Zum Thema Erbe:
Mein Vater ist Ende 2015 leider verstorben. Ich habe erst ca. 4 Wochen (1. KW 2016) später meinen ersten JJS bekommen, weil die Überprüfung damals über 1/4 Jahr gedauert hat und ich zu blöd war das "richtige" Führungszeugnis (vor der Jagdschule) zu beantragen. Für die Prüfung im Saarland hat es gereicht, für den Jagdschein in Hessen leider nicht
Mein Vater hatte insges. 9 Waffen (7 Lang- & 2 Kurzwaffen) auf seiner WBK. Ich hatte damals Glück mit dem SB, das ich, bis die Überprüfung und Ausstellung des JJS durch war, die Waffen verwaren durft.
Damals wollte ich, nachdem der JJS gelöst war, eine oder beide KWen auf Erben-WBK haben.
Hat mein SB abgelehnt, da ja noch Platz in meiner WBK war. War ja noch jungfräulich, da ich ja erst 5 Minuten vorher den JJS bekommen habe.
Ich befürchte, das, wenn ich meinen JJS vor dem Tot meines Vaters bekommen und ne KW eingetragen hätte, ich dann eine der KWen meines Vaters hätte verkaufen müssen.
Leider habe ich damals nicht auf einen schriftlichen Bescheid gepocht, wo drinnen steht, weshalb ich nichts auf Erben-WBK bekomme. Jetzt möchte ich, nach drei Jahren, nichts mehr anfangen.
Nun habe ich zwei KWen (9 mm & .338) im Schrank, die ich aus Respekt vor meinem Vater (gnauso wie die Langwaffen, die teilweise noch vom Opa sind) niemals, nie nicht, never verkaufen werde. Auch wenn ich gerne noch eine KW in 22lfb im Schrank hätte.