Kurzwaffenvoreintrag in WBK

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Evolution schrieb:
Duncan schrieb:
@Evo: kann ja man machen, aber hier dürfte max. Kostenminimierung anstehen GS bezahlt ja so schon für den Eintrag ein vielfaches vom Waffenwert :wink:
der Papierkram bei KW ist schon recht teuer.

Deshalb hier auch nicht mit Anwalt arbeiten, sondern sie im persönlichen Gespräch auf ihren Fehler hinweisen.

Hauptsache sie trägt die Waffe an sich ordnungsgemäß ein. Mun. wird dann wie gehabt über den JJ legal gekauft .

Ich dachte weniger daran, mit dem Anwalt auf den SB loszugehen, sondern mehr daran, dass der mich aus dem Bau holen muss, wenn ich mit der auf Jagdschein gekauften Muni von einem erwischt werde, der meint, ich müsste einen Eintrag haben. :wink:

MFG
Evolution

ja, schon richtig ich würde nur sehen wollen das das "nein" aus der Spalte 7 wieder verschwindet, man könnte es als explizites Erwerbsverbot dieses Kalibers interpretieren, wenn man lange genug verquer denkt und das traue ich unseren Staatsdienern jederzeit zu - auch dem mal ganz nebenbei kontrolierenden Polizeibeamten am Straßenrand - und da auch fehlerhafte und sogar rechtswidrige VA's Geltung erlangen können...
 
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hemo schrieb:
.....aber nichtige VAs nicht... :shock:

§43 Abs.3 VwVfG:
Ein nichtiger VA ist unwirksam.

aber siehe auch §§ 43 II, 44


- aber egal wie, ich würde einen solchen Schrieb aus der WBK raushaben wollen - denke an den einfachen Polizisten am Straßenrand, bis der über alles im Klaren ist, ist zumindest der Jagdtag gelaufen
 
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Brauch ich als JJS-Inhaber einen Munitionserwerbsstempel für meine 9mm Para Pistole? Währe es nicht das beste, den (umgänglichen) SB zu fragen, ob er nicht einfach hinter jede Waffe nen Stempel reinknallt?
 
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nur.30 schrieb:
1. Brauch ich als JJS-Inhaber einen Munitionserwerbsstempel für meine 9mm Para Pistole?
2. Währe es nicht das beste, den (umgänglichen) SB zu fragen, ob er nicht einfach hinter jede Waffe nen Stempel reinknallt?

zu 1: siehe in die Maßtafeln ob Langwaffenmun., wenn nein dann brauchst du Mun.EWB - wenn ich das richtig in Hinterkopf habe, ist die 9mm Luger KW-mun. also ja - es kommt dabei nicht darauf an, aus was für einer Waffe sie dann tatsächlich verschossen wird und wenn du 5m Lauflänge hast (kann mal einer von den Quickloader'n sagen, ob die da überhaupt wieder rausfindet?)

zu 2. kann Sinn machen, Promillo hat das schon mehrfach sehr deutlich und anschaulich ausgeführt.
 
A

anonym

Guest
Jau. Macht Sinn, wenn man mal nicht puenktlich seinen JJ verlaengert. Dann hat man nach WaffG ein Problem namens unerlaubtem Munitionsbesitz, wenn man keinen extra Munerwerb in der WBK hat. Denn wenn der JJ als Munerwerb und -Besitz gilt, muss er immer rechtzeitig verlaengert werden.
Die WBK muss aber nicht verlaengert werden, die hilft einem, sofern der Stempel drin ist, aus der Bredouille.
 
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War gerade auf´m Amt und habe die WBK für meine erste LW beantragt - Eintrag von Mun-Erwerb für Langwaffen machen sie nach Aussage der SB grundsätzlich nicht. Auch der Hinweis das eine Nichtverlängerung des Jagdscheins mich dann beim Besitz der entsprechenden Munition in rechtliche Probleme bringen würde interessierte sie nicht. Begründung: Bei Sportschützen tragen wir dien Mun-Erwerb ein weil der Verein (bzw. die Mitgliedschaft) das Bedürfnis dazu bestätigt, beim Jäger ist es einzig und alleine der JS der das Bedürfnius begründet. Daher im Umkehrschluss: Kein gültiger JS, keine Berechtigung für Besitz und Erwerb der entsprechenden Muni.

Grundsätzlich aber berechtigt der gültige JS zum Erwerb jeder jagdlich erlaubten LW-Munition, egal ob eine passende LW vorhanden oder nicht. Also braucht man für eine entsprechende KW wirklich keinen extra Mun-Erwerb eingetragen bekommen!

Markus

P.S.: Die Zuverlässigkeit wird natürlich auch nochmal neu überprüft obwohl der JS keine drei Wochen alt ist. Begründung: Die untere Jagdbehörde ist in der Nachbarstadt und daher sieht (will man nicht?) man auf meinem Rathaus die beim der UJB schonmal erfassten Daten nicht! :roll:
 
A

anonym

Guest
Ja, solange es keine Verwaltungsvorschrift gibt, macht jedes Amt das, was es will.

In der letzten, nicht angenommenen VWV-Version stand uebrigens expliztit drin, dass man die Munerwerbsstempel auch bei Jaegern reinhauen sollte.

Aber das nuetzt erstmal nix, wenn die bei euch so bescheuert drauf sind :-(

Deutschland, eine Bananenrepublik... :evil:
 
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@ evo

:45 aUTOMATIC cOLT pISTOL Ist wie der Name schon sagt für Langwaffen??????? :roll:

Füxlein

Autobahn ist für die Bahn :wink:
 
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Es gibt auch Langwaffen, die .45 Automatic Colt Pistol (ACP) Munition verschießen.
hemo :shock:
 
A

anonym

Guest
Das Problem mit den Kurzwaffenpatronen, 9mm para, 45.ACP, .357 Mag und Langwaffen, aus denen diese verschossen werden, ist bekannt.
Wenn ein Kunde (Jäger) mir nachweist im Besitz einer solchen Langwaffe im Kurzwaffenkaliber zu sein, dann erhält er von mir auch die sogenannte KW-Mun. Ansonsten nur mit entsprechendem Eintrag in der WBK.
Horrido,
Framic
 
A

anonym

Guest
Unsere SB vertritt beim Munitionserwerb .22lfB folgende Meinung:

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Was ist da dran? Experten gefragt!
 

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