Brief an alle Legalwaffenbesitzer in NRW wegen OVG-NRW-Urteils zur Schlüsselaufbewahrung

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Meines Erachtens war die Ausschlussfrist vor einigen Jahren absolut, also alles, was bis dahin nicht "angemeldet" war, hat Pech, danach nur noch 0 oder I.

Also KW würde ich dann in dem Würfel nicht mit lagern. Mun und Schlüssel sollten funktionieren.

Nein im §36 steht nur bis zum Stichtag genutzt. Nicht gemeldet. Wenn du die Nutzung vor dem Stichtag nachweisen kannst, ist alles gut.
 
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Gedankenspiel:
Ich habe 2 Stück 0er Schränke unter 200kg. Ein Schrank mit Zahlenschloss, ein Schrank mit Schlüssel.
In beiden Schränken bewahre ich je 5 KW auf ( das Maximum in diesem theoretischen Fall)
Der Schlüssel verwahre ich in dem Schrank mit Zahlenschloss (lt. Empfehlung, da ja die gleiche Widerstandsklasse.
Wenn der Einbrecher jetzt nur den einen Schrank mit Zahlencode knackt, hat er nicht nur Zugriff auf die Waffen in diesem Schrank, sondern auch auf den Schlüssel, d. h. auch auf den Schrank daneben und damit weitere Waffen.

Ähnlich ist es bei einer Kombination mit 2 Stück B-Würfeln, in denen ich von früher her auch entsprechend Kurzwaffen verwahren darf.
.
ich hab 2 nuller Schlüsselschrank- Teile.
Falls mein Bundesland auch so einen - in meinen Augen völlig für den A..sch- Verwaltungsakt durchzieht, hab ich 2 Optionen.

...miniwürfel nur für die bisher mmn. sicher versteckten Schlüssel und evtl KWs

...oder Dritter grosser Schrank. mit code. für die Schlüssel...kostet auch nicht viel mehr Geld als ein würfel, bietet aber deutlich mehr Nutz- Möglichkeiten... und am besten noch ca 5 Halbautomatische Langwaffen dabei, schnell beschaffen, bevors zu spät wird🤣

nun, aus baulichen Gründen müsste/ würde dieser Schrank dann direkt neben den 2 anderen hinkommen müssen, was MEINER MEINUNG nach im Falle eines Einbruchs den Einbrecher vermutlich weniger Zeit kostet beim knacken, als wenn der erst mal Schlüssel suchen müsste .

und dann bekommst trotzdem den Strick gedreht, denn die wischiwaschi Floskel " hängt vom individuellem Einzelfall ab" sticht ja in dem Text mehrfach raus.

Schon bekloppt das alles...
 
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Dann muß die Zustellung aber als Einschreiben erfolgen ansonsten habe ich den Brief nie bekommen.;)
Nicht mal das zählt.
Rechtssicherheit hast du nur mit persönlicher Übergabe durch Boten.
Sonst könntest du ja behaupten, es wäre nichts oder was anderes im Umschlag gewesen
 
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und dann bekommst trotzdem den Strick gedreht, denn die wischiwaschi Floskel " hängt vom individuellem Einzelfall ab" sticht ja in dem Text mehrfach raus.

Schon bekloppt das alles...
Ja genau, man hat dann monatelang Zeit, eine in Sekundenbruchteilen getroffene Entscheidung zu prüfen und im Zweifel mehrere Stunden bis Tage vor Gericht zu verhandeln. Gilt ja nicht nur fürs Waffenrecht, auch Jagdrecht, Verkehrsrecht, Notwehr und Notstand.
 
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Nein im §36 steht nur bis zum Stichtag genutzt. Nicht gemeldet. Wenn du die Nutzung vor dem Stichtag nachweisen kannst, ist alles gut.
Die Argumentation war damals bei meiner Behörde so: Es hieß das die Benutzung auch gemeldet werden gewesen sein musste, weil jede wesentliche Änderung der Aufbewahrung anzuzeigen ist, und darunter würde der wechsel des Behältnises fallen. Ergo wenn man eh melden muss welchen Schrank man verwendet, dann zählen am Stichtag auch nur die gemeldeten.
 
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Hier im LK bekommt man den Eintrag in die WBK nur, wenn man die ordnungsgemässe Aufbewahrung nachgewiesen hat. Kopie der Rechnung, Foto.

Ob die Langwaffe Nr. 10 im Schrank der 5 Büchsen fasst bemängelt wird? Who knows.

Ich glaube uns allen hilft ein ausgeweitetes Waffenrecht nicht, sondern nur die Präzesierung des aktuellen Waffengesetz Immerhin eines des , oder das Schärfste in der EU.

(In einem Gespräch vor Ort sagte ich mal "Da kann ja nichts passieren, Sie bekommen ja die Verkaufsmeldung vom Händler und können das mit den Meldungen des Käufers abgleichen".
Darauf hin bekam ich eine Antwort (in Kombi mit einem mitleidswürdigen Blick) die mich glauben liess, dass da nichts abgeglichen wird.)
 
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Bei mir war es seinerzeit reiner Zufall. Wollte eine neue Waffe anmelden und die nette Sachbearbeiterin wies mich darauf hin dass das Kontingent meines bei Erstbeantragung gemeldeten Behältnisses erschöpft sei. Das war noch einige Monate vor der Neuregelung der Sicherheitsstufen so dass ich de inzwischen gekauften und genutzten !/B-Schränke noch gemeldet hatte. Wäre nicht aufgefallen wenn ich unter den Grenzen geblieben wäre und die Nachweispflicht obläge dann mir.
 
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Da sage mal einer es würde nichts zur Belebung der Wirtschaft unternommen!

Aber ich denke den Meisten von uns ist schon lange klar gewesen, dass die Schlüsselvariante ein Auslaufmodell war.
 
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@Busch vielen Dank für deinen Tipp / Link zum Würfel.
Dein Tipp erspart einem 130 Euro.(y)
Soviel teurer ist der Würfel beim Tresorhändler.
Danke für die Blumen, aber die geb ich weiter - ein anderer (unauffälliger) Mitforist hatte die Bezugsquelle schon vor ein paar Seiten verlinkt.
Schnelles Entscheiden und Handeln zahlt sich in diesem Fall in Ersparnis aus, bevor wieder alles vergriffen ist. Jetzt hat die Seele Ruh.

Wenn ich sehe, was hier Einige an Mun ordern, wundert mich nicht, daß man an dem Schreinlein sparen muß.
 
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Habe eben mit der oben verlinkten Firma telefoniert, am Wochenende sind sind 170 Bestellungen eingegangen :ROFLMAO:.
Deshalb hatte ich am Freitag um 22:00 die beiden Schränke für mich und meinen Jagdfreund bestellt. Direkt nach dem Threadstart. Lieferung erfolgt in KW 09. Läuft!
 
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Wenn Ihr alle ein Schlussertresor mit Electronischen nummerschloss habt muss umgewandelt werden auf ein Fingerabdruckschloss.

Die können doch nicht sicher sein das Du die Zahlen nicht irgendwo auf ne sticky note hast oder noch Schlimmer das du die zahlen weiter gibt.

Mit Zielführend hat das ganze schon mal niks zu tun. Die Waffen die aus Jägarhausern illegal entnommen werden sind in anzahl ja sehr uberschaulich.
 
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Nicht mal das zählt.
Rechtssicherheit hast du nur mit persönlicher Übergabe durch Boten.
Sonst könntest du ja behaupten, es wäre nichts oder was anderes im Umschlag gewesen
Gerichte gehen davon aus, dass Einschreiben zugestellt werden, zumal, wenn sie von einer Behörde auf den Weg gebracht wurden. Auf ein nicht zugestelltes Einschreiben sollte man seine Argumentation besser nicht aufbauen.
Ich finde es hervorragend, wie mutig manche die Verwaltungsbehörde beim Vollzug des WaffG herausfordern möchten.
Diejenigen, die innerhalb einer kurzen Frist die vorhandenen Waffen Berechtigten überlassen müssen, dürfen die Schenkliste sicher im Forum online stellen.
Ich hätte noch gerne eine Haenel CR300, falls eine solche abzugeben wäre :) Artgerechte Unterbringung ist sichergestellt und auch bei Waffen sollte gelten „Platz vor Preis“, oder?
 
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Wenn Ihr alle ein Schlussertresor mit Electronischen nummerschloss habt muss umgewandelt werden auf ein Fingerabdruckschloss.

Die können doch nicht sicher sein das Du die Zahlen nicht irgendwo auf ne sticky note hast oder noch Schlimmer das du die zahlen weiter gibt.

Mit Zielführend hat das ganze schon mal niks zu tun. Die Waffen die aus Jägarhausern illegal entnommen werden sind in anzahl ja sehr uberschaulich.
Und wie muß ich dann meine Finger sichern? Reicht es, wenn ich mich in einen Nuller setze?

Das alles ist sehr wohl zielführend, nur haben die ein anderes Ziel definiert.
 

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