Kurzwaffenvoreintrag in WBK

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grobe sau schrieb:
...
Und dann bezeichnet diese SB einen Revolver auch als halbautomatische Kurzwaffe nach § 52 Abs.2 Ziff. b WaffG

Vielleicht ist die Dame etwas von gestern. Da galten in der Verwaltungsvorschrift und entgegen der Rechtsprechung, DA-Revolver als Halbautomaten. Das neue WaffG hat mit dem Unsinn aber aufgreäumt.

WH
Amadeus
 
A

anonym

Guest
grobe sau schrieb:
... Kurzwaffen ... und wollte mir einen Voreintrag für eine zweite machen lassen.

Ich habe bisher nie einen Voreintrag genutzt: ich habe meine Kurzwaffen im Zusammenhang mit dem Jagdschein z. B. über egun gekauft, mir vom Verkäufer die Daten schicken lassen, die Waffe bei meinem SB in eine WBK eintragen lassen und dem Verkäufer dann eine beglaubigte Kopie der WBK geschickt ...
 
Registriert
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568
Da scheint das kommunale Waffenrecht auch unterschiedlich zu sein. Als ich letztens meine kk-Pistole kaufen wollte, habe ich auch gefragt, ob die Waffe bei Zusendung der verbindlichen Daten seitens des Händlers gleich eingetragen werden dürfte, aber die nette Dame sagte mir, dass es einerseits eine aktuelle Ermahnung des Ministeriums gäbe, so etwas nicht zu tun, und andererseits manchmal die Leute sich plötzlich noch umentscheiden, wenn die Waffe schon eingetragen sei und es dann eine unnötige Schmiererei in der Karte mit Austragen gäbe.
Als reiste die Karte zweimal mit der Post.
 
A

anonym

Guest
Und hier die Antwort auf meinen Einspruch:
antwortym6.jpg

antwort1vy3.jpg
 
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grobe sau schrieb:
Duncan schrieb:
hast du noch eine KK-Langwaffe??? :wink:
Ja! Warum?
ja, schon richtig ich würde nur sehen wollen das das "nein" aus der Spalte 7 wieder verschwindet, man könnte es als explizites Erwerbsverbot dieses Kalibers interpretieren, wenn man lange genug verquer denkt und das traue ich unseren Staatsdienern jederzeit zu - auch dem mal ganz nebenbei kontrolierenden Polizeibeamten am Straßenrand - und da auch fehlerhafte und sogar rechtswidrige VA's Geltung erlangen können...
...und das würde auch die Langwaffe(nmunition für KK) betreffen
r050.gif
 
A

anonym

Guest
Duncan schrieb:
...und das würde auch die Langwaffe(nmunition für KK) betreffen
Das war auch mein Argument und da sagte mir die Dame: Diese Munition darf ich ja auf meinen Jagdschein erwerben!
 
A

anonym

Guest
Keiner eine Idee?
Das ich im Recht bin weiß ich, nur bei jedem Einspruch flattert mir jetzt ein neuer Gebührenbescheid ins Haus, für die Aufwendungen der Bearbeitung.
Es ist zum Kotzen!!!
 
A

anonym

Guest
Wie ich sehe kommt hier nichts mehr verwertbares.
Es ist nur komisch, zum Anfang wusste jeder Alles und man dachte es mit personifizierten Gesetzbüchern zu tun zu haben, und wenn die Sache Formen annimmt und es ernst wird, ziehen die meisten den Schwanz ein und man steht fast alleine da.
Das Forum ist eben auch nur ein Abbild des wahren Lebens.
Danke!
 
A

anonym

Guest
Sorry, es gibt Dinge, die man per Forum nicht loesen kann.

Da muss man halt mal vom PC weg und in die Kanzlei rein, alles andere wird hier nichts mehr bringen, wenns so festgefahren ist, wie hier. Oder glaubst Du, der Sb laesst sich durch ne Internetabstimmung ueberzeugen?
 
A

anonym

Guest
promillo schrieb:
Sorry, es gibt Dinge, die man per Forum nicht loesen kann.
Du warst nicht angesprochen! Den von dir und noch einem anderen Foristi vorgeschlagenen Weg werde ich auch gehen.
 
A

anonym

Guest
So, heute habe ich nun vom Polizeipräsidenten Post bekommen.
Ich habe auf voller Linie Recht bekommen, die Ablehnungsbescheide wurden aufgehoben bzw. geändert und der letzte Gebührenbescheid wurde aufgehoben.
Meine Frage: Ich habe die Summe, die im Gebührenbescheid angegeben war, ja schon überweisen müssen. Bekomme ich das Geld jetzt automatisch zurück oder muss ich das jetzt zurückfordern.
Wer kennt sich damit aus?
 
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12 Jan 2006
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Anspruch hast Du in jedem Fall drauf. Allerdings können Zahlungen der Verwaltung immer ein bisschen dauern.

Ich würde einfach einen Brief/Fax/Email hinschicken und um die Überweisung nebst Deiner Bankverbindung bitten und dann mal 1-2 Wochen abwarten, ob was kommt.
 

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