Laut Mitteilung eines jagdlichen Mediums erhalten zeitnah alle Legalwaffenbesitzer in NRW Post, um auf die neuen Regeln aus dem OVG-NRW-Urteil (Az. 20 A 2384/20) zur Schlüsselaufbewahrung hinzuweisen, nebst der daraus resultierenden Folgen bei Verstoß.
Warum nun sämtliche Besitzer angeschrieben werden, obwohl den Polizeibehörden bekannt sein müsste, wer schlüssellos verwahrt, erschließt sich nicht. Außerdem gab es nach meiner Erinnerung noch Abstimmungsbedarf für die konkrete Umsetzung, Dafür wird nun recht scharf geschossen.
Aber selbstverständlich werden Sonderkonditionen für die preisintensive Komfortlösung gewährt. Läuft...
Warum nun sämtliche Besitzer angeschrieben werden, obwohl den Polizeibehörden bekannt sein müsste, wer schlüssellos verwahrt, erschließt sich nicht. Außerdem gab es nach meiner Erinnerung noch Abstimmungsbedarf für die konkrete Umsetzung, Dafür wird nun recht scharf geschossen.
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