Verbot HA mit Magazinen > 2 Schuss

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Wenn ein Verbot ausgesprochen wird , steht alles still, Hände an die Hosennaht - Ein Verbot Jawohl ! -ein Verbot ! Umsetzung erfolgt sofort ( empfohlenes Handeln) , doch wie lange brauchen ''die'' um diesen Murks wieder recht zu rücken oder hoffen diverse Waffenhersteller darauf das man sich " übergangsweise " einen backup Knaller zulegt ?
Verkauft iss verkauft -neue Regeln neuer Bedarf - außer Sauer regt sich keiner weiter auf , seltsam - wird auf Zeit gespielt - wäre nicht neu !!!
 
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Sorry, aber die Antwort des Abgeordneten geht voll i.O. und er hat völlig Recht den Herren von der GRA deutlich zu sagen was er von ihnen hält.
Was das für ein Verein ist machen sie ja jedem deutlich und wer glaubt, daß solche Leute etwas dafür tun Waffenbesitzern das Leben leichter zu machen der täuscht sich gewaltig, das Gegenteil ist der Fall.
Das letzte was wir zur Zeit gebrauchen können ist Rivalität unter Waffenbesitzern. Es muss einem in jedem Verein nicht immer alles passen, aber die GRA war die einzige Organisation, die wirklich Initiative gegen das Urteil ergriffen hat. Das ist das was für mich zählt. Auf die Punkte , die man bei der GRA kritisieren könnte, leg ich in diesem Fall einen großen Haufen.
 
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Das letzte was wir zur Zeit gebrauchen können ist Rivalität unter Waffenbesitzern. Es muss einem in jedem Verein nicht immer alles passen, aber die GRA war die einzige Organisation, die wirklich Initiative gegen das Urteil ergriffen hat. Das ist das was für mich zählt. Auf die Punkte , die man bei der GRA kritisieren könnte, leg ich in diesem Fall einen großen Haufen.

Nicht ganz. DJV, DSU, BDS etc. haben sich ebenfalls engagiert, die GRA ist wederum "nur" von den (ursächlich siegreichen [nicht vergessen, lieber Mopperköppe]) angesprochen worden und haben die ungemein erfolgreiche Spendenaktion ins Leben gerufen.

Dies eingedenk: Ist es nicht völlig hupe, welcher Verein was in welcher Menge warum mit wem wo als Unterstützung getan hat? Hauptsache ist, dass hier einmal ein Großteil der Interessenverbände & -vereine für und von LWB miteinander was gemacht haben.

Übrigens hat die FvLW, die mir immer noch unbekannt ist 500 € an die GRA gespendet.

'nuff said.
 
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..., aber die GRA war die einzige Organisation, die wirklich Initiative gegen das Urteil ergriffen hat.

Auch andere Organisationen haben Initiativen ergriffen. Manchmal ist es aber wirksamer, dies im Verborgenen zu tun...

Es mag auch jeder selbst beurteilen, wie das Verfassungsgericht die Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Eigentumsgarantie beurteilen wird, wenn die per öffentlichem Spendenaufruf eingesammelten Anwaltskosten nicht nur die gesetzlichen Anwaltsgebühren, sondern auch den Wert des verletzten Eigentums bei Weitem übersteigen.
 
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Das letzte was wir zur Zeit gebrauchen können ist Rivalität unter Waffenbesitzern.

Die gibt's doch schon seit Ewigkeiten.

Wieviele Verbände haben die Sportschützen so?
Da kocht doch jeder sein eigenes Süppchen und der eine ist dem anderen nicht grün.
 
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Das glaubst du selbst nicht.

Da sind lange gepflegte Vorurteile im Spiel die man nicht so leicht aufgibt.
Warum gibt's überhaupt, neben dem DSB andere Verbände?
Eben, und deswegen...
 
A

anonym

Guest
So viele Deiner Beiträge ich in der Vergangenheit geschätzt habe, dieser gehört nicht dazu.

Auch andere Organisationen haben Initiativen ergriffen. Manchmal ist es aber wirksamer, dies im Verborgenen zu tun...

Es muss endlich einmal auch eine Alternativer zur "Hinterzimmerdiplomatie", die in Waffen- und Jagdangelegenheiten in der Mehrzahl der Fälle versagt hat (such wenn man uns das immer als "es hätte noch schlimmer kommen können" verkauft hat), geben.

Es mag auch jeder selbst beurteilen, wie das Verfassungsgericht die Annahmevoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung der Eigentumsgarantie beurteilen wird, wenn die per öffentlichem Spendenaufruf eingesammelten Anwaltskosten nicht nur die gesetzlichen Anwaltsgebühren, sondern auch den Wert des verletzten Eigentums bei Weitem übersteigen.

Nun, ich bin ja kein Jurist, aber ich würde hier drei Gedanken ins Spiel bringen:
- wenn die Anwaltskosten, um erfolgreich werden zu können, für Grundsatzfragen (für die ein BGH und ein Verfassungsgericht durchaus zuständig ist) eine exorbitante Summe benötigen, wäre eher zu überlegen, warum dies so ist und ob hier nicht ein systemimmanenter Fehler vorliegt.
- und es ist ja definitiv nicht so, dass das Verfassungsgericht (als Gericht für Grundsatzentscheidungen) nicht nur über den Wert der Waffen der Kläger entscheidet, sondern es um den Wert der Waffen aller Betroffenen geht
- und das Verfassungsgericht entscheidet bei Weitem nicht nur anhand des materiellen Wertes, wenn ich nur an die Urteile des BVerfG denke, die ich in meiner täglichen Arbeit zitiere und mit denen ich arbeiten muss (z.B. Volkszählungsurteil oder BKA-Gesetz oder Vorratsdatenspeicherung oder das Urteil des EuGH zu Facebook / Safe Harbour), da ging es in keiner Form um materielle Werte (die sind im Bereich des Datenschutzes nur schwer bezifferbar), sondern es geht um Grundrechte. Und hier geht es auch um ein Grundrecht, nämlich dem am Eigentum, bzw. einer Abwägung Eigentum / anderer Interessen des Gesetzgebers. D.h. in den von mir genannten Urteilen ging es unter anderem um das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (materieller Wert gleich Null) und z.B. Vorratsdatenspeicherung, um die Abwägung, ob eine latent vorhandene kriminelle Gefahr durch die Vorratsdatenspeicherung abgewehrt werden kann. Insofern ist das in der Abwägung (wenn auch nur leicht) vergleichbar und insofern wäre ein BVerfG schlecht beraten, wenn die reine materielle Betrachtung, so wie Du sie unterstellst, zu einer Ablehnung führen würde.
 
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Das letzte was wir zur Zeit gebrauchen können ist Rivalität unter Waffenbesitzern. Es muss einem in jedem Verein nicht immer alles passen, aber die GRA war die einzige Organisation, die wirklich Initiative gegen das Urteil ergriffen hat. Das ist das was für mich zählt. Auf die Punkte , die man bei der GRA kritisieren könnte, leg ich in diesem Fall einen großen Haufen.


Das Gewaltmonopol ist beim Staat. Das will unsere Verfassung, und das wollen auch die Bürger.

Notwehrrecht und Selbsthilferecht sind nicht im Widerspruch zum staatliche Gewaltmonopol, wohl aber die recht großzügige Auslegung, die sich der eine oder andere scheinbar wünscht.

Jede Argumentation, dass Waffen in privater Hand die eigene oder die allgemeine öffentliche Sicherheit verbessern, läuft also ins Leere - oder schlimmer, kann schnell zum Eigentor werden.

Wird dieser Aspekt zu sehr betont, wird uns der unbedarfte Durchschnittsbürger schnell als Cowboy oder Rambo wahrnehmen, was sicherlich nicht dazuführt, eine breite Zustimmung für in unserem Sinn verbesserte Waffengesetze zu schaffen.


Unsere Legitimation ist die Jagd.


Es fehlt an guter Öffentlichkeitsarbeit, um die Jagd als schönes Hobby sichtbar zu machen, das "nebenbei" auch ökologisch und ökonomisch sinnvoll und damit insgesamt gesellschaftlich wertvoll ist.
Dabei soll ruhig erwähnt werden, dass Jäger kompetente und zuverlässige Waffenbsitzer sind, die durch die derzeitigen Regelungen bereits Auflagen und Einschränkungen ausgesetzt sind, die die Ausübung der Jagd manchmal erschweren.

In Bezug auf Missbrauch - krimineller, terroristischer oder sonstiger Art - spielen die Waffen der Jäger schon heute überhaupt keine Rolle, so dass weitere Auflagen keinen gesellschaftlichen Nutzen haben, wohl aber die sinnvolle und notwendige Ausübung der Jagd weiter erschweren.


Flankierend müsste eine stärkere Lobbyarbeit betrieben werden, um dem Gesetzgeber diese Erkenntnisse nahe zu bringen.

Diese Aktivitäten müssten permanent stattfinden und nicht nur dann, wenn's Kind in den Brunnen gefallen ist.

Es mag sein, dass im Hintergrund auch die Jagdverbände aktiv sind, nur leider muss man blind vertrauen, denn viel mitbekommen tut man nicht - und die gewünschten Ergebnisse fehlen ja auch noch...


Kein Wunder also, dass die GRA momentan begeistert. Ob's auf lange Sicht der beste Partner für uns Jäger und Sportschützen ist, wird sich zeigen.


Horrido,
Mutex


(der trotzdem auf ein Happy-End hofft)
 
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Insofern ist das in der Abwägung (wenn auch nur leicht) vergleichbar und insofern wäre ein BVerfG schlecht beraten, wenn die reine materielle Betrachtung, so wie Du sie unterstellst, zu einer Ablehnung führen würde.

Der Frage der existentiellen Bedeutung der Verletzung des Grundrechts kommt bei der Frage eine Annahme einer Verfassungsbeschwerde wesentliche Bedeutung zu (§ 93a Abs. 2 b) BVerfGG). So hat das BVerfG schon im Jahr 1994 eine Verfassungsbeschwerde nicht angenommen, weil die unterstellte Grundrechtsverletzung "nur" zu einem Nachteil von 1.500 DM führte (1 BvR 1693/92). Das Gericht hat seitdem an dieser Rechtsprechung festgehalten.

Ich sage damit nicht, dass das richtig oder gar gerecht ist...

Möglich bleibt daneben die Annahme der Beschwerde aufgrund grundsätzlicher Bedeutung (§ 93a Abs.2 a) BVerfGG). Vielleicht hilft insofern ja sogar der Spendenaufruf, weil er die grundsätzliche Bedeutung belegt. Sicher sagen kann man das aber nicht...
 
T

thrudolph

Guest
-------
Weiß jemand wo und wann die Sitzung ist? Auf BMI + Bmel HP ist nichts zu finden ?

Ich dachte dass es sich dabei eher um ein "halb-offizielles" Treffen handelt um Optionen zu erarbeiten. Unklar wo, zumindest aus meinem Telefonat mit Behörde.

Vermutlich wird es erstmal noch etwas dauern, bis ein offizielles Statement herausgegeben wird.

In Stuttgart hatte mir das Amt die Eintragung einer SLB verwehrt mit dem Verweis, dass ja nach dem 28.4. (mehr) Klarheit bestehen wird...

Wir werden sehen....fingers crossed für eine pragmatische Zwischenlösung...
 
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Auf der HP vom DJV sprach man sich vorsichtig von einer möglichen Übergangslösung bis zu einer Entscheidung (Novellierung BJG).

Hoffentlich wird dies auch kurzfristig geschehen,die Schweine lachen sich bestimmt tot. (Neueste Wethode der Wildschweinbejagung).

Nur brauchen wir dann neue Formulare für den Ursprungsschein.:biggrin: Todesursache: BGH Leipzig!!!:lol::no:
 

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