Keiner hat es geschafft einen Rechtsnachweis vorzulegen.
Weil es den Fall gar nicht gibt, andere ist rechtlich sehr genau dokumentiert. Wäre glaube ich sogar ein Präsenzfall, glaube sowas kam in der Praxis nicht vor, 3 verschiedene Reviere, hat Jagderlaubnis von 2 Revieren, nur nicht den mittleren.
Ich habe das Jagdgesetz welches für
mich gültig ist durchgestöbert, kommt kein Paragraph vor der diesen Fall Beschreibt. Also ich könnte für meinem Bereich gar keinen Rechtsnachweis vorlegen.
Jagdgesetz OÖ §13 falls Revier B in eine Sackgasse reinschneidet, ist auf der Karte leider nicht ersichtlich.
(1) Die Bezirksverwaltungsbehörde hat bei der Jagdgebietsfeststellung auf Antrag einer beteiligten Jagdgenossenschaft oder des Eigenjagdberechtigten oder des Bezirksjagdbeirates zum Zwecke entsprechender Gebietsabrundung (Arrondierung) aneinandergrenzender Jagdgebiete einzelne Teile von dem einen Jagdgebiet abzutrennen und dem anderen zuzuschlagen (Arrondierungsgebiet), wenn jagdwirtschaftliche Gründe die Gebietsabrundung erfordern. Ein solcher Antrag ist spätestens sechs Monate vor Ablauf der Jagdperiode zu stellen.
und § 55
(1) Wenn ein Jagdgebiet nicht auf einem zum allgemeinen Gebrauch bestimmten Weg oder nur auf einem unverhältnismäßig großen oder beschwerlichen Umweg zugänglich ist, so hat mangels eines Übereinkommens der beteiligten Jagdausübungsberechtigten die Bezirksjägermeisterin bzw. der Bezirksjägermeister zu bestimmen, welchen Weg die Jagdausübungsberechtigten und die beim Jagdbetrieb verwendeten Personen durch das fremde Jagdgebiet nehmen können (Jägernotweg). Bei Benützung des Notweges dürfen Schußwaffen nur ungeladen und Hunde nur an der Leine mitgeführt werden.
Hilft allen nichts, habe aus meinem eigenen Interesse Gesucht wie es bei mir Aussehen würde, ich denke solche Probleme wurden durch §13 ausgemerzt, habe nur ersten Punkt reinkopiert.