Brief an alle Legalwaffenbesitzer in NRW wegen OVG-NRW-Urteils zur Schlüsselaufbewahrung

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Nochmal vielen Dank an dieser Stelle an alle die sich konstruktiv an dieser Diskussion beteiligt haben, und ein Extra-Dank an alle, die Links zu günstigen Schränken eingestellt haben !
Noch ein Nachtrag, so wie es aussieht ist es OK, für einen Schlüssel zu einem B-Schrank einen kleinen B-Würfel für die Schlüssel zu besorgen, da hier dann gleiche Sicherheitsstufe. In diesen B-Würfel dürfen dann aber keine Kurzwaffen, da kein Altbestand ! Dafür dann besser direkt einen 0er / 1er Würfel.
... dieser B-Würfel darf nur zum Verwahren einer Kurzwaffe verwendet werden, wenn er vor dem
xx.xx.2017 gemeldet wurde. Das genau Datum kann ich nicht wiedergeben, ist auch irrelevant.
Faktisch würde dann der Bestandsschutz gelten.
 
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wollte grad sagen, ist wohl ne OWi - aber kostet ggfs die Zuverlässigkeit
Vielleicht drücken sie auch bei der ersten Kontrolle ohne Schlüsselbehälter noch mal ein Auge zu und lassen mit Fristauflage nachbessern.
Kann ja auch jemand den Blauen Brief mal nicht gelesen (oder verstanden) haben...
1. Satz: es kostet grundsätzlich erstmal die Zuverlässigkeit
2. Satz: ganz sicher nicht, da sie sich angreifbar machen würden. Ob später mal ein Gericht anders entscheidet bleibt natürlich davon unberührt. Bis dahin aber gilt Satz 1
3. Satz: dann greift ganz schlicht: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Bei den letzten Verschärfungen wurden auch nicht alle LWB über die neuen Richtlinien per Einschreiben informiert.

wipi
 
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1. Satz: es kostet grundsätzlich erstmal die Zuverlässigkeit
2. Satz: ganz sicher nicht, da sie sich angreifbar machen würden. Ob später mal ein Gericht anders entscheidet bleibt natürlich davon unberührt. Bis dahin aber gilt Satz 1
3. Satz: dann greift ganz schlicht: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Bei den letzten Verschärfungen wurden auch nicht alle LWB über die neuen Richtlinien per Einschreiben informiert.

wipi
Naja, so absolut wie Du es formulierst, wird sichs zeigen, ob die Behörden wirklich so verfahren.
Es ist eine neue Regelung, die auf Gesetzauslegung durch ein einzelnes Gericht beruht.

Verfahren sollte man nach dem alten Grundsatz "der Kluge Mann baut vor".
 
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... wollen wir das wirklich diskutieren ???

vgl. #239 ... mir war es schon vor Jahren zu blöd.
 
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Naja, so absolut wie Du es formulierst, wird sichs zeigen, ob die Behörden wirklich so verfahren.
Es ist eine neue Regelung, die auf Gesetzauslegung durch ein einzelnes Gericht beruht.

Verfahren sollte man nach dem alten Grundsatz "der Kluge Mann baut vor".
Ich sitze quasi an der Quelle. Glaube mir, die Sachbearbeiter bei den Waffenbehörden haben keinen Ermessensspielraum. Die leiten ein Verfahren zur Aberkennung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit ein und dann ist eben erstmal Pumpe. M.W. gibt es bislang kein Verfahren, wo im Nachgang die Aberkennung rückgängig gemacht wurde. Allerdings gibt es auch noch relativ wenig Verfahren, welche bis zum Ende durch die Instanzen gingen.

Diese Alternativlosigkeit des Vorgehens macht die Sache am Ende so bedrückend. Von daher verstehe ich hier manche tatsächlich nicht.

wipi
 
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Um diesen Unsicherheiten vorzubeugen und auch in der Überzeugung dass es in anderen Bundesländern genauso gehandhabt werden wird, habe ich bereits vorgebaut, obwohl ich nicht in NRW lebe.
 
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... dieser B-Würfel darf nur zum Verwahren einer Kurzwaffe verwendet werden, wenn er vor dem
xx.xx.2017 gemeldet wurde. Das genau Datum kann ich nicht wiedergeben, ist auch irrelevant.
Faktisch würde dann der Bestandsschutz gelten.
Er muss nicht gemeldet werden, er muss nur dafür verwendet worden sein. Eine Meldefrist sieht das Gesetz nicht vor. Zugegebenermaßen wird es schwer nachzuweisen, dass man den Safe schon vorher hatte.
 
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Gedankenspiel:
Ich habe 2 Stück 0er Schränke unter 200kg. Ein Schrank mit Zahlenschloss, ein Schrank mit Schlüssel.
In beiden Schränken bewahre ich je 5 KW auf ( das Maximum in diesem theoretischen Fall)
Der Schlüssel verwahre ich in dem Schrank mit Zahlenschloss (lt. Empfehlung, da ja die gleiche Widerstandsklasse.
Wenn der Einbrecher jetzt nur den einen Schrank mit Zahlencode knackt, hat er nicht nur Zugriff auf die Waffen in diesem Schrank, sondern auch auf den Schlüssel, d. h. auch auf den Schrank daneben und damit weitere Waffen.

Ähnlich ist es bei einer Kombination mit 2 Stück B-Würfeln, in denen ich von früher her auch entsprechend Kurzwaffen verwahren darf.
.
 
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Gedankenspiel:
Ich habe 2 Stück 0er Schränke unter 200kg. Ein Schrank mit Zahlenschloss, ein Schrank mit Schlüssel.
In beiden Schränken bewahre ich je 5 KW auf ( das Maximum in diesem theoretischen Fall)
Der Schlüssel verwahre ich in dem Schrank mit Zahlenschloss (lt. Empfehlung, da ja die gleiche Widerstandsklasse.
Wenn der Einbrecher jetzt nur den einen Schrank mit Zahlencode knackt, hat er nicht nur Zugriff auf die Waffen in diesem Schrank, sondern auch auf den Schlüssel, d. h. auch auf den Schrank daneben und damit weitere Waffen.

Ähnlich ist es bei einer Kombination mit 2 Stück B-Würfeln, in denen ich von früher her auch entsprechend Kurzwaffen verwahren darf.
.
Richtig, aber die Vorschriften sind erfüllt. Insoweit müßig, sich über die Logik im Waffenrecht zu unterhalten. Wenn jemand will ist der Schrank eh schnell geknackt.
 
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Gedankenspiel:
Ich habe 2 Stück 0er Schränke unter 200kg. Ein Schrank mit Zahlenschloss, ein Schrank mit Schlüssel.
In beiden Schränken bewahre ich je 5 KW auf ( das Maximum in diesem theoretischen Fall)
Der Schlüssel verwahre ich in dem Schrank mit Zahlenschloss (lt. Empfehlung, da ja die gleiche Widerstandsklasse.
Wenn der Einbrecher jetzt nur den einen Schrank mit Zahlencode knackt, hat er nicht nur Zugriff auf die Waffen in diesem Schrank, sondern auch auf den Schlüssel, d. h. auch auf den Schrank daneben und damit weitere Waffen.

Ähnlich ist es bei einer Kombination mit 2 Stück B-Würfeln, in denen ich von früher her auch entsprechend Kurzwaffen verwahren darf.
.
Ja, und ?
Dass das Thema nicht durchgehend logisch und nachvollziehbar ist dürfte auf den letzten 17 Seiten durchgeschimmert sein..
 
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War heute zum Waffenanmelden bei meiner Behörde (NRW) und habe nachgefragt. Antwort: Schlüssel müssen mindestens in einen 0er Schrank mit Zahlenschloss (habe A und B Schränke mit Bestandsschutz). Infobriefe gehen bald raus, melden oder nachweisen muss man den neuen Schrank nicht, aber bei einer Kontrolle vor Ort gilt der fehlende Schrank als Straftat mit allem, was daraus folgt. Also ist die Sache klar und ich muss einen Würfel nachkaufen, was mir sehr stinkt, aber ist nun mal so.
Die Krux (bei mir gleiche Konstellation) ist ja, daß ein eigentlich ausreichender B-Würfel, neu gekauft, nicht mehr anerkannt wird, auch wenn "nur" ein Schlüssel darin aufbewahrt werden würde und keine Kurzwaffen. Aber wäre das dann nicht trotzdem möglich, wenn ich nur Munition und den/die B-Schlüssel im lütten B-Würfel aufbewahre?
 
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Kleiner Tip: Damit wirst Du vermutlich höchstens ein Mal durchkommen. Stichwort: "Zustellfiktion".
Die Fiktion regelt doch lediglich die Dreitagesfrist. Bei "einfachem Brief" bleibt die Behörde in der Nachweispflicht und stellt deswegen gern die Anhörung per Brief und den Bussgeldbescheid per PZU zu, ein möglicher Einspruch gg den Bussgeldbescheid "heilt" dann die fehlende Anhörung, falls diese auf wundersame Weise verlorenging.
Als ich in den 90ern u.a. Verwaltungsrecht "studiert" habe, waren die drei Tage sehr großzügig und nur übers Wochenende wirklich relevant, aber mittlerweile kriegen wir montags gar keine Post mehr (wenn auch nur inoffiziell, aber real), ein zweiter postfreier Tag wird offiziell diskutiert. Da wird das dann schon mal eng! Plus die Postlaufzeiten innerhalb der Behörde, auch gern mal 7-10 Tage zwischen Ausfertigung und Versand.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Solange du die Rechnung oder einen sonstigen Nachweis über den Kauf des B Schrankes noch hast kannst du ihn jederzeit melden. Das Gesetz sagt nur, dass du vor dem Stichtag gekauft haben musst. Wann du anmeldest ist egal. Wichtig ist, dass er durchgehend als Waffenschrank genutzt wurde. Auch ein Sachbearbeiter kann das Gesetz nicht ändern.

Als reiner Schlüsselschrank geht auch ein jetzt angeschaffter Schrank mit Zahlenschloss. Die Altbestand Regel gilt ausdrücklich nur für Waffenaufbewahrung.

Als reiner Schlüsselschrank bleibst du innerhalb der für sich zulässigen Sicherheitsklasse

Gruß
Meines Erachtens war die Ausschlussfrist vor einigen Jahren absolut, also alles, was bis dahin nicht "angemeldet" war, hat Pech, danach nur noch 0 oder I.

Also KW würde ich dann in dem Würfel nicht mit lagern. Mun und Schlüssel sollten funktionieren.
 
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Die Krux (bei mir gleiche Konstellation) ist ja, daß ein eigentlich ausreichender B-Würfel, neu gekauft, nicht mehr anerkannt wird, auch wenn "nur" ein Schlüssel darin aufbewahrt werden würde und keine Kurzwaffen.
Nur Schlüssel im neu gekauften B-Würfel wäre laut E-Mail -meiner Behörde- wohl in Ordnung.

Schreib deinem Sachbearbeitenden 😉 doch mal
 

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