Schalldämpfer-Bewilligung für Jagdzwecke in Deutschland

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Hab mal fix nen paar Katalog Dämpfungswerte zusammen getragen:
Aktiv:
MSA Sordin Supreme Pro: 25 DB SNR
Peltor Sporttac: 26 DB SNR

Normal:
Peltor Optime 3: 34 DB SNR

So und dann mal nach einem Test einer schwedischen Zeitung ein paar gemessen Dämpfungswerte:

Atex TMM 3: 29,1-30,7 DB

Hausken STD Titan: 25,1-29,6 DB

Der Hohe Wert des Optime 3 liegt an der extrem dicken Bauweise.
Damit wollte ich nicht Langwaffe schießen.

Allgemein muss ich sagen, dass bei gut und passend geschäfteten Waffen Jeder Kapselgehörschutz im Weg ist. Das ist vorallem beim liegenden Schießen störend.
 
G

Gelöschtes Mitglied 3798

Guest
Stelzbock schrieb:
Frosti schrieb:
Stelzbock schrieb:
Sollen für Kurzwaffen Schalldämpfer auch frei erwerbar sein ???



Wäre doch eine logische Konsequenz, die aus der Freigabe für Langwaffen zu ziehen ist

:roll:

Gegenfrage: Warum nicht?

Und was schützt das Gehör bitteschön besser, als die Reduzierung des Lärms direkt am Entstehungsort?

Kein Problem, ich wollte nur auf eines hinweisen, da hier immerzu von Langwaffen geredet wird:

Unsere Verbandsvertreter, die Politiker und alle, die an einer Freigabe von Schalldämpfern für Langwaffen beteiligt wären, müssen sich über eines im Klaren sein:


Dann müssen auch Schalldämpfer für Kurzwaffen freigegeben werden!!!

Es ist offensichtlich, das der Sinn der Einlassung lediglich ein Schreckensbild skizzieren soll um Bedenken zu schaffen und zu stärken.

Prinzipiell kann man so argumentieren - warum auch nicht.
Andererseits ist die einfache Folgerung die du ziehst so unzulässig.

Beispiel für die gängige Praxis Lang- und Kurzwaffen im Gesetz unterschiedlich zu behandeln:
Halbautomatische Waffen sind auch zur Jagdausübung mit 15 Schussmagazin zulässig.
(Muss halt ne Kurzwaffe sein ...)
Deiner Logik zufolge muss man Kurzwaffenmagazine ebenfalls begrenzen oder Langwaffenmagazine für HA mit mehr als zwei Schuss zur Jagdausübung freigeben.

Langwaffen darf ich "unbegrenzt" und ohne Voreintrag erwerben.
Kurzwaffen darf ich nur zwei auf Jagdschein und nur mit Voreintrag.
Deiner Logik zufolge muss man Langwaffen entweder ebenfalls begrenzen und Voreintragspflichtig machen,
oder aber Kurzwaffen "freigeben".

Abgesehen davon hätte ich auch kein Problem mit SD auf Kurzwaffen - macht die Dinger halt unhandlich.
Aber zunächst mit der Freigabe für Langwaffen zu beginnen wäre ja mal ein Anfang .... ;)

Waihei und Gruß

Kastljaga
 
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AW: Re: Schalldämpfer-Bewilligung für Jagdzwecke in Deutschl

Frosti schrieb:
Und wo ist da bitteschön das Problem?

Eine KW mit Schalldämpfer kann man eh vergessen, die meisten Funktionieren dann nicht mehr halbautomatisch und produzieren Klemmer.
Aber egal, jagdlich verwende ich keine.

Aber wer eine haben will, soll sich halt nen SD drauf packen, wenn er will.

Eigene Erfahrungen?
Die P12 (P8 in 45ACP) Schießt damit sehr gut. Weshalb soll es denn Probleme geben?

Waidmannsheil
Lucas
 
G

Gelöschtes Mitglied 8964

Guest
@Frosti: Du kannst SB doch jetzt nicht mit Fakten kommen...so was aber auch, wo kommen wir denn da hin!
Ausserdem hat er doch jetzt endlich ein "Argument" gefunden: Wenn Schalldämpfer für Langwaffen genehmigt werden, müssen sie auch für Kurzwaffen genehmigt werden.

Und dies würde ja faktisch den Untergang des Abendlandes und vor allem der Waidgerechtigkeit bedeuten :twisted:
 
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1. Wer schreit hat meist wenig andere Argumente
2. Was will uns dieser Aufschrei sagen? Dass eine Kurzwaffe mit Schalldämpfer das Markenzeichen eines Verbrechers wäre? - In dem Fall kürze Dein TV-Verhalten etwas zusammen wenn Du mit der Unterscheidung zwischen Realität und Fiktion überfordert bist. Notfalls bis hin zu "nur noch Teletubbies gucken".
3. Hat der Gesetzgeber längst bewiesen dass er es mittels einfacher Ausdrucksformen schafft dort zu differenzieren wo er das für nötig hält, auch bei Jägern. Selbst dem Herrn Stelzbock dürfte der Unterschied zwischen dem Erwerb von Kurzwaffenmunition und Langwaffenmunition bei Jägern bekannt sein. :roll:

@ Frosti: Ich schieße mit dem Optime, grade wegen der Dämpfungswerte.
Kein Problem beim Anschlag. Ich meine wir müssen uns nicht auf das Argumentationslevel von gewissen anderen Leuten begeben. :no:
Jagdlich ist der Optime aber nix, man kriegt nix von Tierwelt oder gar Passanten mit. Aktive sind da besser.
 
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Re: AW: Re: Schalldämpfer-Bewilligung für Jagdzwecke in Deut

Sense0815 schrieb:
Frosti schrieb:
Und wo ist da bitteschön das Problem?

Eine KW mit Schalldämpfer kann man eh vergessen, die meisten Funktionieren dann nicht mehr halbautomatisch und produzieren Klemmer.
Aber egal, jagdlich verwende ich keine.

Aber wer eine haben will, soll sich halt nen SD drauf packen, wenn er will.

Eigene Erfahrungen?
Die P12 (P8 in 45ACP) Schießt damit sehr gut. Weshalb soll es denn Probleme geben?

Waidmannsheil
Lucas

Selbst keine.
Sind Erfahrung von Schützen aus Ländern, in denen kein TamTam um solche Nichtigkeiten wie SD gemacht wird.

Ich habe ja auch geschrieben: die MEISTEN, nicht alle.
Wenn die Waffe entsprechend darauf ausgelegt ist sieht es natürlich anders aus.
 
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@ngelina schrieb:
1.
@ Frosti: Ich schieße mit dem Optime, grade wegen der Dämpfungswerte.
Kein Problem beim Anschlag. Ich meine wir müssen uns nicht auf das Argumentationslevel von gewissen anderen Leuten begeben. :no:
Jagdlich ist der Optime aber nix, man kriegt nix von Tierwelt oder gar Passanten mit. Aktive sind da besser.

Nun, kommt halt auch auf den Kopf an, ob es passt oder nicht.
Ich hab schon mit dem MSA Probleme beim in Anschlag gehen, wenn die Waffe auf ZF geschäftet ist und nicht auf KuK und dann mit hoch montierter Optik geschossen wird.

Genau genommen sind Gehörschützer allgemein nix für die Jagd, selbst die Aktiven :cheers:
 
A

anonym

Guest
Dein Vorschlag ist hiermit abgelehnt,.. ;)
Bleib bitte beim Thema.
Danke !

Kastljaga
 
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Kastljaga schrieb:
Es ist offensichtlich, das der Sinn der Einlassung lediglich ein Schreckensbild skizzieren soll um Bedenken zu schaffen und zu stärken....

Ja, es ist bei ihm mittlerweile ganz offenbar ein Akt der Verzweiflung. Er erkennt wohl nun auch immer deutlicher, wie die Zeichen stehen und dieses unsachliche "Geschrei" soll offenbar "die politische Wende" erringen!?

Was für ein Unsinn!

Der Schalldämpfer wird in der WBK gegenwärtig für EIN beantragtes Langwaffen-Jagdkaliber freigegeben. Also weder für die .45 ACP noch für die .300 Whisper. So macht es Sinn und hilft dem Jäger. James Bond und Matrix-Phantasien bitte in WoW weiterdiskutieren!
 
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@Stelzbock:
ad 1) Wie du richtig aber auch unvollständig zitiert hast ist die Auslegung des Waffengesetzes ja vollkommen richtig, d.h. Waffe und Schalli vom Status gleich. Also wird Bedürfnis gefordert. Waffe braucht man für die Jagd. Schalli nicht! Vollkommen klar, wer mal versucht hat eine Sau mit einem Schalli zu erlegen, hat sicherlich eine interessante Geschichte zu erzählen. Und der Antrag einen SD benutzen zu dürfen aufgrund des Bedürfnisses meinen Hund, mich selbst und meine Umwelt zu schützen wird nicht durchgehen. Das ist doch ein Bedarf bei mir, der nur besteht wenn ich jagen gehe. Und um diesen Bedarf decken zu dürfen muss ich fragen. Deswegen Bedürfnis. Diese Frage wird aber immer (99,9%) mit Nein beantwortet.

UND SO BLEIBT DIE KERNFRAGE! WARUM? Warum reicht das nicht aus, warum macht man es so schwer? Warum bist du dagegen? Weil du Angst hast es wird zur Pflicht? Weil du Angst hast es kann auch für Kurzwaffen erlaubt werden? Weil du glaubst dein Reviernachbar wildert bei dir?

Es ist doch gar nicht so schwer zu sagen welche Befürchtung man hat wenn dieses oder jenes passiert. Ob das dann stimmt, steht auf einem ganz anderen Zettel.

Es ist genau wie im Gerichtsurteil. Das Gericht sagt erstmal: Der Antrag wird abgewiesen, weil laut Gesetz ein Bedürfnis bestehen muss und wir meinen, dass zur Jagd kein SD notwendig ist, also auch kein ausreichendes Bedürfnis (trots Tinnitus usw.). Ende! Natürlich ist hier ein Bedürfnis da, der Eigenschutz während der Jagd. Aber man möchte keinen SD erlauben weil nur ein Wilddieb einen echten Bedarf an einem SD zur Jagd hat. Das ist doch krank.

Vielleicht sollte man mal Wilderei bei dem Antrag angeben, dann bekommt man bestimmt einen SD: :lol:

"Sehr geehrte Damen und Herren der Waffenbehörde,

leider ist mein letzter Antrag zum Eintrag eines Schalldämpfers für meine Nachsuchenbüchsen, mit der Begründung das empfindliche Gehör meines Hundes schützen zu wollen, von Ihnen abschlägig beantwortet worden. Mit großem Interesse habe ich das von Ihnen zur Begründung angeführte Gerichtsurteil mit dem Aktenzeichen 2501-234 des Oberlandesgerichtes Puselmuckel vom 01.04.2011 gelesen.

Nach reiflicher Überlegung kann ich mich Ihnen nur anschließen und stelle erneut einen Antrag zur Bewilligung eines Schalldämpfers.

Mein Bedürfnis besteht zunächst im Abschuss des 1A Hirschen im Nachbarrevier Obermückelstadt. Ich beabsichtige weiterhin in naher und ferner Zukunft zeitweise meine Reviergrenzen flexibel zu gestalten, ohne dabei andere Pächter oder die UJ in Kenntnis zu setzen.
Ich hoffe sie teilen mit mir die Ansicht, dass ein SD bzgl. dieses Absicht von großem Nutzen sein wird und somit ein entsprechendes Bedürfnis vorhanden ist. Insofern schließe ich mich dem o.a. Urteil voll und ganz an.

In dem Vertrauen, dass auch Sie sich diesem Urteil erneut anschließen erwarte ich frohen Mutes Ihre Zusage zur Erteilung eines SD und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Dr. Puttlich"


Wenn ich es auch zum 100sten mal sage. Die Regelung der Beantragung finde ich gut. Gleich mit angeben für welche Waffe das Ding benutzt werden soll und fertig.

ad 2) Schalldämpfer und Kurzwaffe. Du hast natürlich recht, mann müsste dann auch für eine Kurzwaffe einen SD genehmigen lassen können. Ich weiß aber ehrlich nicht, warum ich die Fallenjagd nicht mit einer gedämpften 9mm Pistole ausüben sollte. Viele nutzen halt eine 22lr mit subsonicmunition. Es ist doch keinesfalls so, dass wenn einer 10 Waffen hat auch 10 Schalldämpfer kauft. Die Regelung wie bei den KW, dass die Anzahl der SD begrenzt sein kann wäre ja auch in Erwägung zu ziehen.
 
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Stelzbock schrieb:
gipflzipfla schrieb:
Und ja: ich will mich für die freie Nutzung des SD engagieren!!

Damit sollten wir doch beide leben können:

Du engagierst Dich für eine freie Nutzung von Schalldämpfern.

Und ich kämpfe innerhalb des LJV und des BJV gegen die freie Nutzung von Schalldämpfern und für die Aufnahme in die Sachlichen Verbote, sofern dies ohnehin noch nicht geschehen ist.

Die Zukunft wird dann weisen, was kommt.

Und wir beide müssen es dann -so oder so- akzeptieren.

Moin Stelzbock,
auch wenn ich mich hier mit Postings recht rar mache und eigentlich nur noch lese:
in Anbetracht der Anzahl Deiner Postings zu dem Thema "Schalldämpfer" erlaube ich mir dann doch mal die Frage:
Wo sind Deine Argumente, die ein SACHLICHES Verbot denn rechtfertigen?
Während die Befürworter Argumente anführen, die auch nach aktueller Physik begründet sind (Lärmreduzierung, optimierter Geschossabgang, Rückstossminderung), argierst Du irgendwie auf Kindergartenniveau: Ich will, ich will ich will ...

Wo oder was sind die Vorteile des defacto Schalldämpferverbots, die ein SACHLICHES Verbot
rechtfertigen?

Abgesehen davon sieht die Europäische Richtlinie sicher nicht von ungefähr vor, dass Lärm eben an der Quelle und nicht am Immitenten zu begrenzen ist.

Wenn Du also nicht versuchst, hier den Advocatus Diaboli zu geben, solltest Du so langsam auch mal Argumente folgen lassen, die ein SACHLICHES Verbot denn auch begründen.

Mit abwartenden Grüßen,
eyjay
 
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Löwenzüchter schrieb:
Sehr gut geschrieben, Grüner Baum! :thumbup: :cheers:

Dem kann ich mich nun gar nicht anschließen.

Erstens: Der Grundsatz für Erwerb und Besitz einer Schusswaffe ist zwar im Gestz verankert, aber im § 13 werden für den Jäger Sonderregelungen dahingehend festgeschrieben, dass für Langwaffen Erwerb und Besitz ohne Prüfung der einschlägigen Voraussetzungen genehmigt sind. Wenn ein LJG keine SD verbietet. Da wie mehrfach richtig bemerkt, SD den für sie bestimmten Schusswaffen gleichgestellt sind, ist es nicht nachzuvollziehen, warum bei Jagdwaffen nicht gleich verfahren wird wie bei Luftdruckwaffen.

Zweitens bedeutet .22lfB Subsonic Munition bei Gott nicht, dass sie sich geräuschlos verschießen ließe. Ohne SD knallt sie nämlich ganz erheblich. Der Mündungsknall ist nicht entscheidend geringer als bei Standardmunition. Lediglich die Unterschallgeschwindigkeit erzeugt keinen Geschossknall mehr.Kann ich aus eigener Erfahrung berichten, weil wir für die Karnickeljagd in einem frequentierten Ausflugsgebiet einen SD genehmigt bekamen und die Büchse natürlich auch mal ohne geschossen haben.
 
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