- Registriert
- 1 Jan 2010
- Beiträge
- 9.003
Zur Notwehr: wenn ich rechtswidrig angegriffen werde, darf ich mich mit allem, was mir gerade zur Verfügung steht, wehren. Eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit ist nicht erforderlich, wobei es Grenzen gibt, das wäre der Notwehrexcess. Beispiel: Rentner sieht, das Jugendliche Antenne an seinem Auto abbrechen, holt das KK und erschießt einen (ist mal in Echt passiert). Oder auf den mit dem Baseballschläger (zu Recht!) niederschlagenen Einbrecher weiter einschlägt, obwohl dieser bewusstlos daliegt.
Und dann gibt es noch die Putativnotwehr: Polizeibeamter P ertappt Dich beim Begehen einer Straftat. Er ist in Zivil und weist sich nicht aus. Du hälst ihn für einen Straftäter und schlägst ihn nieder als er Dich festnehmen will. Du glaubest, Dich in einer Notwehrsituation zu befinden, obwohl es keine war. In diesem Fall bleibst Du straffrei.
Zu diesem Faden: dass Intelligenz ungleich verteilt ist, wurde erneut bestätigt.
Die Jägerin äußert ihre Meinung. Das ist ihr gutes Recht. Und dieses Recht sollte man verteidigen. Immer. Und den Pöblern, die sich im Netz und natural herumtreiben, muss der Staat die Grenzen aufzeigen. Das ist seine Pflicht. Und wo er dieser nicht nachkommt, muss er daran erinnert werden. Dazu gibt es Mittel und Wege, auch wenn es schwierig und anstrengend sein kann.
Der Jägerin kann man raten, ihr Grundstück gegen unbefugtes Betreten zu sichern. Wird sie oder ihr Haus angegriffen, kann sie im Rahmen des Notwehrrechtes tätig werden. Das der Polizei darzulegen, sollte diese unwillig und/oder unfähig sein, wäre eine schöne Aufgabe für einen Jagdverbandsjustiziar.
Und dann gibt es noch die Putativnotwehr: Polizeibeamter P ertappt Dich beim Begehen einer Straftat. Er ist in Zivil und weist sich nicht aus. Du hälst ihn für einen Straftäter und schlägst ihn nieder als er Dich festnehmen will. Du glaubest, Dich in einer Notwehrsituation zu befinden, obwohl es keine war. In diesem Fall bleibst Du straffrei.
Zu diesem Faden: dass Intelligenz ungleich verteilt ist, wurde erneut bestätigt.
Die Jägerin äußert ihre Meinung. Das ist ihr gutes Recht. Und dieses Recht sollte man verteidigen. Immer. Und den Pöblern, die sich im Netz und natural herumtreiben, muss der Staat die Grenzen aufzeigen. Das ist seine Pflicht. Und wo er dieser nicht nachkommt, muss er daran erinnert werden. Dazu gibt es Mittel und Wege, auch wenn es schwierig und anstrengend sein kann.
Der Jägerin kann man raten, ihr Grundstück gegen unbefugtes Betreten zu sichern. Wird sie oder ihr Haus angegriffen, kann sie im Rahmen des Notwehrrechtes tätig werden. Das der Polizei darzulegen, sollte diese unwillig und/oder unfähig sein, wäre eine schöne Aufgabe für einen Jagdverbandsjustiziar.