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Eben:Es gibt ein Video von der Sache aus einer Überwachungskamera. Dort sieht man die Person wild in meine Richtung gestikulieren. Man hört sie aber nicht , weil das Video ohne Ton ist. Dann sieht man, wie ich während die Person noch am gestikulieren ist, einem Schlag mit der flachen Hand antrage. Person schlägt zurück, ich weiche aus und trage einen erneuten Schlag an. Die Person und ich weichen daraufhin voneinander ab.
Also zumindest die Nachtsichtbrille könnte ich gut gebrauchen…. wir haben Sauen im frisch gelegten Mais ..,Anhang anzeigen 255531
Die nacht Ansitze werden nie wieder so sein früher
Ein Kind, ein Betrunkener oder ein Bekiffter kann mich gar nicht beleidigen.Wenn dich ein Kind, ein Betrunkener oder ein Bekiffter beleidigt, ohne ernstlich dein Leben zu bedrohen, ist es vernünftig, das hin zu nehmen und denRückzug anzutreten. Eine Notwehr ist in diesen Fällen NICHT "geboten".
Theoretisch magst du Recht haben. Aber der geschriebene Gesetzestext ist nicht das, was Deutschlands Richter urteilen - haben sie doch die Erfahrung gemacht, dass Rechtsbeugung folgenlos bleibt. Und daher lustig das geschriebene Recht in ihre Gesinnungsjustiz verdrehen.Unser Notwehrrecht entspricht mit dem Grundsatz: "Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen" weitgehend dem "Stay your ground"
Nur, dass wir es schon Mitte des 19.Jahrhunderts hatten. - Und einige (nicht alle!) Staaten der USA es erst in letzter Zeit einführen. (Florida führte es als erster US Staat erst 2005 ein!)
Was in anderen Ländern mit ellenlangen Gesetzestexten ausgeführt wird, ist im deutschen Recht mit dem obigen Grundsatz und mit der Prämisse festgelegt, daß der Bürger mit seiner persönlichen Notwehr auch das Rechtssystem als Ganzes verteidigt.
Wikipedia dazu:
"Entgegen einer weit verbreiteten Auffassung ist das deutsche Notwehrrecht mit demjenigen Floridas vergleichbar. Es erlaubt grundsätzlich gegen jeden gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auch tödliche Gewalt, wenn diese erforderlich und geboten ist, da es dabei nicht nur um den Schutz der absoluten Rechtsgüter des Angegriffenen geht, sondern im Normalfall auch um die Verteidigung der Rechtsordnung. Eine Pflicht zum Zurückweichen existiert in aller Regel nicht („Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen“). An der Gebotenheit fehlt es jedenfalls dann, wenn die Rechtsordnung mit diesem scharfen Schwert nicht verteidigt werden will. So gilt das Notwehrrecht in vielen Fällen nur eingeschränkt, zum Beispiel, wenn der Angreifer ein Kind oder ein Geisteskranker ist und dann ein Ausweichen gefahrlos möglich ist."
Mich wundert, dass hier einige eine Meinung abgeben, ohne sich vorher über die Fakten zu informieren.
Ich finde unser Notwehrrecht hat sich seit 1851 bewährt. 173 Jahre. Ich sehe keinen Grund, da etwas zu ändern. Heutige Gesetze überleben oft keine Woche, bis man feststellt, es war nicht so der große Wurf. Ich kann übrigens Todesstrafe durch die Hintertür nicht erkennen.Tun sie doch nicht. Sie urteilen schon im Sinn dieses "schneidigen" Notwehrrechts.
Es gibt aber schon Stimmen, unser Notwehrrecht zu entschärfen und wie in anderen Ländern eine Güterabwägung zu zu lassen.
Aber dazu bedarf es einer Gesetzesänderung, die z. Zt. nicht absehbar ist.
Der Eintrag EuGH sieht unser Notwehrrecht mit seiner möglichen Todesstrafe durch die Hintertür nicht gerne, kann aber nichts dagegen unternehmen.
Theoretisch magst du Recht haben. Aber der geschriebene Gesetzestext ist nicht das, was Deutschlands Richter urteilen - haben sie doch die Erfahrung gemacht, dass Rechtsbeugung folgenlos bleibt. Und daher lustig das geschriebene Recht in ihre Gesinnungsjustiz verdrehen.
Nach allgemeiner Meinung gibt es hier eine Regelungslücke, und diese füllen die Richter aus. Und gerechterweise nicht jeder für sich, sondern nach Absprache in einerTabelle.Nehmen wir ein Beispiel aus dem nichtjagdlichen Bereich - Familienrecht. Welche Gesetzeskraft hat die Düsseldorfer Tabelle, und warum legen alle Familienrichter Deutschlands die Höhe des Kindesunterhalts nach dieser Tabelle fest?
Ich sehe kein Nachgeben des "Staates", sondern eine neue Bewertung des Falles unter Wertung eines bisher nicht berücksichtigten Sachverhaltes.Das Nachgeben des Staates, vertreten hier durch die Staatsanwaltschaft und auch das Gericht, vor dem Druck des Pöbels, sprich: der albanischen Familie, ist peinlich.
Genauso ist das, auch wenn es die Gutmenschen nicht glauben mögen. Es gibt hier im Ruhrgebiet- genauer gesagt in Essen- auch einen Clan, da geht kein Steuerprüfer ran. Hat mir eine vertrauenswürdige Quelle verraten."Herr Richter, wir wissen wo deine Kinder zur Schule gehen."
Diese kann manchmal seerhr alternativ ausfallen. Vor allem die Begründungen…schöpferischen Rechtsfindung