[Saarland] Überschiessen eines fremden Reviers

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Ja, das stimmt. Man benötigt eine Aufstiegserlaubnis des Grundeigentümers. Eine Überfluggenehmigung ist nur in besonderen Fällen erforderlich, wenn bspw. Persönlichkeitsrechte tangiert werden (könnten).
 
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Wir haben auch so eine Wiese des Nachbar das in unser Revier reinzüngelt. Und über das wurde schon ab und an Rehwild erlegt. Die Zunge liegt nämlich im Tal und man kann wunderbar in den dünn bewaldeten Gegenhang schießen, der wiederum eigenes Revier ist.
Wir sehen es so:
Wir stehen im eigenen Revier und schießen ins eigene Revier.
Das Jagdrecht ist an Grund und Boden gebunden und nicht an die bewegliche Luft darüber. Da wir das fremde Revier nicht betreten, verletzen wir kein fremdes Jagdrecht.
Und weil es nirgends anderweitig präzisiert ist, betrachten wir es als erlaubt.
Genau so ist es auch richtig. Fremdes Jagdrecht wird nicht verletzt.
 
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23 Mai 2009
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Problematisch finde ich ja schon, dass die vom Stück ausgehenden Lichtquanten auf dem Weg zu deinem Auge fremden Grund überqueren.
Aber hier könnte Steilfeuer helfen: Mit den ballistischen Daten von Waffe und Munition müsste sich der Winkel berechnen lassen.
Sollte man aber nur in flugverkehrsarmen Gebieten machen.
 
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Hallo, ich hätte mal ne Frage. Ich habe in zwei Revieren (A und C) einen Begehungsschein.
Jetzt ist es mir schon mehrmals passiert, dass ich im Revier A zum Ansitz war und dabei am Auto stand und dabei Sauen gesehen habe im Revier C.
Entfernung ca. 65 m. Ich habe nicht geschossen, obwohl beste Verhältnisse geherrscht haben, weil ich mir über die rechtliche Seite nicht 100% klar bin.
Anhang anzeigen 185973
Es kommt darauf an ob Schnee liegt oder nicht.
 

Wheelgunner_45ACP

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Miteinander Reden hilft immer! Wir haben auch so ein paar Ecken, da gilt in Gegenseiter Absprache, wer kann, der schiesst und nimmt mit.
 
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1 Jan 2017
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Interessante Fragestellung, betrifft sicherlich mehrere. Ich würde die als erstes die zuständigen Behörden wie UJB beantworten lassen und damit (im Hinterkopf) dann das Gespräch mit B suchen. Forumsvermutungen helfen dir im Ernstfall nicht.
 
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Mag ja sein das das so einfach ist, er will ja auch nur ne rechtliche Aussage. Und ich hätte mir die eingeholt in seiner Stelle. Nur eben nicht hier.
Wmh
 
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Das Thema wurde mal vor langer langer Zeit in der W&H diskutiert. Der "Rechtsgelehrte, ich meine es war der Herr Pückler hat sich dahingehend geäußert, es kommt drauf an wo das Wild steht und wo der Schütze steht. Beide im eigenen Revier, dann darf über das Nachbarrevier geschossen werden.
 

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