Schweißhund erschossen

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Gelöschtes Mitglied 7846

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Waidmanns Gruß, @Sense0815
Was habe ich denn nicht Verstanden?...

Waidmannsheil Lucas
..dass "Recht haben" und "Recht bekommen" zwei Paar Schuhe sind ;-)


Oder: "gut gedacht nicht immer gleich gut gemacht ist"

Wer in der heutigen Zeit voreilig (!!) einen Hund nieder streckt, der hat die Zeichen der Zeit nicht verstanden....

In einem Anlassfall Anzeige gegen den Hundehalter zu erstatten und somit ein kostenpflichtiges Ergebnis zu erlangen, das schmerzt doppelt und dreifach ;)

Und bringt durch Vermeidung dem Gesamtimage der Jägerschaft doppelt und dreifach mehr ein...
 
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vermutlich,da der wolf in sachsen im jagdrecht steht,dürfen wildernde hunde nur mit genehmigung der jagdbehörde geschossen werden.
 
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Waidmanns Gruß, @pflasterspezi
vermutlich,da der wolf in sachsen im jagdrecht steht,dürfen wildernde hunde nur mit genehmigung der jagdbehörde geschossen werden.
Im Hinblick auf zur Zeit noch wolfsstreichlerisch-gutmenschliche Tendenzen bestimmter Kreise ist das z.B. schon "Er" ein Zeichen der Zeit".

Zudem verliert Wild an sich, sei es nun Rot- oder insbesondere Rehwild, Tag für Tag mehr an "Wert"...

Wert jetzt nicht im Sinne von Kaufwert, sondern vom Wert als Lebensrecht an sich :evil:

Was tuts also in der öffentlichen Meinung schon, wenn Wild von Haushunden gerissen wird.... :roll:

Diesem Mainstream muss dementsprechend mit eigenem Verhalten Rechnung getragen werden !
 
A

anonym

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Warum fällt es in der heutigen Zeit vielen Menschen eigentlich so schwer (bzw. ist es ihnen unmöglich), einen Irrtum (von Fehler traue ich mir gar nicht zu schreiben, die unterlaufen ja niemandem) einzugestehen und zu sagen: "Alles klar, da habe ich mich wohl geirrt. Vielen Dank für die Wissensbereicherung."
 
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vermutlich,da der wolf in sachsen im jagdrecht steht,dürfen wildernde hunde nur mit genehmigung der jagdbehörde geschossen werden.

Wenn Du einen Wolf nicht von einem Hund unterscheiden kannst hilft Dir die UJB nicht weiter, da empfehle ich einen Besuch beim Augenarzt und / oder das Studium von Bestimmungshilfen. ;-)

Viele Grüße

Joe
 
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Waidmanns Gruß
Wenn Du einen Wolf nicht von einem Hund unterscheiden kannst hilft Dir die UJB nicht weiter, da empfehle ich einen Besuch beim Augenarzt und / oder das Studium von Bestimmungshilfen. ;-)

Viele Grüße

Joe
naja, verallgemeinern hilft in dem Falle nicht. Abggesehen von äusseren Begleitumständen wie schlechtes Licht, nicht optimale Sichtigkeit usw. .

Es gibt durchaus "wolfsähnliche" Haushunde.... und wer bisher keinen Wolf im Revier hatte.. woher soll er ihn denn kennen?

Jo(e), ich weiß: "...was Du nicht kennst, das ....!!"
 
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Wenn Du einen Wolf nicht von einem Hund unterscheiden kannst hilft Dir die UJB nicht weiter, da empfehle ich einen Besuch beim Augenarzt und / oder das Studium von Bestimmungshilfen. ;-)

Viele Grüße

Joe

ich rede hier vom sächsischen jagdgesetz!wolf rein-dafür wildernden hund nur mit genehmigung schießen.
frag mal tante google.
 
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Moin!

Ups - da hab' ich Deine Interpunktion falsch interpretiert. Die Wölfe können ein Grund sein, allerdings haben so manche Leute in Sachsen ja auch relativ aktiv daran gearbeitet, dass man ihnen vielleicht die Unterscheidung bzw. den Unterscheidungswillen nicht (mehr) zutraute?

Viele Grüße

Joe
 
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Warum fällt es in der heutigen Zeit vielen Menschen eigentlich so schwer (bzw. ist es ihnen unmöglich), einen Irrtum (von Fehler traue ich mir gar nicht zu schreiben, die unterlaufen ja niemandem) einzugestehen und zu sagen: "Alles klar, da habe ich mich wohl geirrt. Vielen Dank für die Wissensbereicherung."

Ich beziehe das mal auf mich, es fällt mir garnicht schwer, möchte allerdings die ein oder ander Quelle noch zu Rate ziehen und habe dann ggf. mit nichten ein Problem damit einen Fehler meinerseits einzugestehen!

Waidmannsheil Lucas
 
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Der bayrische Gebirgsschweißhund ist eine Jagdhunderasse - und zwar eine sehr bekannte Rasse!
Jagdhunde dürfen nach dem Jagdgesetz sowohl in D als auch in A nicht geschossen werden, auch nicht, wenn sie z. B. einem Wild hinterherhetzen; ja nicht einmal, wenn sie ein Stück Wild niedergezogen hätten und gerade genüsslich verspeisen würden!!! So ist die heutige Gesetzeslage. Da gibt es kein, wenn und aber ...:sad: Wir haben nicht mehr die Jagdgesetze von vor dem 2. WK.

Leider ist es so, dass es bei uns immer noch Jäger gibt, die anscheinend die Gesetzeslage nicht kennen oder sich auch in diesem Punkt nicht an Gesetze halten, sondern den wildernden Jagdhund einfach erschießen und "verschwinden" lassen. :sad: Deshalb ist es immer auch für einen Jagdhund "gefährlich", wenn er in einem fremden Revier Wild hetzt!

Dieses Thema hatten wir auch schon im Zusammenhang mit dem Burladinger-Golden Retriever diskutiert.
Auch in diesem Fall, hätte dieser Jäger G. niemals den Hund erschießen dürfen, wenn er ihn gerade beim Wildern erwischt hätte. Denn auch Golden Retriever gehören zu den Jagdhunden und da spielt es vor dem Gesetz keine Rolle, ob der Hund aus einer jagdlichen oder einer nicht-jagdlichen Zucht entstammt!

Ich hoffe sehr, dass auch diesem österreichischen Jäger der Jagdschein und seine Waffen für mindestens 10 Jahre entzogen werden; :thumbdown: es sei denn, der Hunde-Abschuss war ein Versehen, weil z.B. der Jäger den roten Hund im Eifer des Gefechtes mit einem Fuchs verwechselt hatte. Dann wäre ich auch mit einer Geldstrafe von mindestens 5000 € und einem Jagdscheinentzug von 3 Jahren als Strafe einverstanden.
 
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@ 9x19 hättest Du meinen Beitrag richtig gelesen, hättest Du gelesen, dass ich keine Hunde schieße.
Ich sage: Die Rasse reicht nicht aus. Welcher Rasse gehören den Blindenhunde oder Diensthunde an? Das der Jäger den Jagdhund an der Rasse festmacht, ist rein Persönlich auferlegt. Rechtlich jedoch ohne Relevanz. Ist der Hund nicht gekennzeichet und Wildert/Jagd wo er nicht darf, ist das Recht auf der Seite des Schützen.

Waidmannsheil Lucas


Hallo Lucas,wie Du siehst nicht " Hau den Lucas" !

9x19 sagts:Wir sind alle nur Menschen und Menschen sind nicht allwissend und machen Fehler. Wenn man darauf hingewiesen wird,daß sich da ein kleines Denkfehlerchen eingeschlichen hat,bricht man sich keinen Zacken aus der Krone,das im nächstmöglichen Tröth zu korrigieren.So z. B. : "Ihr habt Recht Jungs und Mädels.......".
Und schwups,ist der Zacken wieder am alten Ort ! Alles klar ?

Ja,Hunde schießt man nur in seltensten Fällen,wenn z.B. Gefahr in Verzug ist.In der Jägerprüfung muß man die Rassen kennen .Jagdhunde schießt man nicht,auch wenn sie kein Halsband tragen !!!Du machst das ja auch nicht und das ist gut so !
 
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@sense

Jagdhunde dürfen in D und in A auch nicht in einem fremden Revier geschossen werden, wenn sie kein Signalband tragen und auch wenn sie Wild hetzen nicht oder sogar Wild niederziehen. Ein Jäger, der einen Wild hetzenden Hund im Wald nicht eindeutig als einer Nicht-Jagdhunderasse zugehörig ansprechen kann, darf auf keinen Fall auf diesen Hund aus "angeblichen Jagdschutzgründen" schießen. Manche Jäger würden dies eventuell zwar tun. Dies wäre aber illegal :evil: und solchen Typen gehört der Jagdschein entzogen, wenn sie erwischt werden. Also im Zweifel immer den Finger gerade lassen und versuchen, den Hund und / oder dessen Besitzer "einzufangen"! :roll:
 
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Hi,

komme aus Österreich und bau mich da mal ein.

Uns würde beim Jagdkurs erklärt, das man sowieso nicht auf eine Jagdhunderasse schießen darf. Gleich wie Polizeihund, Blindenhund usw.
Und dann stellt sich ja auch wieder mal die Frage wurde mit einem Schalenwild gerechten Kaliber geschoßen. Schrotschuss auf Hund fällt näömlich unter Tierquälerei.

Zumindest durfte ich das im Jagdkurs dieses Frühjahr so lernen.

Mir selbst ist es aber leider auch schon passiert, dass ein Jäger des Nachbarreviers mir angedroht hat meinen Hund zu erschießen, sollte er diesen noch einmal ohne Leine sehen!
Dazu: Es handelt sich um einen 13 Jahre alten Beagle der nie etwas mit der Jagd zu tun hatte und so übergewichtig ist das fortbewegung für ihn schon schwer ist.
Leider gibt es halt viel zu viele die Ihren kompetenzbereich überschreiten und Sheriff des Waldes spielen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

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Waidmanns Gruß, @_Rotfuchs_
Hi,

komme aus Österreich und bau mich da mal ein.

Uns würde beim Jagdkurs erklärt, das man sowieso nicht auf eine Jagdhunderasse schießen darf. Gleich wie Polizeihund, Blindenhund usw.
Und dann stellt sich ja auch wieder mal die Frage wurde mit einem Schalenwild gerechten Kaliber geschoßen. Schrotschuss auf Hund fällt näömlich unter Tierquälerei.

Zumindest durfte ich das im Jagdkurs dieses Frühjahr so lernen.

....
Darf man erfahren, aus welchem Bundesland?
 

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