Schweißhund erschossen

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Das gilt jedoch nur wenn wenn der Hund im berechtigten Bereich die Jagd ausübt. Der Blinden Dienst oder Jagdhund ohne im "Dienst" zu sein ist nunmal von nachbars lumpi nicht zu unterscheiden und es gelten die gleichen Rechte.
Quatsch. Es gehört zu den Grundvoraussetzungen zur Erlangung eines deutschen Jagdscheines, Jagdhunderassen ansprechen zu können. Ansonsten frage ich mich, woher du dein "im Dienst" überhaupt hast. Der Gesetzestext spricht zweifelsfrei von Jagdhunden. Damit sind Vertreter von Jagdhunderassen gemeint.

Und: Selbst wenn es um "im Dienst" ginge, was keineswegs der Fall ist, - wie willst du das bitte erkennen? Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen BGS, eine Rasse, die viele anerkannte NSF führen. An der Stelle sollte man sich über die Befugnisse anerkannter NSF Gedanken machen und die Art der Einsätze, bei denen solche Gespanne hinzugezogen werden. Stichwort Reviergrenzen, Hetze usw. usf. Also wie bitte würdest du in diesem Zshg. den Status "im Dienst" bzw. "nicht im Dienst" erkennen wollen? (Ganz abgesehen davon, dass dieser ohnehin irrelevant ist.)
 
A

anonym

Guest
Das gilt jedoch nur wenn wenn der Hund im berechtigten Bereich die Jagd ausübt. Der Blinden Dienst oder Jagdhund ohne im "Dienst" zu sein ist nunmal von nachbars lumpi nicht zu unterscheiden und es gelten die gleichen Rechte.

Was Du hier verbreitest ist das was die meisten Jäger am Stammtisch immer behaupten!
Waidmannsheil Lucas

Alter Schwede!:no: Wenn man von einem Recht gebrauch machen möchte, sollte man dieses Recht auch ansatzweise kennen. Sonst kann man sich besser mit dem nachten Arsxx in die Brenesseln setzen.

Jagdhundesrassen erkennst Du als Jagdscheininhaber aber schon, oder? Ich würde - an Deiner Stelle - den Finger gerade lassen.
 
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Lieber 9x19 und gletscherpris, leider weiss ich nicht, weshalb Ihr Euch ueber meinen Kommentar so aufregt. In Australien gibt es solche Gesetzte nicht und da ich in D. keine Jagd ausuebe kenne ich die dortigen Gesetze wohl nicht so gut wie Ihr. Das heisst noch lange nicht, dass ich einen Hund egal welcher Rasse abscheisse, sonder viel mehr, dass ich etwas lernen moechte, und zwar ueber die Gesetzeslage. Kriegt Euch Mal wieder ein, ist ja schrecklich hier
 
A

anonym

Guest
Solche rechtsunkundigen Typen schädigen das Ansehen der Jäger in der Öffentlichkeit ganz enorm und hier zeigen sich auch die Grenzen eines Jagdforums wieder mal sehr anschaulich, wenn und sofern es ihnen eine Plattform gibt. Ich will nur hoffen, dass man aus solchen Diskussionen auch was lernt, erkennt, dass man nichts weiß, NICHT zu schießen beim nächsten Mal, weil man jetzt auch wieder mal auf die Folgen solch dämlichen und abgrundtief schädlichen Tuns hingewiesen wurde.
 
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@ 9x19 hättest Du meinen Beitrag richtig gelesen, hättest Du gelesen, dass ich keine Hunde schieße.
Ich sage: Die Rasse reicht nicht aus. Welcher Rasse gehören den Blindenhunde oder Diensthunde an? Das der Jäger den Jagdhund an der Rasse festmacht, ist rein Persönlich auferlegt. Rechtlich jedoch ohne Relevanz. Ist der Hund nicht gekennzeichet und Wildert/Jagd wo er nicht darf, ist das Recht auf der Seite des Schützen.

Waidmannsheil Lucas
 
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.....

SACH' MAL GEHT'S NOCH???

:no:

Joe

Genau! Das ist die Frage!
Wobei Deine Hinweise dringend in eine VO für Diensthundeführer aufgenommen gehört!


Haallloooo, schon 'mal 'was von NSF gehört? Da geht einer, den Ihr noch nie gesehen habt, quer waldein, sucht nach, schnallt seinen JAGDHUND und dann?
Genau, aus unerfindlichen Gründen outet sich dieses Tier nicht als geschützte Spezies und kommt tragischer Weise zu Tode weil wieder jemand bei der Ausbildung nicht aufgepaßt / und von den Hundrassen keine Ahnung, aber dafür einen zuckenden Zeigefinger hat!



So die Annahme in den konstruierten Fällen, die dem hier u.U. ähneln!




Edith meint, der Herr Sumpfsau war schneller mit dem NSF und Mißverständnisse aufgrund unterschiedlicher Ausbildung, Rechtsnormen etc lassen sioch vermeiden, WENN MANN / FRAU DEN WOHNORT zum Avadingens schreibt!
 
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A

anonym

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Das ist nicht persönlich gegen Dich, aber wenn man sich zu einem Thema meldet, sollte man auch Ahnung haben, oder man liest einfach nur mal mit. Die gleiche Frage wäre eh gekommen, die Du gestellt hast. Sie kommt nämlich immer, so ungefähr alle 3 Monate hier!!!!!!!!!!!!!!!!

Andernfalls muss man damit rechnen, mit den anderen Totengräbern der Jagd in einen Topf geworfen zu werden.
 
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Ich sage: Die Rasse reicht nicht aus. Welcher Rasse gehören den Blindenhunde oder Diensthunde an? Das der Jäger den Jagdhund an der Rasse festmacht, ist rein Persönlich auferlegt. Rechtlich jedoch ohne Relevanz. Ist der Hund nicht gekennzeichet und Wildert/Jagd wo er nicht darf, ist das Recht auf der Seite des Schützen.
Weitgehende Ahnungslosigkeit und ausdauernde Beharrlichkeit gehen leider allzuoft Hand in Hand.
 
A

anonym

Guest
Lieber 9x19 und gletscherpris, leider weiss ich nicht, weshalb Ihr Euch ueber meinen Kommentar so aufregt. In Australien gibt es solche Gesetzte nicht und da ich in D. keine Jagd ausuebe kenne ich die dortigen Gesetze wohl nicht so gut wie Ihr.

Aber jeder merkt sich von jedem Forumsmitglied wo es herkommt... :roll:

Für Dich zur Erklärung:
Das Thema lässt regelmäßig die Emotionen hier hochgehen.
Nicht zuletzt auch weil es immer wieder solche Spezialisten gibt die meinen man könne dem Reviernachbarn mal zeigen wo der Hammer hängt wenn dessen Hund mal auftaucht...

Selbstverständlich ist das - Gottseidank - nicht die Regel.
Bei uns ist´s grad anders rum, da fliegen sofort die SMS wenn mal einem der Hund ausbüchst.

Und Du hast schon den Finger auf die richtige Stelle gelegt. Man kann das schlicht nicht immer unterscheiden.
Umso mehr muß man sich auch zurücknehmen. Ein echtes Problem im Revier kommt nicht nur einmal!:roll:
 
A

anonym

Guest
Ich sage: Die Rasse reicht nicht aus.

Ich sag es Dir jetzt noch ein letztes Mal. Du hast mit mir keinen Deppen, sondern einen Jagdrechtskundigen vor Dir, mit rechtswissenschaftlichem Studium, der auch Jagdrecht prüft, auch wenn Du nicht ansatzweise intellektuell in der Lage bist, das zu erkennen. Und der sagt Dir, wie einige andere ja auch hier im Thread: Die Rasse reicht.
 
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@ 9x19 hättest Du meinen Beitrag richtig gelesen, hättest Du gelesen, dass ich keine Hunde schieße.
Ich sage: Die Rasse reicht nicht aus. Welcher Rasse gehören den Blindenhunde oder Diensthunde an? Das der Jäger den Jagdhund an der Rasse festmacht, ist rein Persönlich auferlegt. Rechtlich jedoch ohne Relevanz. Ist der Hund nicht gekennzeichet und Wildert/Jagd wo er nicht darf, ist das Recht auf der Seite des Schützen.

Waidmannsheil Lucas

Nein, ist es nicht, da die Kennzeichnung keine notwendige oder hinreichende Bedingung für die Tatsache "im Dienst" ist!! Zugehörigkeit zu einer Jagdhunderasse in den allermeisten Bundesländern m. W. hingegen "notwendig" ist!

Bei Blinden- und Polizeihunden hast Du Recht, aber ein Blindenhund, der mit den Resten des Führgeschirrs als solcher erkennbar ist und am Reh hängt ist offenkundig nicht "im Dienst", trotzdem schiessen den dann nur absolute A...l...

@Blackjaq:
Sowas wie Deine "entfernungsbedingte Unkenntnis" geht hier regelmäßig unter, weil die allermeisten hier das eben wissen sollten. Sorry!

@gletscherpris:
Richtig! Probleme kommen mehrfach, in der Regel sind die Halter schnell ausfindig gemacht und man kann das Problem direkt angehen. Schiessen ist das die ultima ratio wenn gut zureden und weichere Rechtsmittel nicht reichen.

Viele Grüße

Joe
 
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Das ist nicht persönlich gegen Dich, aber wenn man sich zu einem Thema meldet, sollte man auch Ahnung haben, oder man liest einfach nur mal mit. Die gleiche Frage wäre eh gekommen, die Du gestellt hast. Sie kommt nämlich immer, so ungefähr alle 3 Monate hier!!!!!!!!!!!!!!!!

Andernfalls muss man damit rechnen, mit den anderen Totengräbern der Jagd in einen Topf geworfen zu werden.

Bin schonmal erleichtert, aber so wie der Ton hier in diversen Threads abgeht, ist zwar verstaendlich, aber fuer Neulinge nicht wirklich hilfreich. Wozu bin ich denn im Forum wenn ich dabei schon keine Fragen stellen kann.. Wenn die Scheisse erstmal zum fliegen anfaengt und die Beitraege eine halbe Seite lang werden, da braucht es leider mehr Glueck als Verstand um die Antwort auf meine Fragen noch zu finden, so denn sie ueberhaupt Mal verstaendlich dargelegt wird.

Vielleicht stelle ich meinen Wohnort zur Vermeidung zukuenftiger Missverstaendnisse doch Mal in die Signatur, denke aber Sowas sollte nicht noetig sein. Und Deppen gibt es ueberall, ob das Streiten im Online Forum daran Etwas aendert wage ich zu bezweifeln :roll:
 
A

anonym

Guest
Hier mal ein Beispiel aus dem Saarland:
§ 40 SJGBefugnisse der Jagdschutzberechtigten
(1) Jagdschutzberechtigte sind insbesondere befugt,
1. ......
2. wildernde Hunde und streunende Katzen zu töten, es sei denn, dass
a) sich der Hund innerhalb der Einwirkung seiner Begleitperson befindet
oder
b) es sich um einen Jagd-, Hirten-, Blinden- oder Polizeihund handelt, der
als solcher kenntlich ist und sich nur vorübergehend der Einwirkung seiner
Begleitperson entzogen hat oder
c) die Katze sich weniger als 300 Meter vom nächsten bewohnten Haus
entfernt befindet.

Dienstausübung ist da kein Tatbestandsmerkmal, damit auch der letzte hier mal sieht, was Sache ist. Jagdhunde sind halt in dubio nur kenntlich an ihrer Rasse. Ende des Fällchens.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Waidmanns Gruß
"Ein dreijähriger Bayerischer Gebirgsschweißhund ist von einem Organ der Jagdaufsicht erschossen worden. Der Besitzer - ein ehemaliger Berufsjäger - war dabei nur einige Meter hinter seinem Vierbeiner." -(siehe:http://www.Mitbewerber.de/tirol-schweisshund-erschossen)

Wie kann und darf solches geschehen???!
...

Wie seht ihr solche Abschüsse und wie schützt ihr eure (Jung)Hunde vor solchen Idi...ten???!
:thumbdown:

Sich hier ohne genauere Kenntnisse der Umstände unbedacht zu äussern, würde mir eine Verwarnung einbringen :evil:


In wiefern wurde in diesem Fall die landesspezifische Jagdgesetzgebung beachtet bzw. zum Jagdschutz genutzt?

Befand sich der gestreckte Hund wirklich noch im Einflussbereich seines Besitzers / Hundeführers?

Befand sich der Jagdhund im jagdlichen Einsatz (Nachsuche)?


Zum Thema "Jagdschutz" sei angemerkt, dass unsere landesspezifische Jagdgesetzgebung klar reglementiert, in welchen Fällen ein Hund aus Jagdschutzgründen gestreckt werden darf.


Ganz klar davon ausgenommen sind darin, neben speziellen Einsatzhunden (sofern diese kenntlich gemacht sind) auch sämtliche Jagdhundrassen (bis auf wirkliche Ausnahmefälle)....

Ich hoffe, auch wenns nur ein wirklich schwacher Trost für den ehemaligen Besitzer sein kann, dass der Täter bei nachgewiesener Nichtbeachtung der landesspezifischen Jagdgestzgebung zur vollsten Verantwortung gezogen wird !

Aber was wird bei "Sachbeschädigung" (etwas Anderes ist das wohl i.S.d.G. nicht) wohl schon groß raus kommen :roll:

Wieder einmal nur fassungsloses :no: :no:




edit sagt, bei Überschneidungen diverser Topics wird um Nachsicht gebeten :biggrin:
 
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Interessehalber @9x19:

Sind mit Jagdhunden in dem Kontext eigentlich nur solche gemeint, deren Rasse nach JGHV anerkannt ist, oder auch die vielen anderen Jagdhunderassen ohne JGHV-Anerkennung?
 

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