[Saarland] Überschiessen eines fremden Reviers

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Dafür braucht es keinen Gesetztes Text.
Manchmal reicht gesunder Menschenverstand.

Natürlich darf ich nicht durch ein fremdes Revier schießen.
Alleine diese Frage zu stellen, lässt schon stark an der Zuverlässigkeit zweifeln.
ist schon echt der Hammer, dass alleine eine Frage schon an der Zuverlässigkeit zweifeln lässt.
Aber gut, ich habe ja auch nur für nen Freund gefragt :p
Alles Gute , Ute!
 
G

Gelöschtes Mitglied 25014

Guest
Dafür braucht es keinen Gesetztes Text.
Manchmal reicht gesunder Menschenverstand.

Natürlich darf ich nicht durch ein fremdes Revier schießen.
Alleine diese Frage zu stellen, lässt schon stark an der Zuverlässigkeit zweifeln.

Wenn es dazu Urteile und Kommentare gibt, wäre es auf der anderen Seite ja nicht so schwierig diese Urteile zu verlinken.
Es geht am Ende ja nicht nur um den Schuss durch das Revier.
Darf Schrot bei der Flugwildjagd auch nicht beim Nachbarn landen ?
Hase an der Reviergrenze ?
Da ja nicht alle Schrote im Ziel landen wäre ja jeder Schrotschuss nach der Auslegung hier
selbst hunderte Meter von der Reviergrenze ein NoGo.
Also so ganz pauschal funktioniert das ja nicht.
 
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Man könnte jetzt noch einen ähnlich komplizierteren Sachverhalt konstruieren:
Was wenn in Revier A ein Stück steht und der Kugelfang in Revier B liegt?

Ich persölnlich glaube nicht, dass sowohl dein als auch mein Sachverhalt ein Problem darstellen.
Du jagst in beiden Fällen nicht im Revier des Nachbarn, da sich weder der Ort der Schussabgabe, noch das Wild im Nachbarrevier befinden.

Einzig problematisch betrachten würde ich es wenn Pächter A und Pächter C sich nicht grün wären. Denn A fände es bestimmt nicht schön wenn Du von seinem Revier aus, Pächter C den Abschussplan erfüllst.
 
Zuletzt bearbeitet:

Fex

Moderator
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Der Schuss in fremden Luftraum ist eine Beeinträchtigung. Es ist eine Verletzung des Jagdrechts und eine JagdGrenzverletzung. Dazu gibt es Urteile und Kommentare die diese zitieren.
Die Diskussion wäre tatsächlich schnell beendet, wenn du Quellen für von dir angesprochenen Urteile und Kommentare nennen würdest.
 
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mit dem Nachbarn reden, evtl. als ausgleich ihm dafür anbieten, dass er von eurem Grund aus in sein Handtuch schiessen darf o.ä., das ganze schriftlich als Gentlemens Agreement festhalten und fertig.

wir/Nachbarn haben auch einige Zwickelecken.

das geht sogar soweit, dass jeweils auf dem Boden des einen Reviers Böcke stehen , nur für die von dort nur sinnige Bejagung des jeweils anderen Reviers.....
 
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Wenn es dazu Urteile und Kommentare gibt, wäre es auf der anderen Seite ja nicht so schwierig diese Urteile zu verlinken.
Es geht am Ende ja nicht nur um den Schuss durch das Revier.
Darf Schrot bei der Flugwildjagd auch nicht beim Nachbarn landen ?
Hase an der Reviergrenze ?
Da ja nicht alle Schrote im Ziel landen wäre ja jeder Schrotschuss nach der Auslegung hier
selbst hunderte Meter von der Reviergrenze ein NoGo.
Also so ganz pauschal funktioniert das ja nicht.
An den Schrotschuss habe ich beim Lesen auch die ganze Zeit gedacht.
Ich schieße quasi dauernd in die Nachbarreviere. Machen hier aber alle.
Wir haben allerdings sogar mit den Nachbarn die Vereinbarung, dass Sauen und Füchse auch über die Grenze in der Nachbarjagd erlegt werden dürfen.
Hauptsache erlegt, damit wir keine Schäden durch Schwarzwild bekommen und bei den Füchsen dankt es uns das Niederwild.

Ich glaube aber andersrum, dass @Pitoux recht haben könnte.
 
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Gerade mal gefunden:
Verletzung des fremden Jagd(ausübungs)rechtes geschieht, wenn sich das gejagte Wild auf oder über einer Fläche befindet, auf der einem anderen das Jagd(ausübungs)recht zusteht.
Ob eine Verlertzung fremden Jagdrechtes vorliegt, richtet sich bei lebendem Wild stets nach dem Standort des Wildes, nicht nach der Person des Jägers. Schießt ein Jäger von seinem Revier über das ein fremdes Revier auf Wild, in seinem Revier so liegt keine Wilderei vor

Aus der Pirsch vom 3.12.2008
Hoffentlich liegt das Fenster im tiefen Erdgeschoss, sonst tut's weh.
 
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andere Frage wie soll den Revierinhaber B überhaupt was erlegen, die Kugel landet ja nach dem Ausschuss mit Sicherheit sowieso im NAchbarsrevier. Die praktischste Lösung wäre https://www.jusline.at/gesetz/jagdgooe/paragraf/13 damit kann man viel solche Probleme von der Welt schaffen.
Rein vom Hausverstand hätte ich kein Problem abzudrücken, ich schieße von meinem Revier, das Wild kommt auch in meinem Revier zu liegen, eines der wichtigsten Punkte bei Jägern ist die Kameradschaftlichkeit, da dürfte sowas kein Problem sein.
 
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Der Schuss in fremden Luftraum ist eine Beeinträchtigung. Es ist eine Verletzung des Jagdrechts und eine JagdGrenzverletzung. Dazu gibt es Urteile und Kommentare die diese zitieren.

Es geht nicht darum ob man Spuren hinterlässt.
Wenn Du auf 2000m Höhe drüberschiessen würdest wäre es wohl hinzunehmen. Aber sicher nicht auf jagdlicher Höhe.

Alles andere ist juristisch falsch. und nur durch lesen der Paragrafen wird man noch nicht Jurist oder Rechtskundig.

Da hier ausser mir wohl keine Juristen mitreden ist es sinnlos gegen falsche Behauptungen anzuschreiben.

Ich schalte mich jetzt hier raus.

(y)
 
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24 Nov 2010
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..........
Du jagst in beiden Fällen nicht im Revier des Nachbarn, da sich weder der Ort der Schussabgabe, noch das Wild im Nachbarrevier befinden.
War ursprünglich auch nicht die Frage.
Einzig problematisch betrachten würde ich es wenn Pächter A und Pächter C sich nicht grün wären. Denn A fände es bestimmt nicht schön wenn Du von seinem Revier aus, Pächter C den Abschussplan erfüllst.
Die gegenseitige Wertschätzung oder Liebe hat doch mit der juristischen Frage nichts zu tun.
Wenn A berechtigt ist das Revier B zu überschiessen, kann B rechtlich nichts dagegen
einwenden, gleich ob es ihm passt oder nicht. Somit ist dieser Hinweis rechtlicher Nonsens.
 

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