[Saarland] Überschiessen eines fremden Reviers

Fex

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Baikal, ich erlaube mir Deinem alles klärenden Beitrag zwei Punkte hinzuzufügen. Erstens, es ist für mich Wilderei, wenn von einem fremden Revier aus in meinem Revier oder umgekehrt Wild beschossen wird.
Das ist rechtlich unstrittig....aber darum geht es doch in diesem Thema gar nicht...


Da übt jemand die Jagd in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk aus, den er gepachtet hat bzw. eine Jagderlaubnis hat. Er steht in seinem Revier und erlegte Wild in seinem Revier.
 
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Baikal, ich erlaube mir Deinem alles klärenden Beitrag zwei Punkte hinzuzufügen. Erstens, es ist für mich Wilderei, wenn von einem fremden Revier aus in meinem Revier oder umgekehrt Wild beschossen wird. Da ist es egal, ob der Schütze in beiden einen BG-Schein hat. Und ganz wichtig, in einem Land, in dem jeder einen Gesetzestext sucht, um etwas zu tun oder zu unterlassen. Man nehme das Wort Anstand und verinnerliche dessen normative Kraft im friedlichen Zusammenleben.

Wenn du oder jemand, der eine Jagderlaubnis bei dir im Revier hat von einem fremden Revier aus auf Wild in deinem Revier schießt, dann ist das keine Wilderei.
 
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Meinst du eigentlich dass meine Akzeptanz dir zu zu arbeiten steigt wenn du mich wiederholt beleidigst?
Weißt du, es lässt sehr tief blicken, wie du denkst. Es geht doch hier nicht um mich. Es geht darum, dass du mit der Nennung deiner Quellen das Thema hier beenden könntest und evtl. Mitlesende vor strafbewehrtem Verhalten bewahrst. Was genau hindert dich daran? Dass du dafür keine Kohle kriegst? Gibt es doch keine Urteile oder Kommentare, wie von dir behauptet? Worum genau geht es dir hier? Einfach nur streiten? Es spricht dir niemand deine Rechtsauffassung ab, im Gegenteil. Aber wenn man dich nach den von dir angesprochenen Urteilen fragt, verhältst du dich wie ein bockiges Kind. Nichts für ungut, dass ich dir da erst mal nicht abnehme, dass du Volljurist bist. Aber vielleicht bist du auch einfach nur kein guter Mensch oder machst grade eine schwere Zeit durch. Whatever. Beschwer dich dann nur nicht, wie du hier wahrgenommen wirst.

Ich bin jetzt mal hier raus, bis es wieder halbwegs faktenbasiert weitergeht. Macht et jut.
 
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@kuno:

Doch, denn er jagt nicht bei A, sondern von einem anderen Revier B aus. Er schießt in fremdem Revier B mittels fremdem Begehschein B, denn mit dem Begehschein A dürfte der Schütze in Revier B keine Waffe führen. Jagen beginnt nicht beim Schuss sondern schon mit dem Aufsuchen und Finden des Wildes. Sobald er von B aus Wild in A sucht, wildert er.

Es bleibt dabei: man macht es nicht, solange nicht mit allen Pächtern diese Vorgehensweise verabredet ist. Anstand. Erzeugt Vertrauen.
 
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Doch, denn er jagt nicht bei mir, sondern von einem anderen Revier aus. Er schießt in fremdem Revier mittels fremdem Begehschein, denn mit dem meinigen dürfte der Schütze dort keine Waffe führen.
Bitte konstruiere nicht irgendwas zusammen.
Begehungsschein bei dir;
erlegt wird Wild bei dir - keine Wilderei
Schießen ohne Erlaubnis des Nachbarrevieres =Ordnungswidrigkeit - §39
Wo du recht hast, vertrauensbildend ist das nicht, wenn nicht vorab entsprechende Regelungen getroffen wurden.
 
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Was ist an meiner Antwort konstruiert? Genau das hat der Fragesteller gefragt.

Es ist nicht verboten, dass der BGS-Inhaber in Revier A und in Revier B mit den Frauen des Beständers schläft. Wenn er dazu auch noch die Erlaubnis von A und B hat.... Er sollte aber nicht während er mit der Frau von B schläft mit der von A telefonieren und erklären, er käme direkt über Frau C zur Frau A sobald er bei B den Schuss gelöst hat.
 
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Ich würde noch gerne aus Interesse sehen wie weit Revier C reinschneidet, wenn du dich nicht drüberschiessen traust hätte Ansitz am Waldrand von Revier A null Sinn.
Ich denke mir da nichts dabei von A zu C rüberschiessen, ich quere ja das Revier nicht mit der geladenen Waffe, beim Wildbergen einfach entladen und mit offenem Verschluss oder abgeknickter Waffe bei KLB.
Das ist ja eine völlige Praxisentfernte Reviergrenze, größeres Streitpotenzial sehe bei jungen starken Böcken, der Von Revier A hegt den für starken Nachwuchs, kaum über quert der Bock durch den Streifen geht es Bummmm, daran sind schon Freundschaften von NAchbarsrevierinhaber zerbrochen.
Auf der anderen Seite hat der mit dem Revier B sowieso die Arschkarte mit dem Streifen.
Ich würde die Reviergrenzen ändern, wurde früher oft gemacht bei praxisfernen Reviergrenzen.
 
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"Erstens, es ist für mich Wilderei, wenn von einem fremden Revier aus in meinem Revier oder umgekehrt Wild beschossen wird"
Der Themenstarter schrieb nichts von "in ein fremdes Revier schießen um Wild zu erlegen" sondern von "über ein fremdes Revier hinwegschiessen".
Mal ehrlich, passt ihr bei Schrotschüssen nahe der Reviergrenze immer auf, dass ihr nicht Richtung Nachbarrevier schießt?
 

Fex

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Das ist rechtlich unstrittig....aber darum geht es doch in diesem Thema gar nicht...


Da übt jemand die Jagd in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk aus, den er gepachtet hat bzw. eine Jagderlaubnis hat. Er steht in seinem Revier und erlegte Wild in seinem Revier.
Ich zitiere mich mal selbst, da ich einem Missverständnis aufgesessen bin. Ich ging davon aus, dass es nicht drei Reviere sind, sondern zwei, er also von A über B nach A schiesst.

A über B nach C ist natürlich verzwickter...

Mein gesunder Menschenverstand - der natürlich nicht mit der juristischen Sichtweise übereinstimmen muss - sagt mir, dass er, so er in Revier A und C eine Jagderlaubnis hat, hier nicht ohne Erlaubnis schiesst, also auch keine OWI begeht.
 
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Das ist rechtlich unstrittig....aber darum geht es doch in diesem Thema gar nicht...


Da übt jemand die Jagd in einem gemeinschaftlichen Jagdbezirk aus, den er gepachtet hat bzw. eine Jagderlaubnis hat. Er steht in seinem Revier und erlegte Wild in seinem Revier.
Genau das ist der Punkt,
Der gezielte Schuss durch ein fremdes Revier ist eindeutig eine jagdliche Handlung.
Und damit ist das GEZIELTE durchschießen des Revieres B eine jagdliche Handlung.
 
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Die gegenseitige Wertschätzung oder Liebe hat doch mit der juristischen Frage nichts zu tun.
Wenn A berechtigt ist das Revier B zu überschiessen, kann B rechtlich nichts dagegen
einwenden, gleich ob es ihm passt oder nicht. Somit ist dieser Hinweis rechtlicher Nonsens.
B kommt in diesem Hinweis von mir auch garnicht vor. Es geht darin um A und C.
 
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War ursprünglich auch nicht die Frage.
Doch war sie. Er hat gefragt ob er Revier B überschießen darf. Und ich habe das mit meiner Einschätzung beantwortet. Er übt danach in Revier B mit dem Überschießen, aus meiner Sicht, keine Jagd aus.


Aber in Anbetracht der zwiespältigen Meinungen hier, kann ich gut nachvollziehen, dass er bislang davon abgesehen hat, die Sauen von A aus in C zu schießen.
Ich bin froh, dass ich mir über so eine Situation keine Gadanken machen muss. :D
 
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Bis auf die Eingangsfrage kann man den ganzen Thread eigentlich in die Mülltonne drücken. Keiner hat es geschafft einen Rechtsnachweis vorzulegen. Das dumme ist, das wenn man die Suchfunktion mal benutzt, man erstmal von seitenweise Vermutungen und Wahrscheinlichkeiten erschlagen wird.
 
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Keiner hat es geschafft einen Rechtsnachweis vorzulegen.

Weil es den Fall gar nicht gibt, andere ist rechtlich sehr genau dokumentiert. Wäre glaube ich sogar ein Präsenzfall, glaube sowas kam in der Praxis nicht vor, 3 verschiedene Reviere, hat Jagderlaubnis von 2 Revieren, nur nicht den mittleren.

Ich habe das Jagdgesetz welches für mich gültig ist durchgestöbert, kommt kein Paragraph vor der diesen Fall Beschreibt. Also ich könnte für meinem Bereich gar keinen Rechtsnachweis vorlegen.

Jagdgesetz OÖ §13 falls Revier B in eine Sackgasse reinschneidet, ist auf der Karte leider nicht ersichtlich.

(1) Die Bezirksverwaltungsbehörde hat bei der Jagdgebietsfeststellung auf Antrag einer beteiligten Jagdgenossenschaft oder des Eigenjagdberechtigten oder des Bezirksjagdbeirates zum Zwecke entsprechender Gebietsabrundung (Arrondierung) aneinandergrenzender Jagdgebiete einzelne Teile von dem einen Jagdgebiet abzutrennen und dem anderen zuzuschlagen (Arrondierungsgebiet), wenn jagdwirtschaftliche Gründe die Gebietsabrundung erfordern. Ein solcher Antrag ist spätestens sechs Monate vor Ablauf der Jagdperiode zu stellen.

und § 55

(1) Wenn ein Jagdgebiet nicht auf einem zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Weg oder nur auf einem unverhältnismäßig großen oder beschwerlichen Umweg zugänglich ist, so hat mangels eines Übereinkommens der beteiligten Jagdausübungsberechtigten die Bezirksjägermeisterin bzw. der Bezirksjägermeister zu bestimmen, welchen Weg die Jagdausübungsberechtigten und die beim Jagdbetrieb verwendeten Personen durch das fremde Jagdgebiet nehmen können (Jägernotweg). Bei Benützung des Notweges dürfen Schußwaffen nur ungeladen und Hunde nur an der Leine mitgeführt werden.

Hilft allen nichts, habe aus meinem eigenen Interesse Gesucht wie es bei mir Aussehen würde, ich denke solche Probleme wurden durch §13 ausgemerzt, habe nur ersten Punkt reinkopiert.
 
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