[Saarland] Überschiessen eines fremden Reviers

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Du darfst mit Deinem Geschoss den Luftraum nicht verletzen rein rechtlich.
Du darfst (auch mit Geschossrest) nicht zu ihm schiessen und seine Reviergrenze überschreiten im Luftraum.
Und wo genau steht das bzw wo kann man das im Gesetz oder irgendwo nachlesen ???

Ich habe da echt keine Ahnung 🤷‍♂️

Rein vom Gefühl würde ich es auch so sehen. (y)

Praktisch rate ich dazu Vereinbarungen mit den Nachbarn zu treffen, wie mann es auch für Wildfolge tut.
Genauso sollte man es machen.

Gruß Weichei
 
G

Gelöschtes Mitglied 6216

Guest
Nach § 905 BGB umfasst das Jagdrecht die Erdoberfläche, Erdkörper unter der Erdoberfläche und den Luftraum.

Wenn es keine Eigenjagd ist, hat das Jagdausübungsrecht ein anderer.

Wenn dieses Recht verletzt wird bestehen Unterlassungsansprüche und ggf Schadensersatzansprüche.

Wer sich ins Jagdrecht juristisch einarbeiten will, dem Empfehle ich einen sog. „Kommentar“ zum BGB und Bundesjagdgesetz, Oder den Gang zu einem Anwalt.
 
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§ 905 Begrenzung des Eigentums​


Das Recht des Eigentümers eines Grundstücks erstreckt sich auf den Raum über der Oberfläche und auf den Erdkörper unter der Oberfläche. Der Eigentümer kann jedoch Einwirkungen nicht verbieten, die in solcher Höhe oder Tiefe vorgenommen werden, dass er an der Ausschließung kein Interesse hat.
Das ist jedem bekannt der Grund besitzt.
Ich meine, dass hat keinen Einfluss auf den Schuss durch den Luftraum eines anderen Reviers. Schon der nächste Paragraph im BGB deutet in diese Richtung:

§ 906 Zuführung unwägbarer Stoffe​


(1) Der Eigentümer eines Grundstücks kann die Zuführung von Gasen, Dämpfen, Gerüchen, Rauch, Ruß, Wärme, Geräusch, Erschütterungen und ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen insoweit nicht verbieten, als die Einwirkung die Benutzung seines Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt.
Da ein Schuss keine Spuren im Luftraum hinterlässt, ist er wohl hinzunehmen.
 
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Unabhängig von der Jagd, würde ich es schon als „wesentliche Beeinträchtigung der Benutzung“ empfinden, wenn durch den Luftraum meines Grundstücks tödliche Geschosse fliegen.
Ich sitze ja ungern mit Helm im Garten.

Aber ich bin kein Jurist und finde die Sachfrage auf jeden Fall spannend.
 
G

Gelöschtes Mitglied 6216

Guest
Der Schuss in fremden Luftraum ist eine Beeinträchtigung. Es ist eine Verletzung des Jagdrechts und eine JagdGrenzverletzung. Dazu gibt es Urteile und Kommentare die diese zitieren.

Es geht nicht darum ob man Spuren hinterlässt.
Wenn Du auf 2000m Höhe drüberschiessen würdest wäre es wohl hinzunehmen. Aber sicher nicht auf jagdlicher Höhe.

Alles andere ist juristisch falsch. und nur durch lesen der Paragrafen wird man noch nicht Jurist oder Rechtskundig.

Da hier ausser mir wohl keine Juristen mitreden ist es sinnlos gegen falsche Behauptungen anzuschreiben.

Ich schalte mich jetzt hier raus.
 
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Es könnte sein, dass ein Fasan in die Kugel fliegt, just in dem Augenblick wo sie sich über dem fremden Revier befindet - so ein Ärger!
 
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Nehmen wir einmal eine Drohne ohne Kamera und unter 250 g. Das bloße Überfliegen fremder Grundstücke ist nicht strafbewehrt.
 
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Was ist dann eigentlich mit Flächen, auf denen die Jagd ruht? Dürfen diese auch nicht überschossen werden?
 
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Die ganzen Antworten zeigen nur das keiner eine rechtliche Grundlage findet, um die der TS gebeteten hat. Und deshalb wäre für mich in solchen sensiblen Fällen immer der Gang zu den Behörden , die mir im Ernstfall auch einen reinwürgen würden, der erste. Wenn dort auch nichts kommt kann man immer noch selbst suchen.
Aus meinem pers. Bauchgefühl heraus ist das erstmal Grenzverletzung, denn die Staaten dulden auch keine unangemeldeten Flugkörper in ihrem Luftraum, nicht umsonst wird der überwacht.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Dafür braucht es keinen Gesetztes Text.
Manchmal reicht gesunder Menschenverstand.

Natürlich darf ich nicht durch ein fremdes Revier schießen.
Alleine diese Frage zu stellen, lässt schon stark an der Zuverlässigkeit zweifeln.
 

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