Dritte Kurzwaffe Fallenjagd abgelehnt

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Die Begründung kann ich jetzt nicht ganz nachvollziehen, da Jagdausübung (grüne WBK) das regelmäßige Üben mit der Jagdwaffe verpflichtend beinhaltet.

Bei einer Sportschützen WBK kann ich als Nutzungszweck das Sportschießen wohl, die Jagdausübung aber nicht auf Anhieb erkennen.

Auskunft meines SB:
Sportschütze Thamiel überlässt Jäger Thamiel seine KW zur befugten Jagdausübung. Da Jäger Thamiel den Sportschützen Thamiel immer dabei hat, braucht Sportschütze Thamiel dem Jäger Thamiel nicht mal einen Überlassungsschein auszustellen. Käs gegessen.

WBK solltest du natürlich dabei haben, damit Sportschütze Thamiel den Waffenbesitz für Jäger Thamiel nachweisen kann.
 
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Hallo zusammen,
mein Antrag auf den Voreintrag für eine dritte KW mit dem Bedürfnis Fallenjagd wurde heute fernmündlich abgelehnt.
(Den schriftlichen Bescheid darüber kriege ich im Laufe der Woche.)
Begründung: Das Bedürfnis für Kurzwaffen erstreckt sich nur auf zwei Waffen und ich müsste eben eine davon verkaufen.

Wenn Du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist, lege Widerspruch dagegen ein. Geht ganz einfach und kostet nur 75 Euro.

Sich im Internet gegen die Entscheidung eines SB zu echauffieren hilft Dir auch nicht weiter, ebenso wie das kollektive Unverständnis anderer Foristi.

Das Ganze erinnert mich an ein Kleinkind, mit je einem Spielzeug in der Hand, dem man ein drittes Spielzeug hin hält. Es will das dritte Spielzeug haben, aber auch keins der beiden anderen loslassen.


OK, ich habe gut reden, mit einer 9mm und ,22er Pistole sowie einem .357er Revolver. :)
 
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29 Jan 2017
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Wenn Du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist, lege Widerspruch dagegen ein. Geht ganz einfach und kostet nur 75 Euro.

Sich im Internet gegen die Entscheidung eines SB zu echauffieren hilft Dir auch nicht weiter, ebenso wie das kollektive Unverständnis anderer Foristi.

Das Ganze erinnert mich an ein Kleinkind, mit je einem Spielzeug in der Hand, dem man ein drittes Spielzeug hin hält. Es will das dritte Spielzeug haben, aber auch keins der beiden anderen loslassen.


OK, ich habe gut reden, mit einer 9mm und ,22er Pistole sowie einem .357er Revolver. :)

Wie,nur 3 hast du?)))))))
IMG_1637.JPG
 
G

Gelöschtes Mitglied 26304

Guest
Jetzt kriegt euch mal wieder ein. Ein Gezanke und Gestreite ist das hier - schlimmer wie auf`m Jahrmarkt.
Der Gesetzgeber hat festgeschrieben das dem Inhaber eines deutschen Jagdscheines ein Bedürfnis zum Erwerb von zwei Kurzwaffen ohne extra Bedürfnisprüfung anerkannt wird!
Alle weiteren Kurzwaffen bedürfen also einer Bedürfnisprüfung. Und wenn der zuständige SB in der Behörde nein sagt dann haste nur noch eine Möglichkeit - Rechtsweg beschreiten.
Ablehnung eines Antrages auf Erwerb einer KW und die dazugehörige Genehmigung oder Ablehnung stellen ein Verwaltungsakt dar und bedürfen der Schriftform.
Wenn du dann dieses Schriftstück hast dann ab zum Rechtsverdreher und rechtlich prüfen lassen. Vielleicht findet der ja einen Weg zu einer weiteren KW.

Meine eigene und ganz persönliche Meinung:
2 KW sind eigentlich ausreichend. Ich habe einen Revolver in .38 Special +P mit Wechselsystem .22lfb - mehr habe ich bisher nie gebraucht. Dann noch eine Pistole in 9mm für den Jagdschutz und das war es auch schon.
Und ich war bisher weder mit Revolver noch Pistole "untermotorisiert" bzw. habe nach mehr Leistung oder einer dritten und vierten KW gelechzt.
Aber - jedem das Seine. Ganz wie er will.

Wir sollten zufrieden sein mit dieser Regelung und diesbezüglich auch keine schlafenden Hunde wecken. Am WaffG wird eh schon genug geschraubt, reguliert und verschärft.
Und was Kurzwaffen betrifft - soweit ich weiß sind wir hier in Deutschland die Einzigsten privilegierten Jäger Europaweit. So zumindest in den meisten europäischen Staaten, wo keine KW in Jägerhand erlaubt sind.


Gruß der olle pudlich
Bin da ganz deiner Meinung !
 
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Wenn Du mit der Entscheidung nicht einverstanden bist, lege Widerspruch dagegen ein. Geht ganz einfach und kostet nur 75 Euro.
Seit wann kostet das etwas?

Ausserdem empfiehlt es sich, ggf. im Vorfeld des Widerspruchs einen geeigneten RA zu involvieren. Nicht dass im Widerspruch etwas steht, dass im späteren Verfahren nachteilig wäre.
 
G

Gelöschtes Mitglied 25156

Guest
eins möchte ich auch ausdrücklich aussprechen. Wenn alle die eine 3., 4. 5. KW zur Fallenjagd benötigen auch endlich die Fallenjagd betreiben würden hätten wir wesentlich höhere Raubwildstrecken...:cool:
Oder alle die, die ausschliesslich mit Kalibern über 8mm auf Schwarzwild gehen und sich die Nächte bei der Nachsuche (ohne nutzlose KW) um die Ohren schlagen endlich mal ein paar Fallen aufstellen würden... ;)
 
Registriert
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Auskunft meines SB:
Sportschütze Thamiel überlässt Jäger Thamiel seine KW zur befugten Jagdausübung. Da Jäger Thamiel den Sportschützen Thamiel immer dabei hat, braucht Sportschütze Thamiel dem Jäger Thamiel nicht mal einen Überlassungsschein auszustellen.
Wieder dünnes Eis. Hat der Jäger keine WBK, darf er sich natürlich gar keine Kurzwaffe leihen ;)
 
Registriert
2 Dez 2008
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Als Streifenbeamter würde ich in diesem Zusammenhang nicht primär nach der WBK fragen, sondern ob er noch alle Tassen im Schrank hat.

Bernhard

Dir ist das Denkschema eines Streifenbeamten vollkommen fremd.

Bevor ein Beamter auch nur einen Herzschlag in einen Fall investiert, prüft er ob er zuständig ist.

Dazu ist die Aktenlage wichtigste Grundlage.

Also zuerst mal alles herziehen was Papierform hat, von der Geburtsurkunde bis zur Klopapierrolle.

Gruß

HWL
 

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