Kurzwaffenvoreintrag in WBK

A

anonym

Guest
Was mir heute Nacht noch eingefallen ist, habe einischen darauf rumgegrübelt,
lass es Dir nicht gefallen, dass die LHK eine Bearbeitungsgebühr für den behördlichen Aufwand einbehält. Das passiert manchmal.
Am besten such Dir über das Az den passenden SB in der LHK und sprich mit ihm informell. Sollte der im 1. Moment ablehnen, kannst Du immer noch Deine schriftliche Zahlungsaufforderung hinschicken.

Wenn ich diesen "Thread" Revue passieren lasse, bin ich sehr froh, dass unsere SBin, die für die WBKs zuständig ist, selber eine sehr passionierte Jägerin ist und auch in der Kreisjägerschaft sehr aktiv ist.
 
A

anonym

Guest
Es ist Alles geklärt, die SB hatte meine Kontodaten verschludert. :twisted:
Mein heutiger Anruf plus Fax führte zu dieser Erkenntnis.
 
A

anonym

Guest
Na dann ist ja alles in Butter.

Gibt Sie als Entschuldigung noch das Bedürfnis für 3 weiter KWs frei?
 
Registriert
7 Okt 2007
Beiträge
1.325
Baghira schrieb:
Vor allem der Punkt:
"Äußert sich der Mieter nicht zur Mieterhöhung, so gilt die Zustimmung als nicht erteilt."

LOL, also ich habe in meiner juristischen Ausbildung gelernt, frei nach BGB und HGB: "Schweigen bedeutet Zustimmung"

Tja, und so kannn man sich täuschen. Stichwort HGB: Diese Regelung gilt nur für Kaufleute, bei allen anderen sind immer explizite Erklärungen für das Zustandekommen von Verträgen oder zur Änderung derselben erforderlich. Grundlage dieser Vorgehensweise ist das sogenannte Römische Recht, das übereinstimmende Willenserklärungen als Grundlage von Verträgen definiert.

Eichenlaub und Schwerter: Nachzulesen in diversen Publikationen, unter anderem auch von mir.

Es vermittelt einem ein völlig neues Gefühl der Unzulänglichkeit, wenn man anfängt, in Büchern nachzuschlagen, die man selber geschrieben hat

MFG
Evolution
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
13
Zurzeit aktive Gäste
79
Besucher gesamt
92
Oben