Schweißhund erschossen

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@ 9x19 hättest Du meinen Beitrag richtig gelesen, hättest Du gelesen, dass ich keine Hunde schieße.
Ich sage: Die Rasse reicht nicht aus. Welcher Rasse gehören den Blindenhunde oder Diensthunde an? Das der Jäger den Jagdhund an der Rasse festmacht, ist rein Persönlich auferlegt. Rechtlich jedoch ohne Relevanz. Ist der Hund nicht gekennzeichet und Wildert/Jagd wo er nicht darf, ist das Recht auf der Seite des Schützen.

Waidmannsheil Lucas

Genau falsch. Hast Du kein Gesetz und Kommentar zur Hand? Wenn doch: dann lies. Wenn nein: dann kauf Dir einen und behaupte zuvor keinen solchen Stuss.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Waidmanns Gruß, @9x19
Wir diskutieren hier das deutsche Jagdrecht, auch wenn es anhand eines Falls aus Österreich geschieht.
Bist nicht gerade Du immer wieder der Verfechter dessen, dass man sich um die landesspezifische Gesetzgebung bemühen muss?

Deine immer wieder von Dir propgaierte Rechtskenntnis sollte dies i.d.Fall doch auch zu lassen ;-)

Ja, schön also.... soooo abweichend von den meisten deutschen Landesgesetzgebungen ist das Tirolerische ja nun nicht.

Es ist defintiv klar geregelt, wer was darf.. und wann und wann besser nicht.

Übrigens: es gibt z.B. in unserem Bundesland Känten noch eine zusätzliche verbindliche Vorgabe, nach der man zu handeln hätte.. :roll:

Diese auf zu führen, geht hier aber zu weit.... (hat ja mit dem urspr. Anlassfall in Tirol nichts zu tun!)

Interessant ist einiges an der von Dir zitierten Vorschrift, auch der dienstliche Bezug, aber auch in A hat der Schütze das zu beweisen letztlich. Denn der Hundehalter kann jetzt alles behaupten, der Schütze im Zweifel nicht widerlegen. Und dann ist er dran. Auch in A.
Um so mehr muss man sich als "Jagschutzorgan" im Vorfeld der Bedeutungen klar sein...

Nur um das klar zu stellen: ich stehe ohne genauere Kenntnis der Umstände keinesfalls hinter dem Tiroler (Unglücks)Schützen !!
 
A

anonym

Guest
Waidmanns Gruß, @9x19

1. Bist nicht gerade Du immer wieder der Verfechter dessen, dass man sich um die landesspezifische Gesetzgebung bemühen muss?


2. Ja, schön also.... soooo abweichend von den meisten deutschen Landesgesetzgebungen ist das Tirolerische ja nun nicht.

1. Ja, deshalb diskutieren wir hier ja auch deutsch ;-)

2. Eben deshalb habe ich ja auch auf die rechtlichen Folgen für den Deppen hingewiesen. Und die Folgen für uns alle ergeben sich dann noch aus dem politischen Raum.
 
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Die selbe Diskusion hatten wir in der Jägerausbildung und kamen inkl. Ausbilder zu dem von mir beschriebenen Ergebnis. Sobald ich kann, gucke ich mal in meine Bücher.

Waidmannsheil Lucas
 
A

anonym

Guest
Genau das. Dennoch sollte die Möglichkeit als solche bestehen bleiben, um sogen. (ständig wildernde) Problemhunde auch weiterhin entnehmen zu können. Aus dem Mißbrauch darf kein Totalverbot entwachsen, der rechte Gebrauch nicht aufgehoben werden. Und gerade deshalb sollten wir immer daran arbeiten, den Mißbrauch weitmöglichst zu senken, indem wir den Leuten die Rechtslage bei jeder Gelegenheit einhämmern.

Ultima Ratio. So sollte es im Gesetz kenntlich gemacht und in der Ausbildung vermittelt werden. Die Verbände sollten gebetsmühlenartig darauf hinweisen, bis es auch der Letzte verstanden hat (also bis zum St. Nimmerleinstag).
 
A

anonym

Guest
Die selbe Diskusion hatten wir in der Jägerausbildung und kamen inkl. Ausbilder zu dem von mir beschriebenen Ergebnis. Sobald ich kann, gucke ich mal in meine Bücher.

Waidmannsheil Lucas

Unerheblich. Ergebnis war falsch, ist falsch und wird falsch bleiben.
 
A

anonym

Guest
Ultima Ratio. So sollte es im Gesetz kenntlich gemacht und in der Ausbildung vermittelt werden. Die Verbände sollten gebetsmühlenartig darauf hinweisen, bis es auch der Letzte verstanden hat (also bis zum St. Nimmerleinstag).

Sense hats immer noch nicht verstanden, bei solchen Leuten ist Hopfen und Malz verloren. Da geht's irgendwann dann nur noch gewaltsam mit dem Vorschlaghammer des Rechts gegen sie selbst, denn dieses fehlende Wissen ist nicht das einzige, das fehlt, das hat gerade auch er hier jetzt schon des öfteren bewiesen. Ich bedauere sehr, dass man nicht mind. 30 Minuten für Jagdrecht pro Kandidat zur Verfügung hat, um wenigstens bei JEDEM diese Basics (Jagdschutz komplett, Waffenrecht, Notstand, Notwehr, Jedermannsrechte) zu prüfen. Da rutscht uns viel durch die Lappen.......das letztlich auf uns zurückfällt. Mit jedem rechtswidrigen Handeln, nicht nur beim Schuß auf einen Hund.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
1. Ja, deshalb diskutieren wir hier ja auch deutsch ;-)
danke :thumbup:
2. Eben deshalb habe ich ja auch auf die rechtlichen Folgen für den Deppen hingewiesen. Und die Folgen für uns alle ergeben sich dann noch aus dem politischen Raum.
...und alles was in Deutschland geschieht oder gehandhabt wird, trifft uns in Ö spätestens fünf Jahre später mit gleicher Keule :evil:

(Mit "bleifrei" gehts etwas schneller.. dank vorauseilendem Gehorsam :evil: :thumbdown: )


edit legt, passend zum Threadthema, eins nach:

http://www.jagdaufseher-kaernten.at/data/Hundehalterverstaendigungsformular.pdf


Also, bei uns fließt erst einmal viel Wasser die Drau hinunter, bevor!! man sich die Freiheit nimmt, ultimativ zu handeln...
 
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Was habe ich denn nicht Verstanden? Ich habe lediglich erklärt woher ich diese Aussage habe und erklärt, das ich es nochmal nachlese sobald ich meine Bücher zur Hand und Zeit habe.

Waidmannsheil Lucas
 
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Die selbe Diskusion hatten wir in der Jägerausbildung und kamen inkl. Ausbilder zu dem von mir beschriebenen Ergebnis. Sobald ich kann, gucke ich mal in meine Bücher.
Guck ins Gesetz und die entsprechenden Kommentare, nicht in deine Bücher. Die interessieren keine Sau, nicht mal eine sumpfige, und vor Gericht kräht auch kein Hahn danach.

Für einen Ausbilder ist´s darüber hinaus eher ein Armutszeugnis, sowas zu vermitteln, falls das denn tatsächlich so war.
 
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Ich finde schon das es was bringt, wenn ich in mein Buch Jagdrecht NRW gucke. :rolleyes:

Waidmannsheil Lucas
 

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