende Frage stellen und sie am besten auch mit „JA“ beantworten können:

Habe ich in Sachen Selbstladewaffen Kontakt zu meinem MdB aufgenommen?
 
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Vielleicht mal der Reihe nach.

@nemrod

Ruhe bewahren bedeutet ja nicht "nichts tun", sondern eben ruhiges, aber überlegtes und strategisches Vorgehen. Mit dem HA jetzt noch irgendwo hinzufahren, halte ich für einen nicht so guten Weg. Meine persönliche Betroffenheit hält sich in Grenzen, daher habe ich mich auf eine (kleine) Spende zur Unterstützung des Rechtsweges beschränkt.

@Yumitori

Juristisch hast Du natürlich Recht, dass es keinen Grenzbereich des Legalen gibt. Aber im wirklichen Leben ist es manchmal doch etwas anderes, z.B. wenn ich mich als Autofahrer an 0,5 Promille herantrinke und mich dann vermeintlich sicher fühle.
Ich hätte eine m.E. so dusselige Klage wegen des Eintrages von max. 2 Patronen im HA auch nicht geführt. Auch dort ist man an Grenzen gegangen und hat sie gezeigt bekommen!

Deine Ansichten zur öffentlichen Diskussion teile ich weitgehend.

@Zündnadel

Hab's ja eben schon geschrieben, die Klageführer sind beim BVerwG an Grenzen gegangen, das haben wir jetzt davon! Natürlich kann man ein so weitgehendes Urteil nicht erwarten, aber wie sagen die Juristen immer wieder: Vor Gericht und auf hoher See.......



Ich denke, es wird ein Gesetzesänderung zur Legalisierung der HA notwendig sein. Diesen Weg sollte man dann gemeinsam und mit gemeinsamer Strategie gehen.
Ich bin mir manchmal nicht sicher, ob das Vorpreschen Einzelner in Richtung Politik immer hilfreich ist. "Meine" Bundestagsabgeordneten in den Regierungsfraktionen sind m.E. gut im Thema, eine ist selbst Polizistin, die andere hat mehrere Jäger im Haushalt.
Da muss ich nicht wilde Briefe schreiben.
 
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@Küstenhase: Dir ist aber klar, dass nicht die ursprünglichen Kläger, also die betroffenen Jäger, sondern die Behörde das Urteil des OVG nicht akzeptiert hat, und die Sache vors BVerwG getrieben hat? Insofern sehe ich da null Schuld bei den Klägern, diese haben sich zurecht gegen eine schwachsinnige und einschränkende Auflage in ihrer WBK gewehrt!
 
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[...]
Ich hätte eine m.E. so dusselige Klage wegen des Eintrages von max. 2 Patronen im HA auch nicht geführt. Auch dort ist man an Grenzen gegangen und hat sie gezeigt bekommen!

Stop, Denkfehler. Die Jäger haben zuerst Recht bekommen, die Behörde ist darauf hin losgezogen, um sich die eigene Unfehlbarkeit Ihres ursprünglichen Handels von der nächsthöheren Instanz attestieren zu lassen.

[...]

Da muss ich nicht wilde Briefe schreiben.

Nein, bei einigen muss man das nicht. Aber bei Menschen aus anderen politischen Lagern als seinem eigenem, auch da kann man ein paar Zeilen hinsenden.
 
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Nur damit es deutlich wird:

Ich hätte schon die Klage in der 1. Instanz vermieden. Kein Mensch braucht beim HA zwingend ein Magazin mit mehr als 2 Schuss auf dem Schießstand.......
 
G

Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
Juristisch hast Du natürlich Recht, dass es keinen Grenzbereich des Legalen gibt. Aber im wirklichen Leben ist es manchmal doch etwas anderes, z.B. wenn ich mich als Autofahrer an 0,5 Promille herantrinke und mich dann vermeintlich sicher fühle.
Ich hätte eine m.E. so dusselige Klage wegen des Eintrages von max. 2 Patronen im HA auch nicht geführt. Auch dort ist man an Grenzen gegangen und hat sie gezeigt bekommen!

Nein. Ein Vg und ein OVG haben sauber subsumiert. Das BVerwG hat sich, traurig in das Bild der unsäglichen Geschichte der höchsten deutschen Verwaltungsgerichte einreihend, eine Grenze überschritten, nämlich durch die Mißachtung der Gewaltenteilung und den Auswurf eine politischen Urteiles.
 
G

Gelöschtes Mitglied 8926

Guest
Nur damit es deutlich wird:

Ich hätte schon die Klage in der 1. Instanz vermieden. Kein Mensch braucht beim HA zwingend ein Magazin mit mehr als 2 Schuss auf dem Schießstand.......

Und weil "man" (oder vielleicht DU) es nicht braucht oder will, sollen andere dann nen höflichen Knicks machen und rückwärts aus der Tür gehen??

Genau diese Einstellung ist das Messer, welches rasiermesserscharf durch die Salami fährt.
 

tar

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Nur damit es deutlich wird: Ich hätte schon die Klage in der 1. Instanz vermieden. Kein Mensch braucht beim HA zwingend ein Magazin mit mehr als 2 Schuss auf dem Schießstand.......
Umgekehrt wird ein Schuh daraus, denn jedermann hat prinzipiell das Recht auf dem Stand mit 10 Schuss Magazin zu schießen, weil man dort keinen "Dauerbeschuss auf Wild" anrichtet, wovor die Regelung schützen sollte.Zweitens war eine Eintragung "-2 Schuss-" in der WBK unter Waffenart technisch falsch, zumindest unverständlich.
 
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Ich hätte schon die Klage in der 1. Instanz vermieden. Kein Mensch braucht beim HA zwingend ein Magazin mit mehr als 2 Schuss auf dem Schießstand.......

Na, dann hoffen wir doch mal für Dich, dass nicht demnächst Deine Behörde Dir etwas untersagt, was ich nicht brauche...

Ich finde es wirklich unerträglich wir hier auf den Klägern herumgeritten wird, weil die versucht haben durchzusetzen was ihr gutes Recht ist und jahrelange Verwaltungspraxis war.

Denk doch mal zu Ende was passiert, wenn sich niemand mehr gegen staatliches Handeln wehrt, nur weil ein Gericht auf völlig abstruse Ideen kommen könnte!

Übrigens, ich habe keine halbautomatische LW, werde mir jetzt aber sicher eine zulegen, sollte die Möglichkeit wieder gegeben sein!
 

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