Hab mal in den §§ geschaut und konnte keine "Überflugregelung" finden...
unabhängig, ob es sich um den hier wohl ziemlich einzigartigen fall handelt, daß Revier A und B und C beteiligt sind (wobei A und C quasi Jacke wie Hose sind...
oder um den deutlich häufigeren, aber faktisch ja vergleichbaren A über B zu A- Fall...
bin im Geiste mal durchs hiesige Revier durch und da gibt es mehrere Stellen mit "Buchten", wo man von A über ein paar dutzend Meter Fremdland wiederum auf A schießen kann.
zusätzlich zu den Stellen mit " an der und der Ecke darf auf SAUEN (natürlich nicht auf Bock) vom FREMDEN Revierrand auf die EIGENE wiese bzw. vom EIGENEN Revier in die FREMDE Wiese geschossen und erlegt werden"
Handschriftliche Vereinbarung und wenn einer dort hin will= dem Nachbarn Bescheid geben, damit nicht zur gleichen Zeit 2 Leute die gleiche Idee haben und der olle "Treffen sich 2 Jäger-beide tot" Witz wahr wird.
von daher würde ich an stelle des Fragestellers mit Doppelbegehschein wie schon erwähnt nicht mit irgendwelchen §§ rumwedeln, sondern den B-Revierinhaber mal FRAGEN, was er davon hält, evtl. mit ner Pulle Wein oder der Option, des eine Hand wäscht die andere.
Was sagen denn die Revierinhaber von A und C dazu?.
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