Satzung Tierschutzverein / Tierheim Iserlohn.
"2. ... Pflege und Förderung des Tierschutzes nach den jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften, die dem Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere dienen, in
Zusammenarbeit mit den örtlichen zuständigen Behörden sowie mit Institutionen und Verbänden fachverwandter Zielsetzung."
" 5. Die Tätigkeit des Vereins erstreckt sich auf Haus- und Nutztiere und auf die in Freiheit lebende Tierwelt, - soweit es sich um den Schutz und die Erhaltung der Tierarten handelt - gegebenenfalls im Rahmen geeigneter Maßnahmen, die den
Natur und Umweltschutz und die Landschaftspflege betreffen. Der Tätigkeitsbereich des Tierschutzvereins erstreckt sich auf das
gesamte Gebiet des Landes NRW und über diese Landesgrenzen hinaus."
Jagd ist anerkannter Naturschutz:
" Die meinsten Jagdverbände sind nach § 59 Bundesnaturschutzgesetz als Naturschutzverbände anerkannt."
"Naturschutz und Tierschutz ist ja so weit nicht auseinander - in dieser Diskussion zumindest.
Wenn also die Zusammenarbeit mit der Jägerschaft verweigert wird, wird gegen die Satzung verstoßen. Der ganze Verein kann die Gemeinnützigkleitsanerkennung verlieren.
Gibts einen Juristen unter den Foristen? Gibt´s da Handhabe? Im Forum aufregen hilft der Sache nicht.
Jetzt ist es Aufgabe vom örtlichen Hegering/ KJS Iserlohn und dem LJV, diese Sache mal richtig zu stellen und ganz schnell zu stoppen.
http://www.ljv-nrw.de/inhalt/5_1126.html
Hier machen Jagdgegner unter dem Deckmantel eines gemeinnützigen Tierschutzvereins mit Polemik Politik durch die Hintertür.
Wäre auch mal ein Beitrag für die WuH Printausgabe! Setzt da mal einen Redakteur dran!
Und bitte bleibt beim Thema und hört doch auf mit dem Burkablödsinn!