@ Kai
Beim Schwarzpulver unterscheidet man auch zwischen Besitz und Nutzung. Vielleicht zeigt das die Problematik etwas deutlicher. Wenn man die Erlaubnis hat, Vorderladerwaffen mit Schwarzpulver zu laden (oder Patronen), darf man lange noch nicht einen Böller damit laden und schießen, wenn man das nicht ausdrücklich erlaubt bekommen hat (sog. Böllerschein). Ähnlich sieht es die Sachbearbeiterin bei der .44 Mag.
hemo
Beim Schwarzpulver unterscheidet man auch zwischen Besitz und Nutzung. Vielleicht zeigt das die Problematik etwas deutlicher. Wenn man die Erlaubnis hat, Vorderladerwaffen mit Schwarzpulver zu laden (oder Patronen), darf man lange noch nicht einen Böller damit laden und schießen, wenn man das nicht ausdrücklich erlaubt bekommen hat (sog. Böllerschein). Ähnlich sieht es die Sachbearbeiterin bei der .44 Mag.
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