Es ist nicht zwingend notwendig, mir das Prinzip der Gewaltenteilung zu erklären. Es gibt ja auch Menschen außerhalb der Justiz, die das-obwohl nicht mit der überragenden intellektuellen Ausstattung eines Juristen versehen- verstehen können.
Und dass ein Tatverdächtiger noch kein Täter ist (weshalb Täter in Anführungszeichen steht) verstehe ich auch, wenn ich mich ganz doll anstrenge beim Denken.
Ich sprach von :......."Justiz ihre Spielräume und Ermittlungsanstrengungen nutzt und nicht nutzt zugunsten der
Täterhätschelung."....... und erkläre denen, die zwar die Gewaltenteilung und den Unterschied zwischen Tatverdächtigem und Täter verstanden haben, aber nicht was Spielräume sind, gerne den Begriff: Also- Ein Spielraum ist im erwähnten Zusammenhang die Möglichkeit, in Richtung eines "schwereren oder "leichteren"" Vergehens zu ermitteln und/oder Ermittlungen akribisch und intensiv oder eher weniger bemüht zu unternehmen. Wenn man/Justiz nun diese Spielräume "flächendeckend" zugunsten des Tatverdächtigen benutzt, erzeugt man bei Polizeibeamten den berechtigten Eindruck, dass
ihre Ermittlungs- und Verbrechensverhinderungsanstrengungen für die Katz seien.........weshalb ich davon ausgehe, dass in diesem Feld das Kind im Brunnen liegt und nicht bei der mangelnden Wehrhaftigkeit des Polizeibeamten.
Zum Gruße,
wenn Du Gewaltenteilung verstanden hast, darfst Du nicht "Rücken freihalten" formulieren, o.k.?
Ansonsten empfinde ich durchaus auch, was Du bemängelst, wir müssen dabei aber mal grundsätzlich festhalten, dass zunächst die Staatsanwaltschaft Herrin des Ermittlungsverfahrens ist und von daher von Anfang an bestimmt, wie die Polizei zu ermitteln hat, wenn es um konkret aufzuklärende Straftatbestände geht.
Wenn die Polizei also vorbereitende Ermittlungsmaßnahmen trifft, wie etwa Zeugenbefragungen oder - Feststellungen, Tatortsicherung etc., dann fällt das unter diesen Begriff.
Dass die Polizei präventiv tätig werden soll, ist klar und auch richtig so. Und wieder sind hier die Gesetze gefordert... .
Natürlich ist es widerlich, wenn ein Polizist einen vermeintlichen Täter, meinetwegen auch einen echten, weil auf frischer Tat ertappt, festnimmt und dann zusehen kann, wie der gleiche Typ am nächsten Tag wieder an seiner Straßenecke dealt oder Prostituierte "abzieht" oder.. oder...
Hier könnte ein Richter ggf. (oder evtl, auch ein StA) einen Spielraum zu Gunsten dieses Menschen genutzt haben - aber doch auch nur, weil das Gesetz diese Spielräume gibt und nachdem die entspr. Voraussetzungen entweder angenommen werden können oder ein Verteidiger entspr. Argumente beigebracht hat.
Dies alles störte mich, als ich bei der StA war, bereits maßlos.
(Ich habe als Wochenendbereitschaft einen stadtbekannten Großdealer festsetzen lassen und Haftbefehl beantragt, da kommt der Verteidiger und weist nach, dass die Frau des "Bösen" kurz vor der Niederkunft steht und auf die Unterstützung Ihres Mannes angewiesen sei, weil sie selbst keinen Führerschein habe und ein Taxi zu lange dauern könne und die alte Großmutter auch pflegebedürftig sei; die ganze Tränenleier... Nachgewiesenermaßen hatte die Familie kein zweites Auto, die Frau keinen Führerschein, die Oma war schwer krank und die Geschwister des Mannes in einem östlichen Ausland... . Mithin war seitens der gesetzlichen Grundlagen nicht zwingend von Fluchtgefahr auszugehen und der Richter ließ den "Bösen" am nächsten Morgen wieder gehen. Und ich war der blamierte Jungspund... .
Stinksauer war ich und doch haben wir ihn ein Jahr später gekriegt, diesmal richtig...; übrigens hat die Frau tatsächlich am Tag nach der Freilassung des Mannes entbunden und er hatte sie ins Krhs. gefahren.)
Wenn man selbst in der blöden Situation steckt, v erdächtigt zu werden, dann wird man um rechtsstaatliche Grundsätze ebenso froh sein wie um einen guten Anwalt.
Das ist auch alles schwer zu ertragen, aber es ist der Preis eines freiheitlich aufgestellten Rechtsstaates.
Wa s aber ernsthaft Sorge bereitet, ist die Tatsache, dass die Schlupflöcher, die ein freiheitlicher Rechtsstaat zwangsläufig bieten muss, immer öfter missbraucht werden. Und h i e r ist wieder der Gesetzgeber gefragt, der halt diese Löcher zu stopfen hat - der Gesetzgeber ist es, der die Schrauben hier anzuziehen hätte - er tut es aber nur an jenen Ecken, an denen er den Normalbürger beruhigen kann, etwa, indem er waffenfreie Zonen einrichtet, an die sich böse Jungs ohnehin nicht halten; indem er Legalwaffenbesitzer mit unsinnigen Vorschriften traktiert, die er dann dazu nutzt, zu behaupten, es sei etwas für die innere Sicherheit getan worden etc. pp. .
Recht entsteht durch Gesetze und deren Einhaltung - und wenn die Gesetze nicht (mehr) passen, dann muss man sie ändern.
Womit ich jetzt nicht sage, dass alle Entscheidungen der Gerichte richtig sind, das wäre ja Unsinn, wir haben nicht umsonst mehrere Instanzen.
Grundsätzlich aber ist es der Gesetzgeber, der de Polizisten, etwa durch zu schwammige Gesetzestexte, im Regen stehen lässt.
Nehme wir mal mein og., für mich seinerzeit eher unrühmliches, Beispiel: Wäre der Ehefrau oder dem Kind, der Großmutter oder sonstwem ein gesundheitlicher Schaden entstanden und der hätte auf die Haft des Bösen zurückgeführt werden können, dann hätte der nächste Richter noch mehr Bammel gehabt, etwas gegen ihn zu entscheiden.
Leute, ich habe großen Respekt vor den Polizisten, die Tag für Tag ihren Kopf hinhalten, mein Respekt schwindet aber täglich mehr vor jenen, die die gesetzgebende Gewalt in unserem Staate bilden.