Evolution schrieb:Duncan schrieb:@Evo: kann ja man machen, aber hier dürfte max. Kostenminimierung anstehen GS bezahlt ja so schon für den Eintrag ein vielfaches vom Waffenwert :wink:
der Papierkram bei KW ist schon recht teuer.
Deshalb hier auch nicht mit Anwalt arbeiten, sondern sie im persönlichen Gespräch auf ihren Fehler hinweisen.
Hauptsache sie trägt die Waffe an sich ordnungsgemäß ein. Mun. wird dann wie gehabt über den JJ legal gekauft .
Ich dachte weniger daran, mit dem Anwalt auf den SB loszugehen, sondern mehr daran, dass der mich aus dem Bau holen muss, wenn ich mit der auf Jagdschein gekauften Muni von einem erwischt werde, der meint, ich müsste einen Eintrag haben. :wink:
MFG
Evolution
ja, schon richtig ich würde nur sehen wollen das das "nein" aus der Spalte 7 wieder verschwindet, man könnte es als explizites Erwerbsverbot dieses Kalibers interpretieren, wenn man lange genug verquer denkt und das traue ich unseren Staatsdienern jederzeit zu - auch dem mal ganz nebenbei kontrolierenden Polizeibeamten am Straßenrand - und da auch fehlerhafte und sogar rechtswidrige VA's Geltung erlangen können...