grobe sau schrieb:...
Und dann bezeichnet diese SB einen Revolver auch als halbautomatische Kurzwaffe nach § 52 Abs.2 Ziff. b WaffG
Vielleicht ist die Dame etwas von gestern. Da galten in der Verwaltungsvorschrift und entgegen der Rechtsprechung, DA-Revolver als Halbautomaten. Das neue WaffG hat mit dem Unsinn aber aufgreäumt.
WH
Amadeus