Von der Jägerin zur Gejagten

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Eine Abwägung der Verhältnismäßigkeit ist nicht erforderlich, wobei es Grenzen gibt, das wäre der Notwehrexcess
Ein Notwehrexsess, die Überschreitung der Grenzen aus Furcht oder Verwirrung, bleibt straffrei. Nachtreten wenn der Angreifer am Boden liegt ist damit aber vermutlich nicht gemeint.

da wird ein Autofahrer wegen des noch einvulkanisierten, also ungebrauchten, aber abgelaufenen Verbandskasten (eben, wie er mit dem damals mit dem Auto ausgeliefert worden war) mit einer Verwarnung belegt und verpflichtet, am nächsten Tag einen neuen auf dem entfernten Revier vorzuzeigen... .
Fa. Söhnges druckt eine Haltbarkeit von 20 Jahren auf das Sterilzeugs. Und mehr Geld als die anderen nehmen sie auch nicht.
 
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Yumitori

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Weil sie halt alle lupenreine Demokraten sind....
Zum Gruße,
das ist das Problem mit der Definition von Demokratie. Kommt ja, wenn mich meine Erinnerung nicht rügt vom griech. Démos (Staatsvolk) und kratòs (Herrschaft,Macht). Und wer das wörtlich nimmt und nicht die Staatsphilosophen, auch die der Antike, dazu nimmt, buttert all jene, die von der großen Linie abweichen, eben unter... .
Den konkreten Minderheitenschutz hat wohl erst Karl Popper so direkt formuliert; wenn ich es recht verstanden habe, dann muss danach die Regierung Minderheiten vor der Mehrheit schützen....
Ob das aber immer so funktioniert... .
 
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Goiler Faden, weiter Jungs, die 25 Seiten schaffen wir..... aber zum Thema, wenn sie sich ernsthaft verteidigt, weches Kaliber soll sie nehmen ?

Remy
Die Frage ist, wie oft darf man bei Notwehr nachladen?

PS: um deine Frage zu beantworten: Das am besten für Sauen geeignete...
 
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Yumitori

Guest
Es ist nicht zwingend notwendig, mir das Prinzip der Gewaltenteilung zu erklären. Es gibt ja auch Menschen außerhalb der Justiz, die das-obwohl nicht mit der überragenden intellektuellen Ausstattung eines Juristen versehen- verstehen können.;)



Und dass ein Tatverdächtiger noch kein Täter ist (weshalb Täter in Anführungszeichen steht) verstehe ich auch, wenn ich mich ganz doll anstrenge beim Denken.


Ich sprach von :......."Justiz ihre Spielräume und Ermittlungsanstrengungen nutzt und nicht nutzt zugunsten der Täterhätschelung."....... und erkläre denen, die zwar die Gewaltenteilung und den Unterschied zwischen Tatverdächtigem und Täter verstanden haben, aber nicht was Spielräume sind, gerne den Begriff: Also- Ein Spielraum ist im erwähnten Zusammenhang die Möglichkeit, in Richtung eines "schwereren oder "leichteren"" Vergehens zu ermitteln und/oder Ermittlungen akribisch und intensiv oder eher weniger bemüht zu unternehmen. Wenn man/Justiz nun diese Spielräume "flächendeckend" zugunsten des Tatverdächtigen benutzt, erzeugt man bei Polizeibeamten den berechtigten Eindruck, dass ihre Ermittlungs- und Verbrechensverhinderungsanstrengungen für die Katz seien.........weshalb ich davon ausgehe, dass in diesem Feld das Kind im Brunnen liegt und nicht bei der mangelnden Wehrhaftigkeit des Polizeibeamten.
Zum Gruße,
wenn Du Gewaltenteilung verstanden hast, darfst Du nicht "Rücken freihalten" formulieren, o.k.?
Ansonsten empfinde ich durchaus auch, was Du bemängelst, wir müssen dabei aber mal grundsätzlich festhalten, dass zunächst die Staatsanwaltschaft Herrin des Ermittlungsverfahrens ist und von daher von Anfang an bestimmt, wie die Polizei zu ermitteln hat, wenn es um konkret aufzuklärende Straftatbestände geht.
Wenn die Polizei also vorbereitende Ermittlungsmaßnahmen trifft, wie etwa Zeugenbefragungen oder - Feststellungen, Tatortsicherung etc., dann fällt das unter diesen Begriff.
Dass die Polizei präventiv tätig werden soll, ist klar und auch richtig so. Und wieder sind hier die Gesetze gefordert... .
Natürlich ist es widerlich, wenn ein Polizist einen vermeintlichen Täter, meinetwegen auch einen echten, weil auf frischer Tat ertappt, festnimmt und dann zusehen kann, wie der gleiche Typ am nächsten Tag wieder an seiner Straßenecke dealt oder Prostituierte "abzieht" oder.. oder...
Hier könnte ein Richter ggf. (oder evtl, auch ein StA) einen Spielraum zu Gunsten dieses Menschen genutzt haben - aber doch auch nur, weil das Gesetz diese Spielräume gibt und nachdem die entspr. Voraussetzungen entweder angenommen werden können oder ein Verteidiger entspr. Argumente beigebracht hat.
Dies alles störte mich, als ich bei der StA war, bereits maßlos.
(Ich habe als Wochenendbereitschaft einen stadtbekannten Großdealer festsetzen lassen und Haftbefehl beantragt, da kommt der Verteidiger und weist nach, dass die Frau des "Bösen" kurz vor der Niederkunft steht und auf die Unterstützung Ihres Mannes angewiesen sei, weil sie selbst keinen Führerschein habe und ein Taxi zu lange dauern könne und die alte Großmutter auch pflegebedürftig sei; die ganze Tränenleier... Nachgewiesenermaßen hatte die Familie kein zweites Auto, die Frau keinen Führerschein, die Oma war schwer krank und die Geschwister des Mannes in einem östlichen Ausland... . Mithin war seitens der gesetzlichen Grundlagen nicht zwingend von Fluchtgefahr auszugehen und der Richter ließ den "Bösen" am nächsten Morgen wieder gehen. Und ich war der blamierte Jungspund... .
Stinksauer war ich und doch haben wir ihn ein Jahr später gekriegt, diesmal richtig...; übrigens hat die Frau tatsächlich am Tag nach der Freilassung des Mannes entbunden und er hatte sie ins Krhs. gefahren.)
Wenn man selbst in der blöden Situation steckt, v erdächtigt zu werden, dann wird man um rechtsstaatliche Grundsätze ebenso froh sein wie um einen guten Anwalt.
Das ist auch alles schwer zu ertragen, aber es ist der Preis eines freiheitlich aufgestellten Rechtsstaates.
Wa s aber ernsthaft Sorge bereitet, ist die Tatsache, dass die Schlupflöcher, die ein freiheitlicher Rechtsstaat zwangsläufig bieten muss, immer öfter missbraucht werden. Und h i e r ist wieder der Gesetzgeber gefragt, der halt diese Löcher zu stopfen hat - der Gesetzgeber ist es, der die Schrauben hier anzuziehen hätte - er tut es aber nur an jenen Ecken, an denen er den Normalbürger beruhigen kann, etwa, indem er waffenfreie Zonen einrichtet, an die sich böse Jungs ohnehin nicht halten; indem er Legalwaffenbesitzer mit unsinnigen Vorschriften traktiert, die er dann dazu nutzt, zu behaupten, es sei etwas für die innere Sicherheit getan worden etc. pp. .
Recht entsteht durch Gesetze und deren Einhaltung - und wenn die Gesetze nicht (mehr) passen, dann muss man sie ändern.
Womit ich jetzt nicht sage, dass alle Entscheidungen der Gerichte richtig sind, das wäre ja Unsinn, wir haben nicht umsonst mehrere Instanzen.
Grundsätzlich aber ist es der Gesetzgeber, der de Polizisten, etwa durch zu schwammige Gesetzestexte, im Regen stehen lässt.
Nehme wir mal mein og., für mich seinerzeit eher unrühmliches, Beispiel: Wäre der Ehefrau oder dem Kind, der Großmutter oder sonstwem ein gesundheitlicher Schaden entstanden und der hätte auf die Haft des Bösen zurückgeführt werden können, dann hätte der nächste Richter noch mehr Bammel gehabt, etwas gegen ihn zu entscheiden.
Leute, ich habe großen Respekt vor den Polizisten, die Tag für Tag ihren Kopf hinhalten, mein Respekt schwindet aber täglich mehr vor jenen, die die gesetzgebende Gewalt in unserem Staate bilden.
 
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Zum Gruße,
wenn Du Gewaltenteilung verstanden hast, darfst Du nicht "Rücken freihalten" formulieren, o.k.?
Ansonsten empfinde ich durchaus auch, was Du bemängelst, wir müssen dabei aber mal grundsätzlich festhalten, dass zunächst die Staatsanwaltschaft Herrin des Ermittlungsverfahrens ist und von daher von Anfang an bestimmt, wie die Polizei zu ermitteln hat, wenn es um konkret aufzuklärende Straftatbestände geht.
Wenn die Polizei also vorbereitende Ermittlungsmaßnahmen trifft, wie etwa Zeugenbefragungen oder - Feststellungen, Tatortsicherung etc., dann fällt das unter diesen Begriff.
Dass die Polizei präventiv tätig werden soll, ist klar und auch richtig so. Und wieder sind hier die Gesetze gefordert... .
Natürlich ist es widerlich, wenn ein Polizist einen vermeintlichen Täter, meinetwegen auch einen echten, weil auf frischer Tat ertappt, festnimmt und dann zusehen kann, wie der gleiche Typ am nächsten Tag wieder an seiner Straßenecke dealt oder Prostituierte "abzieht" oder.. oder...
Hier könnte ein Richter ggf. (oder evtl, auch ein StA) einen Spielraum zu Gunsten dieses Menschen genutzt haben - aber doch auch nur, weil das Gesetz diese Spielräume gibt und nachdem die entspr. Voraussetzungen entweder angenommen werden können oder ein Verteidiger entspr. Argumente beigebracht hat.
Dies alles störte mich, als ich bei der StA war, bereits maßlos.
(Ich habe als Wochenendbereitschaft einen stadtbekannten Großdealer festsetzen lassen und Haftbefehl beantragt, da kommt der Verteidiger und weist nach, dass die Frau des "Bösen" kurz vor der Niederkunft steht und auf die Unterstützung Ihres Mannes angewiesen sei, weil sie selbst keinen Führerschein habe und ein Taxi zu lange dauern könne und die alte Großmutter auch pflegebedürftig sei; die ganze Tränenleier... Nachgewiesenermaßen hatte die Familie kein zweites Auto, die Frau keinen Führerschein, die Oma war schwer krank und die Geschwister des Mannes in einem östlichen Ausland... . Mithin war seitens der gesetzlichen Grundlagen nicht zwingend von Fluchtgefahr auszugehen und der Richter ließ den "Bösen" am nächsten Morgen wieder gehen. Und ich war der blamierte Jungspund... .
Stinksauer war ich und doch haben wir ihn ein Jahr später gekriegt, diesmal richtig...; übrigens hat die Frau tatsächlich am Tag nach der Freilassung des Mannes entbunden und er hatte sie ins Krhs. gefahren.)
Wenn man selbst in der blöden Situation steckt, v erdächtigt zu werden, dann wird man um rechtsstaatliche Grundsätze ebenso froh sein wie um einen guten Anwalt.
Das ist auch alles schwer zu ertragen, aber es ist der Preis eines freiheitlich aufgestellten Rechtsstaates.
Wa s aber ernsthaft Sorge bereitet, ist die Tatsache, dass die Schlupflöcher, die ein freiheitlicher Rechtsstaat zwangsläufig bieten muss, immer öfter missbraucht werden. Und h i e r ist wieder der Gesetzgeber gefragt, der halt diese Löcher zu stopfen hat - der Gesetzgeber ist es, der die Schrauben hier anzuziehen hätte - er tut es aber nur an jenen Ecken, an denen er den Normalbürger beruhigen kann, etwa, indem er waffenfreie Zonen einrichtet, an die sich böse Jungs ohnehin nicht halten; indem er Legalwaffenbesitzer mit unsinnigen Vorschriften traktiert, die er dann dazu nutzt, zu behaupten, es sei etwas für die innere Sicherheit getan worden etc. pp. .
Recht entsteht durch Gesetze und deren Einhaltung - und wenn die Gesetze nicht (mehr) passen, dann muss man sie ändern.
Womit ich jetzt nicht sage, dass alle Entscheidungen der Gerichte richtig sind, das wäre ja Unsinn, wir haben nicht umsonst mehrere Instanzen.
Grundsätzlich aber ist es der Gesetzgeber, der de Polizisten, etwa durch zu schwammige Gesetzestexte, im Regen stehen lässt.
Nehme wir mal mein og., für mich seinerzeit eher unrühmliches, Beispiel: Wäre der Ehefrau oder dem Kind, der Großmutter oder sonstwem ein gesundheitlicher Schaden entstanden und der hätte auf die Haft des Bösen zurückgeführt werden können, dann hätte der nächste Richter noch mehr Bammel gehabt, etwas gegen ihn zu entscheiden.
Leute, ich habe großen Respekt vor den Polizisten, die Tag für Tag ihren Kopf hinhalten, mein Respekt schwindet aber täglich mehr vor jenen, die die gesetzgebende Gewalt in unserem Staate bilden.
Also ihr habt ihn laufen lassen, weil Frau zu blöd ist ein Taxi oder Krankentransport zu holen.
Er ist weg und bringt ein paar Leute um und fährt wieder ein. Zum Glück?
Zum Glück ist seiner Tusse nichts passiert?

In solchen Fällen sollten die Richter für den Sche ß mit haften.

*umbringen kann man mit einer beliebigen Schädigung dritter ersetzen.

Das Prinzip ist aber klar. Angst vor dem Anwalt der Täter. Keine Angst vor dem Anwalt der Opfer.

Sorry aber wir schweifen ab.

Auch ein Hund lässt sich leicht vergiften auch wenn der 100 mal wissen soll wo es sein fressen gibt.

In solchen Fällen würde ich mir wünschen das mal ein oder zwei Nächte die Polizei das Haus bewacht. Im Vergleich zu anderen Maßnahmen würde das wenigstens etwas abschrecken.
 
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Yumitori

Guest
Also ihr habt ihn laufen lassen, weil Frau zu blöd ist ein Taxi oder Krankentransport zu holen.
Er ist weg und bringt ein paar Leute um und fährt wieder ein. Zum Glück?
Zum Glück ist seiner Tusse nichts passiert?

In solchen Fällen sollten die Richter für den Sche ß mit haften.

*umbringen kann man mit einer beliebigen Schädigung dritter ersetzen.

Das Prinzip ist aber klar. Angst vor dem Anwalt der Täter. Keine Angst vor dem Anwalt der Opfer.
Zum Gruße,
ich habe jetzt nicht alle Details erzählt, aber der Typ ist zwar in "meiner Stadt" seinem Gewerbe (Dealer, kein direkter Mörder) nachgegangen, wohnte aber ein paar km weiter draußen, die Frau hatte seine Nationalität, sprach aber so gut wie kein D.
Und tatsächlich geflohen ist er ja auch nicht, er konnte nur weiter seinem Gewerbe nachgehen, d a s ist der Punkt.
In solchen Fällen wäre eine Haftung des Staates jedenfalls denkbar, man stelle sich vor, die Frau oder das Kind erleiden bei einer Hausgeburt einen körperlichen Dauerschaden.
Ich sage n i c h t, dass ich froh bin, wie das gegangen ist - ich sage nur, dass jedem von uns eben genau jene Rechtsstaatlichkeit zur Seite stehen kann, wenn er einmal in die Mühlen der Justiz gerät.
Richter oder Staatsanwälte haften n u r, wenn sie aktiv Rechtsbeugung begangen haben, ansonsten würde der Staat ggf.haften.
 
Y

Yumitori

Guest
Trotz den frustrierenden Situationen, ich will es nicht anders haben. Es ist wichtiger, Unschuldige zu verschonen als Schuldige zu bestrafen.
Zum Gruße,
ich meine, schon Friedrich der Große habe gesagt, es sei richtiger, zehn Lumpen laufen zu lassen, als einen Unschuldigen zu bestrafen... .
 
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13 Nov 2013
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........./QUOTE]
Hier könnte ein Richter ggf. (oder evtl, auch ein StA) einen Spielraum zu Gunsten dieses Menschen genutzt haben - aber doch auch nur, weil das Gesetz diese Spielräume gibt und nachdem die entspr. Voraussetzungen entweder angenommen werden können oder ein Verteidiger entspr. Argumente beigebracht hat.
...............
Wa s aber ernsthaft Sorge bereitet, ist die Tatsache, dass die Schlupflöcher, die ein freiheitlicher Rechtsstaat zwangsläufig bieten muss, immer öfter missbraucht werden. Und h i e r ist wieder der Gesetzgeber gefragt, der halt diese Löcher zu stopfen hat - der Gesetzgeber ist es, der die Schrauben hier anzuziehen hätte

Ich denke, du machst es Dir mit den Reinwaschungsbemühungen für die Justiz zu jeder Gelegenheit zu einfach. Dein "Mantra" ist doch: Der Gesetzgeber ist schuld. Nein- zumindest nicht allein. Gesetze brauchen auch Richter und Staatsanwälte, die sie im gemeinten Sinne umsetzen und dabei im Blick behalten, dass ihre Entscheidungen zuförderst dafür verantwortlich sind, ob Bürger sich durch das Recht geschützt fühlen oder ob sie es als ein Spielwiese von Juristen ansehen, die mit umfassendem Denken überfordert, ihre juristische Selbstbefriedigung oder vor dem Hintergrund ihrer politischen Sozialisation Täterhätschelung betreiben........Kurz. Was auf berechtigtes Unverständnis stößt, sind nicht die "mangelhaften" Gesetze, sondern die Handlungsweise von Richtern/Staatsanwälten, die jedem natürlichen Rechtsempfinden hohnsprechen, und das nicht, weil sie nicht anders könnten (Gesetze), sondern weil sie nicht anders wollen.
 
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scaver

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Was auf berechtigtes Unverständnis stößt, sind nicht die "mangelhaften" Gesetze, sondern die Handlungsweise von Richtern/Staatsanwälten, die jedem natürlichen Rechtsempfinden hohnsprechen, und das nicht, weil sie nicht anders könnten (Gesetze), sondern weil sie nicht anders wollen.

Auch die Richter unterliegen dem Zeitgeist, der immer mehr auf Sanftheit, Vergeben, Verzeihen, Pflegen der Opferrolle, Verständnis haben für die Verbrecher, an denen die Gesellschaft versagt hat, schnelle Rehabilitationsversuche - ausgelegt ist. Wieviele Sozialarbeiterinnen und weiblich Psychologen verlieben sich in Ihre Verbrecher.
Es schon richtig, die Gesetzte sind da, aber wir wollen offensichtlich alle Schärfe herausnehmen.
Wenn man Opfer wird, ist es moderne Bürgerpflicht, diese Rolle ohne Genugtuung, Rache, angemessene Bestrafung, oder Entschädigung zu ertragen.

Für mich wäre ein 16 Jähriger, der einer Oma auf dem Kudamm in Berlin die Handtasche entwendet, diese dabei stürzt und sich den Oberschenkelhals bricht, nach der OP wegen Komplikationen innert 3 Tagen stirbt - ein Mörder. Und dafür gehört der lebenslänglich in den Knast, weil man nichts böses macht, was andere zu Tode bringen könnte. Das leben nehmen ist unverzeihlich. Lebenslänglich Knast ist aber mindestens sehr teuer. Daher wird er lieber schnell erst gar nicht eingesperrt. In der Hoffnung, dass nicht jedesmal, wenn er seiner niederen Tätigkeit nachgeht, einer stirbt.

Wenn aber ein Jäger seine Waffe auch nur 5 Minuten auf seinem! Grundstück im Auto stehen hat, dann ist er lebenslänglich seine Waffe, seinen Jagdschein und seine Zuverlässigkeit los. Obwohl er niemanden verletzt hat und eine solche Situation auch noch nie zu einem Personenschaden geführt hat. Während obiger, armer 16 Jähriger innerhalb von 2 Monaten gleich den nächsten Opa eine in die Fresse haut, weil der ihm nicht seine Geldbörse geben will.
sca
 
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