Genau so ist es auch richtig. Fremdes Jagdrecht wird nicht verletzt.Wir haben auch so eine Wiese des Nachbar das in unser Revier reinzüngelt. Und über das wurde schon ab und an Rehwild erlegt. Die Zunge liegt nämlich im Tal und man kann wunderbar in den dünn bewaldeten Gegenhang schießen, der wiederum eigenes Revier ist.
Wir sehen es so:
Wir stehen im eigenen Revier und schießen ins eigene Revier.
Das Jagdrecht ist an Grund und Boden gebunden und nicht an die bewegliche Luft darüber. Da wir das fremde Revier nicht betreten, verletzen wir kein fremdes Jagdrecht.
Und weil es nirgends anderweitig präzisiert ist, betrachten wir es als erlaubt.
Aber hier könnte Steilfeuer helfen: Mit den ballistischen Daten von Waffe und Munition müsste sich der Winkel berechnen lassen.
Nächster Faden: Suche (Ladedaten für) bleifreien MILAN-Flugkörper...Sind Lenkwaffen auf Wild waidgerecht?
Es kommt darauf an ob Schnee liegt oder nicht.Hallo, ich hätte mal ne Frage. Ich habe in zwei Revieren (A und C) einen Begehungsschein.
Jetzt ist es mir schon mehrmals passiert, dass ich im Revier A zum Ansitz war und dabei am Auto stand und dabei Sauen gesehen habe im Revier C.
Entfernung ca. 65 m. Ich habe nicht geschossen, obwohl beste Verhältnisse geherrscht haben, weil ich mir über die rechtliche Seite nicht 100% klar bin.
Anhang anzeigen 185973
Aber ganz sicher auch nicht bei der UJB!Mag ja sein das das so einfach ist, er will ja auch nur ne rechtliche Aussage. Und ich hätte mir die eingeholt in seiner Stelle. Nur eben nicht hier.
Wmh