Schalldämpfer-Bewilligung für Jagdzwecke in Deutschland

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anonym

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Nein , Titan wird nur für die äussere Hülle und die letzten Prallflächen gebraucht , direkt an der Mündung der Waffe sitzt , praktisch als Mündungsfeuerdämpfer , entweder ein Teil aus Stahl oder Bronze . Dieses Teil wurde von einigen Herstellern mal aus Spezialalu gefertigt , hat sich aber nicht bewährt . Ich kann dir leider nicht sagen , ob Magnesium schon mal benutzt wurde oder ob es funktionieren könnte . Meine eigenen Erfahrungen im Metallbereich sind nicht so überwältigend .
 
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@Frosti: Die Frage mit dem FLS habe ich hier auf Seite 3 schonmal gestellt:
viewtopic.php?f=39&t=90447&start=30
Scheint jagdlich keine Rolle zu spielen...

@all: Ase Utra scheint nicht unbedingt rein jagdliche Kunden bedienen zu wollen... dafür tauchen bei den Kaliberangaben die NATO-Kaliber zu häufig auf :biggrin:
 
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Repetierer0815

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Baffi2003 schrieb:
@Frosti: Die Frage mit dem FLS habe ich hier auf Seite 3 schonmal gestellt:
viewtopic.php?f=39&t=90447&start=30
Scheint jagdlich keine Rolle zu spielen...

@all: Ase Utra scheint nicht unbedingt rein jagdliche Kunden bedienen zu wollen... dafür tauchen bei den Kaliberangaben die NATO-Kaliber zu häufig auf :biggrin:

Guten morgen,

das muss nichts heißen...ich habe (abgesehen von meiner 22 lfb) auch nur .300 WM, .308 und .223.... :roll:
 
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Kann jemanden mal erklären wie Mann eigentlich den Antrag stellt?

Ich gehe davon aus dass es einfach so bei der zuständige Waffenbehörde gemacht worden aber muss mann dann für jede Waffe ein Antrag stellen oder wird ein einfache Erlaubnis erteilt die dann für alle Waffen reicht. Muss ich dann auch unmittelbar nach Erteilung ein SD erwerben oder ist der Erlaubnis nicht Zeitlich beschrankt. Was kostet den Antrag und wie lange muss mann auf ein Bescheid warten?
 
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@afreaka
Antrag bei der Waffenbehörde, begründen, warum ein Bedürfnis vorliegt (Arbeitsschutz bei beruflich. Jagdausübung, persönlicher Gesundheitsschutz [HNO-Gutachten, v.a. für "Hobbyjäger"], ggf. Tierschutz [Jagdhund, Nachsuche]. Antrag immer für eine konkrete Waffe, weil die Waffenbehörde ein Gutachten einholt, welche Dämpfungswirkung wohl erreichbar ist.

Gruß, OVS
 
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afreaka schrieb:
Kann jemanden mal erklären wie Mann eigentlich den Antrag stellt?

Ich gehe davon aus dass es einfach so bei der zuständige Waffenbehörde gemacht worden aber muss mann dann für jede Waffe ein Antrag stellen oder wird ein einfache Erlaubnis erteilt die dann für alle Waffen reicht. Muss ich dann auch unmittelbar nach Erteilung ein SD erwerben oder ist der Erlaubnis nicht Zeitlich beschrankt. Was kostet den Antrag und wie lange muss mann auf ein Bescheid warten?

Wenn du mir ne PN mit deiner Adresse schickst, kann ich dir eventuell per Email ein paar Argumentationshilfen zukommen lassen... ;)

@Repetier0815: Genau so sähe meine zukünftige Kaliberpalette aus wenn ich die .308 nach oben und unten ergänzen wollte... (ganz unten steht die .17 HMR) .223 - .308 - .300 WM - (.338 LM) Immer diese Militaristen auf der Jagd :cheers: (Quatsch, hat natürlich große Vorteile in Sachen Munitionsbeschaffung und billiger Übungsmunition!)

Grüße
Daniel
 
A

anonym

Guest
GruenerBaum schrieb:
Eine Diskussion mit Scheuklappen, ist keine.

Wenn man mal das Gesetz liest, so ist ein Schalldämpfer einer Waffe gleichgestellt!

Da muss man mal darüber nachdenken, was dies eigentlich bedeutet. Ich darf (Lang-)waffen haben aber keinen Schalldämpfer.

.....

Zusammenfassend ist die Position von Staat und Stelzbock als Vertreter der Gegner geradezu absurd:

- Staat sagt nein zum SD aus Angst, dass damit Unsinn getrieben wird.
- Stelzbock sagt nein zum SD aus Angst der Staat könnte den Wunsch zur Erlaubnis gegen Ihn verwenden.

Sollte nur einer von beiden oder beide tatsächlich Recht haben, dann haben wir ganz andere Probleme.

Fällt mir echt nichts mehr zu ein! :no:

Ganz ohne Häme und Pöbelei und einfach sachlich:

Das von Euch so genannte faktische Vebot von Schalldämpfern ergibt sich aus dem Waffengesetz:

Man braucht bei uns, um einen genehmigungspflichtigen Gegenstand zu erwerben, ein Bedürfnis.

Ein Beispiel:

Der Jäger hat ein Bedürfnis für Langwaffen zur Jagd, er kann das das Wild nicht anderweitig adäquat zur Strecke bringen.

Der Sportschütze ein Bedürfnis für eine Kurzwaffe, sofern er damir regelmäßig seinen Sport ausübt usw. und er diesen Sport nicht anderweitig ausüben kann.

Der Waffenscheininhaber hat ein Bedürfnis nach einer Waffe, weil er mehr als die Allgemeinheit gefährder ist etc. und er dieser Gefährdung nicht anderweitig Abhilfe schaffen kann.

Schalldämpfer schützen zwar das Gehör (wenn auch absolut nicht ausreichend), man kann sein Gehör aber auch anderweitig und viel besser schützen. Aus diesem Grund wird ein Bedürfnis nach Schalldämpfern außer in Ausnahmefällen völlig zu Recht verneint und kein Erwerb genehmigt.

Edit Mod Fex
 
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Stelzbock , wenn jemand eine fachliche Frage stellt , so bedeutet das , das er oder sie einen Wissensbedarf haben und durch die Frage dokumentieren , das sie etwas nicht oder nicht genau wissen . Dieses lächerlich zu machen ist zum einen nicht unbedingt pädagogisch zum anderen wird man auch entlarvt als ein Mensch der keinen Respekt vor Bildung oder dem Aneignen von Bildung hat .
Das Du allwissend und mit aller nötigen Bildung und Erfahrung auf die Welt gekommen bist wird als gegeben vorrausgesetzt . Aber bitte gebe auch anderen die Gelegenheit auf Deinen Wissensstand zu kommen .
 
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anonym

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higraver schrieb:
Stelzbock , wenn jemand eine fachliche Frage stellt , so bedeutet das , das er oder sie einen Wissensbedarf haben und durch die Frage dokumentieren , das sie etwas nicht oder nicht genau wissen . Dieses lächerlich zu machen ist zum einen nicht unbedingt pädagogisch zum anderen wird man auch entlarvt als ein Mensch der keinen Respekt vor Bildung oder dem Aneignen von Bildung hat .
Das Du allwissend und mit aller nötigen Bildung und Erfahrung auf die Welt gekommen bist wird als gegeben vorrausgesetzt . Aber bitte gebe auch anderen die Gelegenheit auf Deinen Wissensstand zu kommen .

Dú solltest wissen, dass ich in allen Threads hier gerne behilflich bin und gewiss mich nicht über Wissenslücken lustig mache.

Aber wenn mich erst einer saudumm anmacht und gleich darauf eine saudumme Frage stellt, dann sollte meine Reaktion berechtigt sein.

Deine Häme zum Schluss Deines Beitrags sollest Du Dir daher sparen.
 
A

anonym

Guest
Mal eine Frage an die versammelten Schalldämpferjünger hier:

Es wird sehr viel darüber geredet, dass Schalldämpfer für Jäger ohne weiteres erwerbbar sein sollen.

Manche wollen sie sogar zur Pflicht machen.

Wobei dann aber immer auf die Büchse reflektiert wird.

Jäger haben aber in der Regel auch Kurzwaffen, die sie zum Beispiel zum Fangschuss einsetzen.

Und die sind auch nicht gerade leise.

Nach Eurer Argumentation müsste doch auch hier das Gehör geschützt werden und da handelsüblicher Gehörschutz für Euch keine Alternative ist:

Frage:

Sollen für Kurzwaffen Schalldämpfer auch frei erwerbar sein ???



Wäre doch eine logische Konsequenz, die aus der Freigabe für Langwaffen zu ziehen ist und die bei einer Freigabe zwingend zu beachten wäre.

Denn dann folgt eins dem anderen.

:roll:

Und wenn Schalldämpfer für Langwaffen freigegeben werden, dann müssen auch Schalldämpfer für Kurzwaffen freigegeben werden.

 
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Stelzbock schrieb:
Sollen für Kurzwaffen Schalldämpfer auch frei erwerbar sein ???



Wäre doch eine logische Konsequenz, die aus der Freigabe für Langwaffen zu ziehen ist

:roll:

Gegenfrage: Warum nicht?

Und was schützt das Gehör bitteschön besser, als die Reduzierung des Lärms direkt am Entstehungsort?
 
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anonym

Guest
Frosti schrieb:
Stelzbock schrieb:
Sollen für Kurzwaffen Schalldämpfer auch frei erwerbar sein ???



Wäre doch eine logische Konsequenz, die aus der Freigabe für Langwaffen zu ziehen ist

:roll:

Gegenfrage: Warum nicht?

Und was schützt das Gehör bitteschön besser, als die Reduzierung des Lärms direkt am Entstehungsort?

Kein Problem, ich wollte nur auf eines hinweisen, da hier immerzu von Langwaffen geredet wird:

Unsere Verbandsvertreter, die Politiker und alle, die an einer Freigabe von Schalldämpfern für Langwaffen beteiligt wären, müssen sich über eines im Klaren sein:


Dann müssen auch Schalldämpfer für Kurzwaffen freigegeben werden!!!
 
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Und wo ist da bitteschön das Problem?

Eine KW mit Schalldämpfer kann man eh vergessen, die meisten Funktionieren dann nicht mehr halbautomatisch und produzieren Klemmer.
Aber egal, jagdlich verwende ich keine.

Aber wer eine haben will, soll sich halt nen SD drauf packen, wenn er will.
 

Fex

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Stelzbock schrieb:
Kein Problem, ich wollte nur auf eines hinweisen, da hier immerzu von Langwaffen geredet wird:

Unsere Verbandsvertreter, die Politiker und alle, die an einer Freigabe von Schalldämpfern für Langwaffen beteiligt wären, müssen sich über eines im Klaren sein:


Dann müssen auch Schalldämpfer für Kurzwaffen freigegeben werden!!!

Warum?

Der Gesetzgeber ist durchaus in der Lage, differenzierte Betrachtungen zur Sachlage anzustellen und dann auch differenziert zu entscheiden, für welchen Zweck was erlaubt oder verboten wird.

Er differenziert ja auch beim Bedürfnis und bei der Aufbewahrung zwischen Lang- und Kurzwaffen, warum sollte das beim Schalldämpfer plötzlich anders sein?
 
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