Brief an alle Legalwaffenbesitzer in NRW wegen OVG-NRW-Urteils zur Schlüsselaufbewahrung

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Ich möchte einmal einen Punkt aufgreifen, der hier sehr häufig zu lesen ist: „Früher ist auch nie was passiert, die Waffe hing am Küchenschrank, etc.“. Ein Sportkamerad von mir hat sich vor 32 Jahren als sehr junger Mann, wie zu vermuten ist im Affekt, erschossen, nachdem sich seine Freundin von ihm direkt zuvor getrennt hatte. Die Waffen des Jägerhaushalts waren frei zugänglich auf dem Flur auf dem Weg zu seinem Zimmer. Es stellt sich seitdem die Frage, ob dieses Unglück mit nur etwas besser gesicherten Waffen nicht zu vermeiden gewesen wäre. Keiner weiß es, aber die Chancen stehen nicht schlecht.
Von daher wäre ich zurückhaltend, dass früher nie was passiert ist, weil die Erziehung besser war, etc.

Damit möchte ich nicht dem teilweisen Irrsinn im Waffenrecht das Wort reden.
Dies soll auch kein Angriff gegen irgendjemanden sein, mich treibt es nur beim Lesen um.
Unser 34jähriger Sohn ist seit seiner Kindheit einer zunehmenden Depression unterworfen. Er schlingert von Therapie zu Therapie und bisher haben wir sein Leben nicht in den Griff bekommen. Ich zähle die Male nicht mehr, die er überlegte, wie er sein Leben beenden könne. Nicht, dass er das will, doch die eigene Ausweglosigkeit lässt ihn verzweifeln und nimmt ihm allen Lebensmut.

Ich würde niemals, weder Munition, noch eine Waffe, hier im Haus aus den Augen lassen und achte sehr peinlich darauf, dass mein Tresor-Code geheim bleibt. Im Gegensatz zu unserem Sohn, werden meine Frau und ich die Hoffnung auf Besserung niemals aufgeben. Käme er durch meine Waffe zu Tode, wäre mein Leben dahin.

Ich bin, entgegen sehr vielen anderen Stimmen hier, froh, dass es elektronische Zahlenschlösser für Waffenschränke gibt und werde mich nicht über die Verpflichtung sie zu nutzen beschweren und beneide jeden, der sich meine Gedanken nicht machen muss.
 
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Ich möchte einmal einen Punkt aufgreifen, der hier sehr häufig zu lesen ist: „Früher ist auch nie was passiert, die Waffe hing am Küchenschrank, etc.“. Ein Sportkamerad von mir hat sich vor 32 Jahren als sehr junger Mann, wie zu vermuten ist im Affekt, erschossen, nachdem sich seine Freundin von ihm direkt zuvor getrennt hatte. Die Waffen des Jägerhaushalts waren frei zugänglich auf dem Flur auf dem Weg zu seinem Zimmer. Es stellt sich seitdem die Frage, ob dieses Unglück mit nur etwas besser gesicherten Waffen nicht zu vermeiden gewesen wäre. Keiner weiß es, aber die Chancen stehen nicht schlecht.
Von daher wäre ich zurückhaltend, dass früher nie was passiert ist, weil die Erziehung besser war, etc.

Damit möchte ich nicht dem teilweisen Irrsinn im Waffenrecht das Wort reden.
Dies soll auch kein Angriff gegen irgendjemanden sein, mich treibt es nur beim Lesen um.

Dann wird halt die Haushaltsleiter genommen.

Ergänzung:
@Hog Hunter
Sorry, ich sehe grade Du hast dazu etwas geschrieben. Du tust natürlich recht, die Waffen etc. nicht zugänglich haben zu wollen, unter keinen Umständen. Und ich hoffe und wünsche mir, dass Dein Sohn eine (Medikamenten-)Therapie bekommt, die erfolgreich ist.
 
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Daher bedient man sich eines Gerichtsvollziehers. Der muss dann den Inhalt des Schreibens kennen. Damit kann sich der Empfänger nicht mehr rausreden. Verleiht der Sache auch den nötigen Nachdruck. Dafür kostet die Zustellung aber auch einiges mehr.
Bei der Postzustellungsurkunde wird diese zuerst versucht, zuzustellen. Wenn man niemanden antrifft oder der Bürger ein Postfach hat, wird sie bei der Post hinterlegt oder im Postfach eingelegt und gilt dann nach ein paar Tagen tatsächlich als zugestellt im Sinne von übergeben. Man hatte die Möglichkeit, Kenntnis zu nehmen.

Waren es sieben Tage? Man kann dann nur "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" versuchen, aber da sind die Voraussetzungen eng getaktet. PZU wird vom Gericht sicher nicht angezweifelt werden, Einwurfeinschreiben i.d.R. auch nicht. Wie oft versendet eine Behörde einen leeren Umschlag? Seltenst. Falscher Inhalt? Kommt vor.
 
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Bei allem ehrlichen Mitleid und Verständnis für die (größeren und kleineren) persönlichen Päckchen, die wir alle im Leben individuell schwer zu tragen haben...

(Meine Gattin.... Depressionen....da könnte ich ebenfalls mitsingen....)

JEDER hier hat und hatte für sich genommen doch auch OHNE immer neue klein-klein - juristische Vorgaben "von oben" schon immer die Möglichkeiten gehabt, seine Waffen "Sicherer" zu verstauen, als gesetzlich vorgegebenen...

auch in der ganz alten Zeit mit der legalen Aufbewahrung am Kleiderhaken neben der Haustür gabs Leute, die damals schon stabile abschließbare Schränke oder Räume vorzogen.

Wenn man selber der Meinung ist, Waffen im eigenen Haus sind ( aus individuell gearteten Gründen) ein generelles Sicherheitsrisiko, dass bestmöglich minimiert sein muss, kein Ding!

gilt im Prinzip auch für Putzmittel, Auto, Brennstoffe ,Chemikalien, Alkohol usw. im Fall von Kinderhänden in Reichweite....

wollen wir da auch ne klein-klein-Bürokratie -Vorschrift haben, daß z.b. jede Flasche Wein/Rohrfrei nur noch mit RFID- Code in Verbindung mit dem Personalausweis zu öffnen ist? und das Weinregal/Putzmittelschrank mit Ketten aus Stahl abzuschließen ist?

oder Autoschlüssel, damit lässt sich oft noch mehr Schaden anrichten als mit Waffen.

auch in den Code -tresor damit?
dazu noch zwangsweiser Einbau von code- freischalteelektronik am Lenkrad, für Pin- Eingabe?

zu den Waffen zurück und den Risiken durch unbefugten Zugriff:

dann sollte man aber ehrlich zu sich selbst sein, auch OHNE gesetzliche Vorgaben für uns ALLE, nebst den damit gekuppelten juristischen Fussangeln, vom Nanny-staat bestmöglich vorzusorgen..

im Extremfall wird der Tresor dann eben nicht daheim aufgestellt, sondern in Räumlichkeiten, wo die unbefugte Person nicht hinkommt.
(Büro, Nachbar /Kamerad mit Berechtigung, extra 5fach gesicherter mit Kameras und Sensoren gespickter Raum im Keller)
oder man Verzichtet halt ganz...

eine Unterbringung wie aktuell noch gesetzlich vorgegeben, ist mmn. Sicher genug...

wem das nicht reicht an Sicherheit= Optionen stehen oben.
 
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... es ist völlig bedeutungslos, was/wie/wo wir diskutieren oder vermuten.

Die Behörden werden es durchziehen, völlig unbeachtet von den Begleitparametern.
Faktisch ist es auch sekundär, ob die neue Methode besser ist als die alte.
Auch der Trick 'Schlüssel am Mann' bzw. 'kein Schreiben erhalten' hat ausgedient.
Wenn ich heute richtig querrecherchiert habe, gibt es bereits vereinzelnde 'Opfer'.
Muss man sich diese Diskussion antun :unsure:
---
Dazu ein Link auf die Website eines Rechtsanwalts:


Gut dargestellt von dem RA.

Eigendlich nicht nötig aber besser ist es einen Würfel zu haben.
 
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Bei der Postzustellungsurkunde wird diese zuerst versucht, zuzustellen. Wenn man niemanden antrifft oder der Bürger ein Postfach hat, wird sie bei der Post hinterlegt oder im Postfach eingelegt und gilt dann nach ein paar Tagen tatsächlich als zugestellt im Sinne von übergeben. Man hatte die Möglichkeit, Kenntnis zu nehmen.

Waren es sieben Tage? Man kann dann nur "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" versuchen, aber da sind die Voraussetzungen eng getaktet. PZU wird vom Gericht sicher nicht angezweifelt werden, Einwurfeinschreiben i.d.R. auch nicht. Wie oft versendet eine Behörde einen leeren Umschlag? Seltenst. Falscher Inhalt? Kommt vor.
Pzu wird eingeworfen und gilt als zugestellt.

Einwurfeinschreiben kann man als Anwalt relativ einfach vor Gericht entkräften. Wenn der Versender nicht nachweisen kann, dass der Briefträger tatsächlich den Einwurf in dem Moment des Einwurfs protokolliert hat, hat er Pech. Auch wenn er nicht nachweisen kann, dass das Schreiben auch im Umschlag war.

Gruß
 
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Bei der Postzustellungsurkunde wird diese zuerst versucht, zuzustellen. Wenn man niemanden antrifft oder der Bürger ein Postfach hat, wird sie bei der Post hinterlegt oder im Postfach eingelegt und gilt dann nach ein paar Tagen tatsächlich als zugestellt im Sinne von übergeben. Man hatte die Möglichkeit, Kenntnis zu nehmen.

Waren es sieben Tage? Man kann dann nur "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" versuchen, aber da sind die Voraussetzungen eng getaktet. PZU wird vom Gericht sicher nicht angezweifelt werden, Einwurfeinschreiben i.d.R. auch nicht. Wie oft versendet eine Behörde einen leeren Umschlag? Seltenst. Falscher Inhalt? Kommt vor.

Selbst mit Rücksendeschein kann man keine wirksame Zustellung dokumentieren.
Es wird schließlich nur dokumentiert, dass der Empfänger zu einem bestimmten Zeitpunkt einen Briefumschlag/eine Sendung erhalten hat.
Dem Absender dürfte es schwer fallen zu beweisen, dass die zugestellte Sendung keine "Werbung vom Pizzadienst" enthielt.
Daher ist die Zustellung per Gerichtsvollzieher nahezu alternativlos.

Wenn man als Empfänger einfach keinen Briefkasten am Haus hat (weil dieser jedes mal gestohlen wird), wird das mit der wirksamen Zustellung einer PZU auch nicht einfacher.

Das was Du meinst, ist eine öffentliche Zustellung, die aber zu bewilligen ist und an Voraussetzungen geknüpft ist.

Aber egal was man als Grund vorschieben mag, es verbessert die eigenen Position nicht.
Und ob man sich dauerhaft blind, taub und stumm stellen kann, ist zweifelhaft und wer nichts sieht und hört, hat ggf. andere Probleme mit seinem Jagdschein (körperlich in der Lage sein, die Jagd auszuüben).
In Bezug auf das Threadthema: einfach einen passenden Schrank für Schlüssel kaufen und keine Gedanken über juristische Spitzfindigkeiten machen :D
 
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Ja, ich habe ihn mit Zahlenschloss, derzeit ist der kleine aufgrund der "Konjunkturfördermassnahme" offenbar schon ausverkauft.
 

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