Finde auch schön, was Strobl aus BW dazu sagt:Alles in allem bleibt festzuhalten, dass aktuell zwar keine konkreten oder speziellen gesetzlichen Regelungen zur Aufbewahrung von Waffenschrankschlüsseln bestehen. Da aber durch eine nachlässige Aufbewahrung des Schlüssels der Schutz des Waffenschrankes vor einem unbefugtem Zugriff Dritter auf die Waffen im schlimmsten Fall gänzlich verloren gehen kann, ist der Waffenschrankschlüssel als Teil der Waffenaufbewahrung anzusehen.
Die Waffenbehörden sollten grundsätzlich dafür sensibilisiert werden, auch die Schlüsselaufbewahrung als Teil der Waffenaufbewahrung im Rahmen der Aufbewahrungskontrolle zu prüfen. Dabei wurde auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass jeweils die Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind: Den Waffenbehörden kommt in diesem Zusammenhang vor allem auch eine beratende Funktion zu.
So einfach ist es nicht. Es gibt Aufbewahrungsvorschriften die im WaffG geregelt sind. Eine Regelung für die Schlüsselaufbewahrung gibt es nicht. Da ist eigentlich der gesunde Menschenverstand gefordert. Leider ist dieser bei manchen Leuten stark zurückgebildet:Wurde mich wundern das es Ländersache ist.
Dan kan ja Bayern oder Sachsen-Anhalt usw. auch entscheiden das man die Buchse an der Wand hangen darf und kein Tresor braucht.
Irgendwas stimmt was nicht so richtig.
Das "Blechgehäuse" (passende technische Beschreibung, keine Diskussion) war aber, meiner Erinnerung nach, mindestens ein Möbeltresor mit moderater Schutzwirkung, aber ohne Zertifizierung und nicht nur eine alte Kaffeedose. Ungeschickt fand ich die Unterbringung "in plain sight", das kann man anders lösen.So einfach ist es nicht. Es gibt Aufbewahrungsvorschriften die im WaffG geregelt sind. Eine Regelung für die Schlüsselaufbewahrung gibt es nicht. Da ist eigentlich der gesunde Menschenverstand gefordert. Leider ist dieser bei manchen Leuten stark zurückgebildet:
Waffenschrankschlüssel neben der Haustür am Schlüsselbrett. Am Nagel direkt neben dem Waffenschrank, oder aber in einem Blechgehäuse direkt auf dem WS festgeschraubt, wie der letzte bekannte Fall.
Sicherlich. Aber eben nicht erlaubt...und dann noch in Urlaub fahren, damit die Einbrecher alle Zeit der Welt haben. Dämlich....Das "Blechgehäuse" (passende technische Beschreibung, keine Diskussion) war aber, meiner Erinnerung nach, mindestens ein Möbeltresor mit moderater Schutzwirkung, aber ohne Zertifizierung und nicht nur eine alte Kaffeedose. Ungeschickt fand ich die Unterbringung "in plain sight", das kann man anders lösen.
"...etwa 40 kg schweren Tresor aus dick- und doppelwandigem Stahl, der über ein Zahlenschloss verfügte und nicht zertifiziert war." (aufgeklebt auf dem B-Schrank)
Ich sehe das so, das Waffengesetz ist ein Bundesgesetz. Da gibt es, kann und darf es keine "länderspezifischen" Angelegenheiten geben.
Technologie ist neuland für unsere Regierung. Mich wundert eher wieso Zahlenschlösser überhaupt zulässig sind seit man so eine Kamera auf Amazon für unter 30€ kaufen kann.
Wie bei so vielen Gesetzen.Was da jetzt passiert geht schon jetzt vollkommen an der Lebensrealität vorbei!
Nein !!!Wie bei so vielen Gesetzen.
Ginge es um Lebensrealität und gesunden Menschenverstand, müsste man die Politiker wegsperren.