@Stelzbock:
ad 1) Wie du richtig aber auch unvollständig zitiert hast ist die Auslegung des Waffengesetzes ja vollkommen richtig, d.h. Waffe und Schalli vom Status gleich. Also wird Bedürfnis gefordert. Waffe braucht man für die Jagd. Schalli nicht! Vollkommen klar, wer mal versucht hat eine Sau mit einem Schalli zu erlegen, hat sicherlich eine interessante Geschichte zu erzählen. Und der Antrag einen SD benutzen zu dürfen aufgrund des Bedürfnisses meinen Hund, mich selbst und meine Umwelt zu schützen wird nicht durchgehen. Das ist doch ein Bedarf bei mir, der nur besteht wenn ich jagen gehe. Und um diesen Bedarf decken zu dürfen muss ich fragen. Deswegen Bedürfnis. Diese Frage wird aber immer (99,9%) mit Nein beantwortet.
UND SO BLEIBT DIE KERNFRAGE! WARUM? Warum reicht das nicht aus, warum macht man es so schwer? Warum bist du dagegen? Weil du Angst hast es wird zur Pflicht? Weil du Angst hast es kann auch für Kurzwaffen erlaubt werden? Weil du glaubst dein Reviernachbar wildert bei dir?
Es ist doch gar nicht so schwer zu sagen welche Befürchtung man hat wenn dieses oder jenes passiert. Ob das dann stimmt, steht auf einem ganz anderen Zettel.
Es ist genau wie im Gerichtsurteil. Das Gericht sagt erstmal: Der Antrag wird abgewiesen, weil laut Gesetz ein Bedürfnis bestehen muss und wir meinen, dass zur Jagd kein SD notwendig ist, also auch kein ausreichendes Bedürfnis (trots Tinnitus usw.). Ende! Natürlich ist hier ein Bedürfnis da, der Eigenschutz während der Jagd. Aber man möchte keinen SD erlauben weil nur ein Wilddieb einen echten Bedarf an einem SD zur Jagd hat. Das ist doch krank.
Vielleicht sollte man mal Wilderei bei dem Antrag angeben, dann bekommt man bestimmt einen SD: :lol:
"Sehr geehrte Damen und Herren der Waffenbehörde,
leider ist mein letzter Antrag zum Eintrag eines Schalldämpfers für meine Nachsuchenbüchsen, mit der Begründung das empfindliche Gehör meines Hundes schützen zu wollen, von Ihnen abschlägig beantwortet worden. Mit großem Interesse habe ich das von Ihnen zur Begründung angeführte Gerichtsurteil mit dem Aktenzeichen 2501-234 des Oberlandesgerichtes Puselmuckel vom 01.04.2011 gelesen.
Nach reiflicher Überlegung kann ich mich Ihnen nur anschließen und stelle erneut einen Antrag zur Bewilligung eines Schalldämpfers.
Mein Bedürfnis besteht zunächst im Abschuss des 1A Hirschen im Nachbarrevier Obermückelstadt. Ich beabsichtige weiterhin in naher und ferner Zukunft zeitweise meine Reviergrenzen flexibel zu gestalten, ohne dabei andere Pächter oder die UJ in Kenntnis zu setzen.
Ich hoffe sie teilen mit mir die Ansicht, dass ein SD bzgl. dieses Absicht von großem Nutzen sein wird und somit ein entsprechendes Bedürfnis vorhanden ist. Insofern schließe ich mich dem o.a. Urteil voll und ganz an.
In dem Vertrauen, dass auch Sie sich diesem Urteil erneut anschließen erwarte ich frohen Mutes Ihre Zusage zur Erteilung eines SD und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Dr. Puttlich"
Wenn ich es auch zum 100sten mal sage. Die Regelung der Beantragung finde ich gut. Gleich mit angeben für welche Waffe das Ding benutzt werden soll und fertig.
ad 2) Schalldämpfer und Kurzwaffe. Du hast natürlich recht, mann müsste dann auch für eine Kurzwaffe einen SD genehmigen lassen können. Ich weiß aber ehrlich nicht, warum ich die Fallenjagd nicht mit einer gedämpften 9mm Pistole ausüben sollte. Viele nutzen halt eine 22lr mit subsonicmunition. Es ist doch keinesfalls so, dass wenn einer 10 Waffen hat auch 10 Schalldämpfer kauft. Die Regelung wie bei den KW, dass die Anzahl der SD begrenzt sein kann wäre ja auch in Erwägung zu ziehen.