[Saarland] Überschiessen eines fremden Reviers

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Und warum nicht bei der UJB? Da rufe ich immer als erstes an und habe immer klare Antworten bekommen. Hatte z.B. vor längerer Zeit mal eine ähnliche Frage, ging um Führen von Waffe im fremden Revier zur Schadenabwehr in Ackerkulturen. Kann mich über unsern Laden nicht beschweren.
 

Wheelgunner_45ACP

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Hallo, ich hätte mal ne Frage. Ich habe in zwei Revieren (A und C) einen Begehungsschein.
Jetzt ist es mir schon mehrmals passiert, dass ich im Revier A zum Ansitz war und dabei am Auto stand und dabei Sauen gesehen habe im Revier C.
Entfernung ca. 65 m. Ich habe nicht geschossen, obwohl beste Verhältnisse geherrscht haben, weil ich mir über die rechtliche Seite nicht 100% klar bin.
Anhang anzeigen 185973
Irgendwie sehe ich dich da gemäß deiner Beschreibung in 2 verschiedenen Revieren ( A & C) stehen, wenngleich du in Beiden einen Begehungsschein hast . . . Die ganzen Antworten ziehlen aber darauf ab, dass "A" und "C" im gleichen Revier sind und nur "B" zum Nachbarn gehört.

War schon mal in der ähnlichen Position in 2 benachbarten Revieren einen BGS zu haben. Ich wurde dann von beiden Pächtern gemeinschaftlich "gebeten" mich für eines der beiden Reviere zu entscheiden. Hauptargument war Interessenskonflikt.
 
G

Gelöschtes Mitglied 6216

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#post Nr.6

Luftraum gehört auch zum Nachbarrevier.

Wäre auch meine rechtliche Einordnung, wenn sich mit dem Nachbarrevier nicht geeinigt wurde.
 
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#post Nr.6

Luftraum gehört auch zum Nachbarrevier.

Wäre auch meine rechtliche Einordnung, wenn sich mit dem Nachbarrevier nicht geeinigt wurde.
Dann überleg mal, wie oft der gute Kugelfang im Nachbarrevier liegt!
 
G

Gelöschtes Mitglied 6216

Guest
Dazu gibt es Urteile. Es ist nicht legal.
Kein Jagdnachbar muss Geschosse von Dir in seinem Revier dulden.
 
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Dazu gibt es Urteile. Es ist nicht legal.
Kein Jagdnachbar muss Geschosse von Dir in seinem Revier dulden.
Wie sollen die denn dahin kommen, wenn ich ÜBER fremdes Gebiet auf ein Stück in meinem Revier schieße?
Ach so: Abpraller vom schussharten Wild.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Gelöschtes Mitglied 6216

Guest
Du darfst mit Deinem Geschoss den Luftraum nicht verletzen rein rechtlich.

und zum Thema Geschossreste im
Nachbarrevier: Es wurde hier um rechtliche Bewertungen gebeten und nicht darum ob der Jagdnachbar einem auf die Schliche kommt.

Der Nachbar muss Deine Geschosse nicht dulden. Du darfst (auch mit Geschossrest) nicht zu ihm schiessen und seine Reviergrenze überschreiten im Luftraum. Auch nicht als Kugelfang. JagdGrenze ist rechtlich Jagdgrenze. Daran änder auch kein so pfiffiger Hinweis hier etwas.

Praktisch rate ich dazu Vereinbarungen mit den Nachbarn zu treffen, wie mann es auch für Wildfolge tut.
 

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