grobe sau schrieb:Hat sie wohl anhand von Paragrafen begründet.heckersdorf schrieb:Frag doch mal, wo das steht!
Da bin ich aber mal gespannt.
In B-W ist es übrigens auch so, dass bei allen KW Anträgen grundsätzlich nochmals die Zuverlässigkeitsprüfung durchgeführt wird. Also nix mit aufs Amt und Stempel rein.
Oliver
Edith meint, du brauchst ja im Prinzip nie einen Munitionserwerb. Wenn es dir reicht die Muni nur auf dem Stand zu kaufen (KW kommt eh nicht mit zur Jagd, oder so), wofür dann Geld ausgeben? Und schießen darfst du damit ja trotzdem. Und da .22 lfB laut Liste ja eine Langwaffenmunition ist... Aber wir warten erst mal auf die Begründung der Dame...