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Gelöschtes Mitglied 25156
Guest
Eher andersherum: Wenn Du 2 KW jagdlich hättest eingetragen gehabt vor dem Tode Deines Vaters, hättest Du die KW Deines Vaters erben und benutzen dürfen.Ich befürchte, das, wenn ich meinen JJS vor dem Tot meines Vaters bekommen und ne KW eingetragen hätte, ich dann eine der KWen meines Vaters hätte verkaufen müssen.
So kann man argumentieren, dass Du die geerbten Waffen jagdlich nutzen kannst und somit keine weiteren benötigst.
Die .22er würde ich beantragen, wenn Du mit dem SB VORHER geklärt hast, was Du dazu brauchst, um das Bedürfnis zu begründen.