Kurzwaffenvoreintrag in WBK

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grobe sau schrieb:
heckersdorf schrieb:
Frag doch mal, wo das steht!
Hat sie wohl anhand von Paragrafen begründet.

Da bin ich aber mal gespannt.
In B-W ist es übrigens auch so, dass bei allen KW Anträgen grundsätzlich nochmals die Zuverlässigkeitsprüfung durchgeführt wird. Also nix mit aufs Amt und Stempel rein.

Oliver

Edith meint, du brauchst ja im Prinzip nie einen Munitionserwerb. Wenn es dir reicht die Muni nur auf dem Stand zu kaufen (KW kommt eh nicht mit zur Jagd, oder so), wofür dann Geld ausgeben? Und schießen darfst du damit ja trotzdem. Und da .22 lfB laut Liste ja eine Langwaffenmunition ist... Aber wir warten erst mal auf die Begründung der Dame...
 
A

anonym

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Da steht nun: Für den Erwerb / Besitz der Kurzwaffenmunition ist gem. § 10 Abs. 3 WaffG eine Erlaubnis erforderlich. Diese darf nicht auf Grund des gültigen Jagdscheines erworben werden.
Macht ein Zeck mit mir am Telefon und schreibt in meinen Voreintrag: Berechtigung zum Munitionserwerb "nein".
Was habe ich nun davon zu halten?
Für das Ganze soll ich nun 40,90 Euro bezahlen.
 
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grobe sau schrieb:
Da steht nun: Für den Erwerb / Besitz der Kurzwaffenmunition ist gem. § 10 Abs. 3 WaffG eine Erlaubnis erforderlich. Diese darf nicht auf Grund des gültigen Jagdscheines erworben werden.
Macht ein Zeck mit mir am Telefon und schreibt in meinen Voreintrag: Berechtigung zum Munitionserwerb "nein".
Was habe ich nun davon zu halten?
Für das Ganze soll ich nun 40,90 Euro bezahlen.

sag ihr sie soll sich mal fachlich weiterbilden lassen - für dich gilt §13,
in diese Spalte hat sie eigentlich gar nichts zu schreiben - entweder Stempel oder halt nicht - das war's ps: sie soll den Stempel ruhig reindrücken, da das aber nur die weitere Dokumentation einer schon erteilten Erlaubnis ist, aber doch bitte schön nicht berechen:wink:

Wenn sie die den Mun.erwerb via JJ verbieten will bitte sie um einen rechtsmittelfähigen Bescheid - manchmal hilft auch schon die Hinzuziehung des Vorgesetzten.
Frage mal, ob sie Interesse an einer Fachaufsichtsbeschwerde hat?

zur Summe muss ich mal gucken, ob ich die Gebührentabelle auf die schnelle finde.
 
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anonym

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Duncan schrieb:
in diese Spalte hat sie eigentlich gar nichts zu schreiben - entweder Stempel oder halt nicht - das war's

wbk2pz5.jpg
 
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Als Jäger darfst Du auf gültigen Jagdschein sämtliche Munition für Langwaffen erwerben, sofern sie nicht unter das KWKG fällt.
Dein Revolver hat das Kaliber .22 lfB - Heißt : lang für Büchsen.
Also überhaupt kein Problem mit dem Erwerb der Munition- wie der Name schon sagt.
Bei .357 Mag sähe die Sache allerdings schon wieder anders aus.
 
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grobe sau schrieb:
Duncan schrieb:
in diese Spalte hat sie eigentlich gar nichts zu schreiben - entweder Stempel oder halt nicht - das war's

wbk2pz5.jpg

r010.gif



...zur Summe: die Gebührentabelle ist von '97 und die §§ haben sich etwas verschoben, aber der einfache Voreintrag KW war glaube ich 80DM, könnte also hinkommen - hat noch mal wer ein WaffG mit Gültigkeit '97 rumfliegen?


PS: wieso ist noch nicht die ganze Waffe eingetragen? solltest doch schon die Daten haben oder?

hättest dir lieber den geholt da hätte sich der Ärger wenigstens gelohnt :roll:
 
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Ich habe gerade mal in meine WBK geguckt. Bei mir steht da nichts drin. Genau wie bei den anderen Langwaffen.
 
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Guest
Man müsste jetzt genau wissen, wo das steht, dass man für Kurzwaffen, die Langwaffenmunition verschießt, keinen extra Munitionserwerbs-Eintrag braucht.
In § 13 steht auch nur, dass man Langwaffenmunition auf Jagdschein frei kaufen darf.
Eigentlich heißt das ja auch Munitionserwerb und nicht Munitionsbenutzung.
 
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grobe sau schrieb:
...
In § 13 steht auch nur, dass man Langwaffenmunition auf Jagdschein frei kaufen darf.
.....

reicht ja auch und in den Anlagen/Maßtafeln steht dann drinn was Langwaffenmun. ist und da ist die 22lfb dabei.
 
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Hallo,
ich stand vor dem gleichen Problem - Pistole in .45 ACP (auch ein Langwaffenkaliber). Ich hab dann bei meinem SB gefragt, ob ich dafür einen Eintrag für den Munitionserwerb brauche. Er meinte ja, solange ich keine Langwaffe in dem Kaliber hätte. (Bei Big F ist man anderer Meinung und hat mir die Munition auf Jagdschein verkauft. )
Ich habe dann kommentarlos den Stempel bezahlt - wenn es Probleme geben sollte, kostet mich ja schon der Anruf beim Anwalt mehr. So, nun steinigt mich wegen vorauseilendem Gehorsam.

MFG
Evolution
 
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@Evo: kann ja man machen, aber hier dürfte max. Kostenminimierung anstehen GS bezahlt ja so schon für den Eintrag ein vielfaches vom Waffenwert :wink:
der Papierkram bei KW ist schon recht teuer.

Deshalb hier auch nicht mit Anwalt arbeiten, sondern sie im persönlichen Gespräch auf ihren Fehler hinweisen.

Hauptsache sie trägt die Waffe an sich ordnungsgemäß ein. Mun. wird dann wie gehabt über den JJ legal gekauft .

Zu ihrem Schrieb in Spalte 7 Zeile 1 Berichtigung nach §42 VwVfG verlangen, in die Spalte gehört entweder ein Dienstsiegel(bei extra Mun.erwerbs- und Besitzerlaubnis, die in diesem Fall ja gar nicht nötig ist) oder gar nichts.
 
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anonym

Guest
Duncan schrieb:
Zu ihrem Schrieb in Spalte 7 Zeile 1 Berichtigung nach §42 VwVfG verlangen, in die Spalte gehört entweder ein Dienstsiegel(bei extra Mun.erwerbs- und Besitzerlaubnis, die in diesem Fall ja gar nicht nötig ist) oder gar nichts.
Habe auch schon folgendes Anschreiben für den Eintrag verfasst:

Ich bitte darum die in Spalte 7 „Berechtigung zum Munitionserwerb“ gemachte Bemerkung zu korrigieren und keinen weiteren Gebührenpflichtigen Eintrag zu machen.
Die Patrone .22lfB ist laut Anlage zum WaffG eindeutig eine Langwaffenpatrone und darum unterliegt der Erwerb und Besitz dieser Patrone nicht dem § 10 Abs. 3 WaffG, sondern dem § 13 Abs. 5.
Also ist für mich als Jäger bei diesem Kaliber kein Munitionserwerbs-Eintrag erforderlich.

Ist das korrekt?
 
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Duncan schrieb:
@Evo: kann ja man machen, aber hier dürfte max. Kostenminimierung anstehen GS bezahlt ja so schon für den Eintrag ein vielfaches vom Waffenwert :wink:
der Papierkram bei KW ist schon recht teuer.

Deshalb hier auch nicht mit Anwalt arbeiten, sondern sie im persönlichen Gespräch auf ihren Fehler hinweisen.

Hauptsache sie trägt die Waffe an sich ordnungsgemäß ein. Mun. wird dann wie gehabt über den JJ legal gekauft .

Ich dachte weniger daran, mit dem Anwalt auf den SB loszugehen, sondern mehr daran, dass der mich aus dem Bau holen muss, wenn ich mit der auf Jagdschein gekauften Muni von einem erwischt werde, der meint, ich müsste einen Eintrag haben. :wink:

MFG
Evolution
 

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