Ich denke, die können das schon-sich wehren-allein sie dürfen es nicht. Du zäumst m.E. das Pferd vom falschen Ende her auf. Sie brauchen eine Justiz, die hinter ihnen steht- und die haben sie nicht. Das hat nichts mit dem Verzicht auf Rechtsstaatlichkeit zu tun, was Polizisten wollen, sondern mit der begründeten Erfahrung, dass (hiesige) Justiz ihre Spielräume und Ermittlungsanstrengungen nutzt und nicht nutzt zugunsten der Täterhätschelung.
Zum Gruße,
jetzt sind wir wieder soweit - das Prinzip der Gewaltenteilung sieht gerade nicht vor, dass Justiz (Judikative) und Polizei (Exekutive) einander den Rücken frei halten.
Die Justiz hat dem Recht im Staat zu dienen und das k a n n schon mal auch das eines zu hart angefassten Verdächtigen sein.
Das hat mit Täterhätschelung nichts zu tun !
Wenn im Gesetz steht, "unmittelbarer Zwang kennt die Ziffern 1.bis 3." (siehe mein Beitrag), dann ist das perfekt formuliert und jeder Bürger und Mann der Straße, weiß, was los ist.
Nicht, dass ich Deine Argumentation nicht nachvollziehen könnte - aber das Prinzip der Gewaltenteilung ist Verfassungsrecht und da gibt's kein Abweichen !
Was aber nicht heißt, dass ein Verdächtiger mehr Rechte haben darf, als ein Polizeibeamter !
Nur bitte niemals vergessen, dass eben diese Gewaltenteilung als Schutz vor Diktatur von allen Seiten eingeführt ist.
Und n e i n -- sie können sich teilweise eben nicht wehren.
Es ist zwar schon 10 Jahre her, aber da habe ich mal mit einem gut trainierten (seine Aussage) Beamten mit dem Schlagstock (Übungsstock) gekämpft. Der war schneller getroffen, als er piep sagen hatte können - und ich bin gehbehindert, allerdings damals geübter Stockkämpfer (soweit das mit der Behinderung ging).
Alleine die Tatsache, dass in dem Moment, wo Waffen auch nur vermutet werden, ganze Mannschaften anrücken (müssen), beweist doch, wie wenig Vertrauen die Beamten offenbar selbst in ihre eigenen Fähigkeiten haben.
E i n i g bin ich mit Dir sofort, dass es nicht sein kann, dass etwa die Presse bei einem gerechtfertigten Schusswaffeneinsatz der Polizei (lies auch: Schlagstockeinsatz) die Wände hoch geht und auch darin, dass die Rechtsprechung oft aus "Modegründen" nicht hart genug mit Tätern umgeht. Das hat aber mit Polizeieinsatz nichts zu tun.