Quatsch. Es gehört zu den Grundvoraussetzungen zur Erlangung eines deutschen Jagdscheines, Jagdhunderassen ansprechen zu können. Ansonsten frage ich mich, woher du dein "im Dienst" überhaupt hast. Der Gesetzestext spricht zweifelsfrei von Jagdhunden. Damit sind Vertreter von Jagdhunderassen gemeint.Das gilt jedoch nur wenn wenn der Hund im berechtigten Bereich die Jagd ausübt. Der Blinden Dienst oder Jagdhund ohne im "Dienst" zu sein ist nunmal von nachbars lumpi nicht zu unterscheiden und es gelten die gleichen Rechte.
Und: Selbst wenn es um "im Dienst" ginge, was keineswegs der Fall ist, - wie willst du das bitte erkennen? Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen BGS, eine Rasse, die viele anerkannte NSF führen. An der Stelle sollte man sich über die Befugnisse anerkannter NSF Gedanken machen und die Art der Einsätze, bei denen solche Gespanne hinzugezogen werden. Stichwort Reviergrenzen, Hetze usw. usf. Also wie bitte würdest du in diesem Zshg. den Status "im Dienst" bzw. "nicht im Dienst" erkennen wollen? (Ganz abgesehen davon, dass dieser ohnehin irrelevant ist.)