Dritte Kurzwaffe Fallenjagd abgelehnt

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@ Äsungsfläche:

" ...wie früher Bodenfund,Erbenprivileg usw. ist vorbei."
Diesen Satz nochmals lesen, mit dem aktuell gültigen WaffG abgleichen und neu formulieren!
Sonst bleibt hier soviel Unsinniges stehen, wie aktuell im Faden "Thüringen-Bleifrei.
Und das war ich bisher von Dir nicht gewohnt.
Obwohl, seitdem Du mir die Zuckerstreuerei auf den Grünkohl unterstelltest...:whistle:
 
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Es war früher so, die wenigsten Jäger hatten eine Kurzwaffe, dafür hatte ein Freund um die 10 und die wurden immer wieder als Fund oder Erbe eingetragen.
Jetzt weiss ich worauf Du hinauswillst, Du Naschkatze;), Nein die Erbdinger waren vorher nicht registriert, aber es "ging" trotzdem.
@Wandersmann, süße Kartoffeln sind auch nichts dolles...:cool:
 
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@HWL: Laut Auskunft unseres Sachbearbeiters dürfen Sportwaffen, welche die gesetzlichen Vorgaben erfüllen, zur Jagd eingesetzt werden.
Begründung war: Da Jagdwaffen sportlich eingesetzt werden dürfen, muss das umgekehrt auch gelten, da sonst gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen würde.
 
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Als ich noch sportlich sehr viel geschossen habe, hatte ich 11 Kurzwaffen - jetzt habe ich nur noch meinen geliebten S&W .44 Mag (natürlich 6'') - der geht gut für Fangschüsse - auch durch die Falle:ROFLMAO:.
Weniger ist oft mehr.....

CD
 
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Jetzt kriegt euch mal wieder ein. Ein Gezanke und Gestreite ist das hier - schlimmer wie auf`m Jahrmarkt.
Der Gesetzgeber hat festgeschrieben das dem Inhaber eines deutschen Jagdscheines ein Bedürfnis zum Erwerb von zwei Kurzwaffen ohne extra Bedürfnisprüfung anerkannt wird!
Alle weiteren Kurzwaffen bedürfen also einer Bedürfnisprüfung. Und wenn der zuständige SB in der Behörde nein sagt dann haste nur noch eine Möglichkeit - Rechtsweg beschreiten.
Ablehnung eines Antrages auf Erwerb einer KW und die dazugehörige Genehmigung oder Ablehnung stellen ein Verwaltungsakt dar und bedürfen der Schriftform.
Wenn du dann dieses Schriftstück hast dann ab zum Rechtsverdreher und rechtlich prüfen lassen. Vielleicht findet der ja einen Weg zu einer weiteren KW.

Meine eigene und ganz persönliche Meinung:
2 KW sind eigentlich ausreichend. Ich habe einen Revolver in .38 Special +P mit Wechselsystem .22lfb - mehr habe ich bisher nie gebraucht. Dann noch eine Pistole in 9mm für den Jagdschutz und das war es auch schon.
Und ich war bisher weder mit Revolver noch Pistole "untermotorisiert" bzw. habe nach mehr Leistung oder einer dritten und vierten KW gelechzt.
Aber - jedem das Seine. Ganz wie er will.

Wir sollten zufrieden sein mit dieser Regelung und diesbezüglich auch keine schlafenden Hunde wecken. Am WaffG wird eh schon genug geschraubt, reguliert und verschärft.
Und was Kurzwaffen betrifft - soweit ich weiß sind wir hier in Deutschland die Einzigsten privilegierten Jäger Europaweit. So zumindest in den meisten europäischen Staaten, wo keine KW in Jägerhand erlaubt sind.


Gruß der olle pudlich
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Komisch, das ein grosser Teil der Jäger überhaupt keine KW braucht. Sie alle haben erlebt, das sie alles, was man mit der KW machen kann, genausogut mit der LW erledigen kann.
Das Bedürfnis ist sicher mehr ein persönlicher Wunsch.
Ich selbst würde keine Nachsuche mit jemandem machen, der mit nem Colt rummacht.


Als Nachsuchenführer bist du der Jagdleiter und bestimmst wer womit rummacht.

Wenn du nicht Jagdleiter bist bestimmst du nix. Und in diesem Fall - zum Glück.


CdB
 
G

Gelöschtes Mitglied 25156

Guest
Zum erben: Erben darfst Du (legale Waffen) immer, benutzen nur als Bedürfnisinhaber, sonst muss man die Waffen unbrauchbar machen lassen.
 
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Zum Thema Erbe:
Mein Vater ist Ende 2015 leider verstorben. Ich habe erst ca. 4 Wochen (1. KW 2016) später meinen ersten JJS bekommen, weil die Überprüfung damals über 1/4 Jahr gedauert hat und ich zu blöd war das "richtige" Führungszeugnis (vor der Jagdschule) zu beantragen. Für die Prüfung im Saarland hat es gereicht, für den Jagdschein in Hessen leider nicht:mad:
Mein Vater hatte insges. 9 Waffen (7 Lang- & 2 Kurzwaffen) auf seiner WBK. Ich hatte damals Glück mit dem SB, das ich, bis die Überprüfung und Ausstellung des JJS durch war, die Waffen verwaren durft.
Damals wollte ich, nachdem der JJS gelöst war, eine oder beide KWen auf Erben-WBK haben.
Hat mein SB abgelehnt, da ja noch Platz in meiner WBK war. War ja noch jungfräulich, da ich ja erst 5 Minuten vorher den JJS bekommen habe.
Ich befürchte, das, wenn ich meinen JJS vor dem Tot meines Vaters bekommen und ne KW eingetragen hätte, ich dann eine der KWen meines Vaters hätte verkaufen müssen.
Leider habe ich damals nicht auf einen schriftlichen Bescheid gepocht, wo drinnen steht, weshalb ich nichts auf Erben-WBK bekomme. Jetzt möchte ich, nach drei Jahren, nichts mehr anfangen.
Nun habe ich zwei KWen (9 mm & .338) im Schrank, die ich aus Respekt vor meinem Vater (gnauso wie die Langwaffen, die teilweise noch vom Opa sind) niemals, nie nicht, never verkaufen werde. Auch wenn ich gerne noch eine KW in 22lfb im Schrank hätte.
 

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