Dritte Kurzwaffe Fallenjagd abgelehnt

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Am besten wäre ne Hirn-Besitzkarte und ein Intelligenztest nebst Zuverlässigkeitsbescheinigung um in Foren schreiben zu dürfen!:rolleyes:
Genau! Da wäre ich sofort dabei!
Dann hätte ich diesen Müll nämlich nicht lesen müssen:):
Genau genommen braucht der Jäger außer zur Fallenjagd ne 22er GARKEINE KW!:LOL::sneaky:
NEIN! Auch nicht zur Nachsuche/Fangschuss/Schwarzwildjagd!o_O:rolleyes::sneaky:
So! Fangt jetzt an zu heulen zu zanken und am besten polemisch zu beleidigen! ;)

Zur Frage:
Ärgert mich die Waffenbehörde, geb ich sowas direkt an den in Waffen und Jagdrecht firmen Rechtsverdreher und lasse IHN das klären. Empfehlungen zum passenden Anwalt kriegt man über den jeweiligen Landesjagdverband.
 
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@Jaaager
Nö habe nur einen Begehungsschein, Streckenlisten kann ich mir geben lassen.
Den Kreisjägermeister habe ich noch nicht mit der Sache belästigt.
.44 & 9mm ist in meinen Ausführungen im Antrag ausreichend dargelegt worden warum das so ist und welche Erfordernisse in der Jagdpraxis dies verlangen. Vermutlich hat sich der SB das gar nicht durchgelesen oder es war ihm egal.
Was wieder zu dem Befehl von oben passen würde.
 
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Und da liegt wohl dass Problem, wenn der Dienstherr Waffen nicht mag, gibt´s für die Sachbearbeiter bei großzügiger Genehmigung keine Punkte :(, wenn der Sb keine Waffen mag haste eh schlechte Karten:cautious: Diese Willkür stort mich am Bedürfnissprinzip
 
G

Gelöschtes Mitglied 25156

Guest
Prinzipiell ist der Vorschlag, den Umweg über eine Sportschützen-WBK zu wählen, machbar. Interessant wird es dann aber, wenn man eine TPH oder eine ähnlich handliche Kurzwaffe beantragt, die in nahezu keiner Sportordnung zu finden ist.
Hier: 2KW jagdlich, 2 KW sportlich. Mein SB hat mich sogar darauf hingewiesen, dass ich eine 3. jagdlich geführte KW für die Fallenjagd beantragen könne mit Nachweis eines Fallenkurses und unter Angabe des Revieres, in der ich diese ausübe und das ich die KW-auf Sport-Eintrag auch jagdlich nutzen darf. Das nenne ich mal neutrale Beratung, völlig rechtskonform.
Und das werde ich wohl auch tun. Zum "brauchen": Querflinte mit Schrot und Brenneke würde
ebenfalls vielen reichen.
ZF mit 6x Vergrößerung? Reicht völlig. Schalldämpfer, Nachtsichttechnik, Wärmebildttechnik,
Kaliber größer als 7mm? Kann man alles in Frage stellen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 8792

Guest
Bei mir wurde das Bedürfniss anerkannt, es ist übrigens so, dass das Bedürfniss für zwei KW als generell gegeben angesehen wird. dies schliest nicht aus ein Bedürfniss für weitere KW zu haben, nur die Begründung muss dem Sachbearbeiter einleuchten, bei mir wäre auch noch eine Vierte denkbar;)

Saarland geht die Dritte. Wird von der VJS als Bedürfnis bescheinigt. Die vierte bescheinigt sie nicht. Kannst du also leider vergessen
 
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@Model13: Ist bei uns genauso, der (jagende) Sachbearbeiter hat genau gleich beraten/informiert. Und so hab ich eben vier Kurzwaffen im Schrank, die jagdlich/sportlich genutzt werden.
Beim Taschenpistolenformat entstehen halt manchmal Probleme. Ist man bereit, 6" zur Fallenjagd mitzunehmen, null problemo.
 
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Hallo zusammen,

mein Antrag auf den Voreintrag für eine dritte KW mit dem Bedürfnis Fallenjagd wurde heute fernmündlich abgelehnt.
(Den schriftlichen Bescheid darüber kriege ich im Laufe der Woche.)
Begründung: Das Bedürfnis für Kurzwaffen erstreckt sich nur auf zwei Waffen und ich müsste eben eine davon verkaufen.

Meinem Antrag beiliegend war eine Bescheinigung des LJV NRW über einen absolvierten anerkannten Fallenjagdlehrgang und ein Schreiben welches die Erforderlichkeit einer geeigneten Kurzwaffe für die Fallenjagd erläutert und begründet warum die vorhandenen beiden Kurzwaffen für diese Zwecke ungeeignet sind, ebenfalls keine Reduzierhülsen oder Wechselsysteme verfügbar sind und ich nicht auf eine der bereits vorhandenen Kurzwaffen verzichten kann.

Das so pauschal erst einmal abgelehnt werden würde hätte ich nicht erwartet, immerhin habe ich das Bedürfnis für eine weitere Kurzwaffe begründen können. Was also nun?

Beste Grüße,
Thomas



Was sind denn deine ersten beiden Kurzwaffen?

Es könnte ja sein, dass du deine erste Kurzwaffe zum Jagdschutz (9mm Para wär ok) und deine zweite zum Fangschuss für Kaffernbüffel (.50 AE wär angemessen) brauchst.

Keine der beiden ist wirklich geeignet das Mauswiesel in der Kastenfalle zu strecken.

Hast du auch glaubhaft begründet, warum deine ersten beiden Kurzwaffen damals NICHT "fallenjagdtauglich" gewählt wurden?

Gruß

HWL
 
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Wieder mal typisch Deutsch!

Ich hatte bei meinem KW Bestand zweimal eine Nachfrage der hiesigen Behoerden. Erklaert warum ich die Waffen alle besitze. Ok des officers und keine Bedenken.

Nicht das hier alles besser ist! Musste schon die Lauflaenge meiner P7 nachmessen lassen und 1 cm weniger haette bedeutet das ich sie haette abgeben muessen. Das war schon ein Nervenspiel. Es werden einem aber mehr Freiraeume gegeben.

Ich goenne jedem seine 3. oder 4. KW ! Das man alles immer in Frage stellen muss! Es gibt genug Berechtigte die sich keine KW zulegen wollen. Das ist auch ok. Ich habe lieber mehr Waffen in berechtigten Haenden. Wir koennen gar nicht genug sein!
Auch wenn das vieleicht nicht in den Zeitgeist passt!
 
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Darf eigentlich eine auf Sportschützen WBK erworbene Kurzwaffe zur Jagd verwendet werden?
Ich führe meine "Sportgeräte" oft, wurde schon mehrfach kontrolliert, nie Probleme gegeben.
Woher will der gemeine Sheriff auch wissen auf welches Bedürfnis die Waffe beantragt wurde?
Habe vor einigen Jahren mal zwei KW auf sportlich "umtragen lassen" weil der SB mir keine weitere jagdliche KW mehr eintragen wollte. Die die ich wollte sind sportlich nirgends zugelassen, also ging ich den Weg.
An der WBK hat sich nichts geändert, der SB hat die Bedürfnisbescheinigungen vom BDS abgelegt und mir dann die nächste Jagd-KW abgenickt.
 

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