Von der Jägerin zur Gejagten

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R e c h t ist n i c h t , jedenfalls meistens nicht i m m e r der gesunde Menschenverstand, Recht ist, was die von Menschen gemachten Gesetze und die V e r n u n f t bei deren Anwendung vorgeben.
Mit Vernunft hat das mMn leider viel zu oft nichts mehr zu tun.
https://www.sol.de/news/update/News...aenner-frei-Koerperverletzung-und-Raub,324930
16jähriger Junge kann qua Gesetz gar nicht lebenslang eingesperrt werden.
In D leider nicht, andernorts schon. Wer mit 16 mordet, der sollte mMn ebenso wenig wieder rauskommen, wie ein Erwachsener, der selbiges tut.
In dem Beispiel mit der Oma würde ich zwar keinen Mord sehen, mir aber dennoch eine deutlichere Strafe wünschen, als sie deutsches "Recht" vorsieht.
Ja, mit 16 ist man vielleicht nicht so reif und macht unkluge Dinge. Ich will mich da gar nicht ausschließen, aber wir hatten damals Grenzen und wussten, dass man manches einfach nicht bringen kann.

Ich finde auch den Anspruch der Justiz auf Resozialisierung gut, aber bei Gewaltkriminalität sollte es aus meiner Sicht keine Milde geben.
Wir haben in Deutschland Kriminelle, die die zu erwartenden Strafen für ihr Handeln (so sie denn erwischt werden) nicht fürchten. Da müsste angesetzt werden...
 
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Vielleicht wäre die Formulierung "als sie in Deutschland zu erwarten wäre" besser gewesen.
Nun bin ich ja kein Jurist, aber mein (natürlich nicht repräsentativer) Eindruck ist, dass in einem solchen Falle das Strafmaß deutlich unter 10 Jahren liegen dürfte. Wenn ich da falsch liege, lasse ich mich gern eines besseren belehren.
Mein Rechtsempfinden würde sie jedenfalls deutlich darüber ansiedeln.
 
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Welche Strafe sieht das deutsche Recht denn vor?
Glaube ein scharfes DuDuDu!

Ich kannte nur einen der zum Schöffen berufen wurde und der ist Lehrer.

Ansonsten wüsste ich nicht wie man so etwas neben der Arbeit bewerkstelligen könnte. Und dann noch ein Hobby, sorry eine Passion wie Jagd haben?

Ich bin am überlegen wie man ein "richtiges Urteil" finden kann, wenn "Opfer" prinzipiell ausgeschlossen werden?
Befangen ist der, der noch nie ein Opfer war. Eben zu gunsten des Täters.

Übrigens sind die Zitate vom Alten Fritz sehr nett. Aber mit 10 Lumpen meint er sicherlich keine 10 Mörder sondern vielleicht eher 10 die im Garten eines anderen Äpfel stehlen.
 
M

MeierHans

Guest
Die Schöffentätigkeit ist kein Hobby sondern im Grunde eine staatsbürgerliche Pflicht.
In der Regel wird mann für max. 12 Verhandlungstage im Jahr eingesetzt.
Dein Arbeitgeber hat Dich freizustellen.

Aber es ist natürlich einfacher über die angebliche Unfähigkeit der Justiz zu schwadronieren als sich selbst einzubringen.
 
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Yumitori

Guest
Das ist auch voll in Ordnung. Einen unbefangenen Richter kann es aber psychologisch gar nicht geben. Er ist Mensch und kein Roboter. Je nach Einstellung hat man eine gute Breite juristisch sauberer Strafmaßfindung im Rahmen der geltenden Gesetze - und je nachdem, wie gut der RA war, bzw der SA mitmacht. Der politische aktuelle Wille etc etc etc. und die entsprechenden Absprachen, alles im Rahmen gültiger Gesetze. Zur Zeit eben ist kuscheln angesagt.

Daher sollte man der besagten Jägerin auch nicht raten, scharf gegen die armen, irrgeleiteden, möglicherweise nicht volljährigen Störer vorzugehen. Einen geneigten Richter zu finden, ist doch sehr unwahrscheinlich. Sie soll doch lieber Ihren Hund vergiften lassen und weiter schlaflose Nächte haben, was kümmert das den Mainstream - selber Schuld, falsches Hobby
sca
Zum Gruße,
natürlich soll sie gegen diese Kerle (?) vorgehen, sich aber juristisch beraten lassen.
Im Grunde ist es wie im Krieg: Ein wilder Haudrauf wird möglicherweise eine Schlacht gewinnen, kluge Strategie und Taktik gewinnen einen Krieg.
 
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R e c h t ist n i c h t , jedenfalls meistens nicht i m m e r der gesunde Menschenverstand, Recht ist, was die von Menschen gemachten Gesetze und die V e r n u n f t bei deren Anwendung vorgeben.
Ich weiß nicht, was Dich zu der Annahme bringt, du müsstest mir mit Plattitüden erklären, dass Recht und der "gesunde Menschenverstand" zweierlei Dinge sind.
Ich schöpfe aber Hoffnung, dass du zu verstehen beginnst, was ich meine, wenn du die Vernunft bei deren Anwendung einforderst, ( nichts anderes tue ich) weil das ja die Möglichkeit einschließt, dass Vernunft auch die Überlegung seitens der Richter und Staatsanwälte enhält: Was bewirkt mein Urteil in Bezug auf das Empfinden von Rechtssicherheit/Rechtsunsicherheit beim Benutzer des gesunden Menschenverstandes.

.....
Es ist natürlich viel einfacher, auf Staatsanwälte und Richter zu schimpfen, als auf die Gesetze, die die Politiker, die man evtl. gewählt hatte, gemacht haben. ...

Übrigens: Umgekehrt ist das noch einfacher
 
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Yumitori

Guest
Zum Gruße,
der Fall mit der überfallenen älteren Dame wurde so beschrieben, dass der Täter dem Opfer die Handtasche entreißt, sie dabei stürzt und im Krankenhaus stirbt, aber nicht an Verletzungen, die der Täter ihr zugefügt hatte (Lungenentzündung nach Oberschenkelhalsbruch kommt leider oft vor)-
Dem 16jährigen Täter wird kaum die Einsichtsfähigkeit nachgewiesen werden können, dass solches oft vorkommt.
Und genau d a s muss man ihm nachweisen, sonst ist nicht einmal eine fahrlässige Körperverletzung wirklich begründbar.
I c h würde sie annehmen wollen - was aber sagt ein psychologisches Gutachten ?
Natürlich kann man sagen, wir haben früher auch nicht usw. usf. - aber das Gesetz sagt genau das eben nicht, verlangt immer eine Entscheidung auf den Einzelfall und seine Umstände bezogen.
Ich würde mir auch härtere Strafen wünschen und denke auch, dass der, der einen Führerschein machen darf auch wissen muss, dass er ein im Zweifel tödliches Gerät unterm Hintern hat.
Und ebenso unterstelle i c h, dass solch ein Handtaschenräuber sehr genau weiß, dass ältere Menschen sturzgefährdet sind. Aber eine solche Unterstellung ist im Strafprozess unzulässig.
Auch ein solcher Rotzlümmel hat Anspruch auf einen guten Verteidiger (wie alle, die vor Gericht stehen) und der wird mit einem Gutachter die Einsichtsfähigkeit ausräumen und schon bin ich allenfalls bei einem Fahrlässigkeitsdelikt - auf die Schnelle sehe ich hier allenfalls eine Strafbarkeit wegen Raubes und Körperverletzung, denn allenfalls muss der Täter damit rechnen, dass die Dame stürzt, nicht aber, dass sie später im Krankenhaus verstirbt.
 
Y

Yumitori

Guest
Ich weiß nicht, was Dich zu der Annahme bringt, du müsstest mir mit Plattitüden erklären, dass Recht und der "gesunde Menschenverstand" zweierlei Dinge sind.
Ich schöpfe aber Hoffnung, dass du zu verstehen beginnst, was ich meine, wenn du die Vernunft bei deren Anwendung einforderst, ( nichts anderes tue ich) weil das ja die Möglichkeit einschließt, dass Vernunft auch die Überlegung seitens der Richter und Staatsanwälte enhält: Was bewirkt mein Urteil in Bezug auf das Empfinden von Rechtssicherheit/Rechtsunsicherheit beim Benutzer des gesunden Menschenverstandes.
Zum Gruße,
ich v e r s t e h e Dich sehr wohl, was aber nicht heißt, dass Du etwa richtig liegen würdest. Weil R e c h t eben nicht auf den - ja in der Gesellschaft oft populistisch wechselnden - gesunden Menschenverstand Rücksicht zu nehmen hat.
Das mag man kritisieren - es i s t aber so.
Rechtssicherheit aus einem Urteil abzuleiten ist eben, wenn man den genauen Sachverhalt neben den Urteilsgründen nicht kennt, eine sehr heikle Sache.
Vielleicht sollte ich mal erwähnen, dass es Aufgabe der Staatsanwaltschaft als Ermittlungsbehörde ist, alle entscheidungsrelevanten Tatsachen zu ermitteln, also auch all diejenigen, die zu einer Entlastung des Beschuldigten (später Angeklagten) führen können.
Alleine diese Tatsache ist für viele Menschen schon mehr als verwunderlich, aber es ist tatsächlich der Fall, dass so manche Anklage nicht geschrieben wird, weil man als StA nicht wirklich belastendes Faktenmaterial zusammenbekommt.
Damit wir uns nicht falsch verstehen: Auch ich bin der Auffassung, dass in manchen Fällen härter geurteilt werden sollte - allein schon aus Gründen der Prävention.
Aber genau d a muss meine berufliche Bremse eingreifen und ich muss mir sagen, dass wir in D Tatstrafrecht haben, also die konkrete Tathandlung genau zu untersuchen ist.
§ 46 StGB befasst sích mit der Schuld als Grundlage der Strafzumessung - das alleine sagt das Gesetz.
 
S

scaver

Guest
Dem 16jährigen Täter wird kaum die Einsichtsfähigkeit nachgewiesen werden können, dass solches oft vorkommt.
Das kann man ja definieren und überprüfen. Es gibt auch 18 bis 30 Jährige, die diesen Zusammenhang nicht überschauen. Und bei gutem RA gibts gar keine Altersbeschränkung. Darum ging es aber auch nicht.
Wer einen Menschen direkt oder indirekt wegen niederern Bewegründen z.B. Diebstahl, zu Tode bringt, direkt oder indirekt, der muß auch dementsprechend hart bestraft werden. Wenn das so wäre, würde das in den Medien so intensiv durchgekaut werden, dass jeder, selbst IQ Schwache das verstehen können. Die Minderjährigen Jugendbanden aus z.b. Rumänien verstehen das ja auch. Und die, die hier Schutz suchen, verstehen auch, dass es besser ist 14 zu sein als 18.
Aber wie gesagt immer für den Täter nie für den Opfer.

Ich will ja nur, dass der Staat Opfer großzügig entschädigt oder hilft, wenn er schon seine Täter mit Samthandschuhen anfassen will. Das zieht sich doch durch alle Bereiche. Traumatisierte Soldaten bekommen auch nicht die Hilfe die Not tut. Es gibt genug sachliche Verfahrensregeln für den Staat, denen man als Opfer keine Argumente entgegen zu setzen hat.

Die, die noch nie Opfer waren - in zweifacher Hinsicht, durch das Verbrechen selbst und dann durch das Verfahren des Gewaltmonopolinhabers haben gut reden. Hilfe der Opfer muß vom Verfahren getrennt werden. Erst wenn ausreichend Geld und Manpower für die Opfer zur Verfügung steht, kommen die Täter dran. Es ist aber umgekehrt und das ist falsch.

Wenn alle jugendliche Verbrecher für 12 Monate in den Türkischen Knast kämen, mit Medienbegleitung, gäbs rasch deutlich weniger jugendliche Verbrecher. Versuch wärs wert. Outsourcing nennt man das. Der Staat hat darin gute Erfahreungen gemacht in anderen Bereichen.

Daher noch einmal den Rat an obige Gejagte.: In Deckung gehen, denn nach der Prügel durch die Verbrecher kommt die Peitsche des Staates, wenn man nicht wenigstens am verbluten ist.
sca
 
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Trotz den frustrierenden Situationen, ich will es nicht anders haben. Es ist wichtiger, Unschuldige zu verschonen als Schuldige zu bestrafen.
Schuldige zu schonen bestraft aber im Zweifel unschuldige, da dass aber dann ja nur indirekt vom Richter/Staatsanwalt ausgeht kann dieser seine Hände in Unschuld waschen. Er hat den potenziellen Straftäter ja nur freigelassen, ihn nicht zur Straftat angestiftet.
:sick:
 
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p.s. wie erklärt man denn demokratisch die Hilflosigkeit der jungen Frau im Artikel und das Vorgehen der Behörden?
 
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@scaver
Wer einen Menschen direkt oder indirekt wegen niederern Bewegründen z.B. Diebstahl, zu Tode bringt, direkt oder indirekt, der muß auch dementsprechend hart bestraft werden.
Wenn zwei junge Raudis einer Frau die Tasche wegreißen, ein stürzt und schlägt sich das Knie auf und ist nach 4 Wochen wieder fitt, die andere schlägt sich den Kopf auf und wird zum Pflegefall, sollten also die Jungs die das Gleiche taten, unterschiedlich bestraft werden? Ganz dünnes Eis, lass es gut sein, in einem Statt in dem so verfahren wir möchte ich nicht leben, die Gefahren sind weit größer als der Nutzen durch ein befriedigen der kurzen Rachegelüsten der Bevölkerung.
In geringem Maß fließt die Auswirkung der Tat in das Urteil ein, in einem der besten Rechtssysteme der Welt, unserem. denk mal darüber nach.
 
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Schuldige zu schonen bestraft aber im Zweifel unschuldige, da dass aber dann ja nur indirekt vom Richter/Staatsanwalt ausgeht kann dieser seine Hände in Unschuld waschen. Er hat den potenziellen Straftäter ja nur freigelassen, ihn nicht zur Straftat angestiftet.
:sick:

In dubio pro reo!!!!! Einer der wichtigsten Grundsätze unseres Rechtsystems
 
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