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Ich habe nichts geschrieben das sie aus der KG ausgetreten ist......
Weil die Vorständin ausgetreten ist aus dem BJV, ist ihre KG vom BJV nun nicht mehr Mitglied.
Ich habe nicht erwähnt das die KG das getan hat, oder....
Hoffentlich zerrt mich jetzt nicht noch einer zu Verantwortung
Du hast es immer noch nicht begriffen: eine natürliche Person KANN NICHT aus dem BJV austreten, weil eine natürliche Person gar kein direktes BJV-Mitglied ist!
Und schon gar nicht kann die Mitgliedschaft einer Kreisgruppe im BJV von einer natürlichen Person abhängig sein.