Verfahren gegen BJV-Präsident eingestellt

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Mein jetziger Komentar soll und ist keine Persöhnliche Difamierung lebender und schaffender Personen...
" ACHTUNG : SATIERE "

Ich finde es toll das in Geschäftsstelle des BJV scheinbar " Multitasking" eingehrt...

Wen eine Verband es immer noch nicht Gelernt hat das die Bezeichnung einer Verbands-Geschäftsführung von Verband führen kommt ( in der Stellenbeschreibung steht nichts von
Verbands-Regent !) und sie damit dann letzendlich in die Erzwungene Untätigkeit führen würde ( die Bedeutungslosigkeit wurde schon Erreicht) kann das der Überwiegend neu Eingesteltes und damit Altgediernte Fachpersonal ersetzende neue Personal dann ihre Visuellen Aspekte zumindest als Leiharbeitskräfte gerecht werden und dann bei Douglas-Parfümerie die hohen Lohnkosten als Moddel kompernsieren.

" SATIERE AUS ! "
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PS: der BJV kann nur noch als Satire betrachtet werden!
 
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Habe vor Monaten die Mitgliedschaft gekündigt, incl. Rücksendung des Mitgliedsausweises.....die Pamphlete des Herrn Weidenbusch ("Jagd in Bayern") landen immer noch im Briefkasten und gehen ungelesen ins Altpapier.
Ein selbstherrlicher Kasperlclub.....der Opa meiner Frau würde sich im Grab umdrehen, wenn`s das wert wäre, Oskar Kellner, der Gründer des BJV, der damals nach dem Krieg die Jägerrechte von den Besatzungsmächten zurückerrungen hat, tatsächlich ERRUNGEN (incl. Recht auf PRIVATEN Waffenbesitz!!!).....und heut so ein Kasperelesverein!
Mittlerweile brauchen wir waidgerechten Jäger in Bayern keine Feinde von außen mehr....wir haben ja den BJV.
 
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PS: der BJV kann nur noch als Satire betrachtet werden!
Von den Kaspern wird niiemand mehr ernst genommen. Das Glück des BJV-Jägers heißt "Hubsi" und so können sich die Narren unter ihresgleichen noch eine Zeit lang mit fremden Federn schmücken. Zumal Aiwanger den Weißwurst-Äquator eh nicht überqueren kann. 😁
 
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Durch den ganzen Hickhack um die QBrPr hat jetzt unser Hundeobmann nach 15 Jahren das Amt niedergelegt.
EW will es, ich schreibe bewußt nicht BJV, Jägerprüfung geht nach der alten PO
KrGruppen müssen nach der neuen prüfen....
PO ist vom Ministerium noch nicht abgesegnet und wird es auch nicht werden, so manche Stimmen.
Der Master of Disaster blutet den Verband systematisch aus. Vorher wurde der Hundeobmann genau wie ich aus der Referentenliste der Landesjagdschule entfernt. Was wird bis zu den Neuwahlen noch passieren? Aber wie viele von Euch hier haben düstere Vorahnungen? Mir geht es auch so.
 
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Durch den ganzen Hickhack um die QBrPr hat jetzt unser Hundeobmann nach 15 Jahren das Amt niedergelegt.
EW will es, ich schreibe bewußt nicht BJV, Jägerprüfung geht nach der alten PO
KrGruppen müssen nach der neuen prüfen....
PO ist vom Ministerium noch nicht abgesegnet und wird es auch nicht werden, so manche Stimmen.
Der Master of Disaster blutet den Verband systematisch aus. Vorher wurde der Hundeobmann genau wie ich aus der Referentenliste der Landesjagdschule entfernt. Was wird bis zu den Neuwahlen noch passieren? Aber wie viele von Euch hier haben düstere Vorahnungen? Mir geht es auch so.

Schon wieder Neuwahlen?! Hab ich was nicht mitbekommen?

Zur BP(O): das mag verstehen, wer mag, ich finde die neue PO inhaltlich einen ordentlichen Schritt nach vorne, mit dem Bayern endlich einen Schritt aus seinem jagdkynologischen Diaspora-Dasein heraus hätte treten können.
Allerdings ist sie vom Aufbau völlig unübersichtlich und "over-engeneered"...
 
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Ich meine natürlich am Ende der Periode. Die QBrP ist in der bayer. Umsetzung völlig unausgegoren und ich bin gespannt was das Ministerium dazu sagt.
Ein Schnellschuss von einem Laien inziniert der auf die Meinung anderer keinen Wert legt.
 
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Zur BP(O): das mag verstehen, wer mag, ich finde die neue PO inhaltlich einen ordentlichen Schritt nach vorne, mit dem Bayern endlich einen Schritt aus seinem jagdkynologischen Diaspora-Dasein heraus hätte treten können.
Dafür braucht es eine BPO die dem Gesetz entspricht. Das kann diese sog. QBrPr des BJV nicht leisten und einer gerichtlichen Überprüfung wird sie nicht standhalten. Aktuell ist sie die private Prüfung eines privaten Vereins und steht damit rechtlich mit der BPO des ÖJV, des Verein Brauchbarer Jagdhund und jeder Bierdeckel-BP eines Jägers auf einer Ebene.

Was, außer Duckmäusertum gegenüber EW, einen Jagdverein daran hindert nach der staatlich anerkannten BPO von 1997 zu prüfen, ist mir schleierhaft.
 
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Dafür braucht es eine BPO die dem Gesetz entspricht. Das kann diese sog. QBrPr des BJV nicht leisten und einer gerichtlichen Überprüfung wird sie nicht standhalten. Aktuell ist sie die private Prüfung eines privaten Vereins und steht damit rechtlich mit der BPO des ÖJV, des Verein Brauchbarer Jagdhund und jeder Bierdeckel-BP eines Jägers auf einer Ebene.

Was, außer Duckmäusertum gegenüber EW, einen Jagdverein daran hindert nach der staatlich anerkannten BPO von 1997 zu prüfen, ist mir schleierhaft.

WAS genau entspricht denn D.E. INHALTLICH nicht "dem Gesetz" - oder geht es einfach nur darum, dass der formale Akt der Anerkennung (noch) nicht vollzogen wurde, weil
a) noch nicht beantragt und trotzdem intern in Kraft gesetzt?
oder
b) noch nicht anerkannt wegen inhaltlicher bzw. formaler Mängel? Welcher?
 
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Was, außer Duckmäusertum gegenüber EW, einen Jagdverein daran hindert nach der staatlich anerkannten BPO von 1997 zu prüfen, ist mir schleierhaft.
Das zum Beispiel:

Während die Vorbereitung für die Brauchbarkeitsprüfungen unserer Jagdgefährten auf
Hochtouren laufen, ist die Lage beim JGHV eindeutig. JGHV-Verbandsrichter dürfen in
Bayern, solange es keine staatliche Verordnung gibt, nur Prüfungen richten, die gemäß der
neuen QBPO-Prüfungsordnung durchgeführt werden.

(Auszug aus der Kreisgruppeninfo)

Einzelne KG haben schon angekündigt die BPO anzuwenden und Vereinsurkunden auszustellen.
Bei einer Hundeveranstaltung habe ich mit einem Rechtsanwalt gesprochen, der ist der gleichen Meinung wie @Amadeus einer gerichtlichen Überprüfung wird sie nicht standhalten.

Ein weiterer Auszug aus der Kreisgruppeninfo:

Der BJV hat die alte BPO außer Kraft und die neue Prüfungsordnung in Kraft gesetzt und schafft so Rechtssicherheit für Jäger und Hundeführer.

Diese Rechtssicherheit wird von nicht wenigen angezweifelt, so lange das Jagdgesetz in Bayern so bleibt wie es ist.

Ein weiteres Unding dieser QBPO ist der bürokratische Aufwand dahinter, zig Anträge, Meldungen, Genehmigungen etc die an den BJV zu melden, bzw bei diesem einzuholen sind.


Bausaujäger
 
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Das zum Beispiel:

Während die Vorbereitung für die Brauchbarkeitsprüfungen unserer Jagdgefährten auf
Hochtouren laufen, ist die Lage beim JGHV eindeutig. JGHV-Verbandsrichter dürfen in
Bayern, solange es keine staatliche Verordnung gibt, nur Prüfungen richten, die gemäß der
neuen QBPO-Prüfungsordnung durchgeführt werden.

(Auszug aus der Kreisgruppeninfo)

M.E. ist diese Aussage schlicht falsch!

Einzelne KG haben schon angekündigt die BPO anzuwenden und Vereinsurkunden auszustellen.
Bei einer Hundeveranstaltung habe ich mit einem Rechtsanwalt gesprochen, der ist der gleichen Meinung wie @Amadeus einer gerichtlichen Überprüfung wird sie nicht standhalten.

sie wird deshalb nicht standhalten, weil der 21 (2) AVBayJG nicht erfüllt ist.

Ein weiterer Auszug aus der Kreisgruppeninfo:

Der BJV hat die alte BPO außer Kraft und die neue Prüfungsordnung in Kraft gesetzt und schafft so Rechtssicherheit für Jäger und Hundeführer.

Diese Rechtssicherheit wird von nicht wenigen angezweifelt, so lange das Jagdgesetz in Bayern so bleibt wie es ist.

Noch einmal, es braucht "lediglich" der Anerkennung der QBPO durch die oberste JB (s. AVBayJG), die ist noch nicht gegeben, insofern ist natürlich tatsächlich KEINE Rechtssicherheit gegeben.

Ein weiteres Unding dieser QBPO ist der bürokratische Aufwand dahinter, zig Anträge, Meldungen, Genehmigungen etc die an den BJV zu melden, bzw bei diesem einzuholen sind.

Bausaujäger

Das meinte ich mit "unübersichtlich", nenn es kompliziert...
 

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