Andernach: Versuchter Raub bei der Jagdausübung

Registriert
23 Mai 2009
Beiträge
6.289
Es gibt ein Video von der Sache aus einer Überwachungskamera. Dort sieht man die Person wild in meine Richtung gestikulieren. Man hört sie aber nicht , weil das Video ohne Ton ist. Dann sieht man, wie ich während die Person noch am gestikulieren ist, einem Schlag mit der flachen Hand antrage. Person schlägt zurück, ich weiche aus und trage einen erneuten Schlag an. Die Person und ich weichen daraufhin voneinander ab.
Eben:
Du hast mit den Tätlichkeiten angefangen.
Obwohl auch die "Ehre" zu den verteidigungswerten Grundgütern gehört, werden hier doch schärfere Kriterien angelegt als noch um 1850.
Nimm einfach an, das Gegenüber wäre nicht satisfaktionsfähig.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
21 Aug 2008
Beiträge
3.287
Unser Notwehrrecht entspricht mit dem Grundsatz: "Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen" weitgehend dem "Stay your ground"
Nur, dass wir es schon Mitte des 19.Jahrhunderts hatten. - Und einige (nicht alle!) Staaten der USA es erst in letzter Zeit einführen. (Florida führte es als erster US Staat erst 2005 ein!)
Was in anderen Ländern mit ellenlangen Gesetzestexten ausgeführt wird, ist im deutschen Recht mit dem obigen Grundsatz und mit der Prämisse festgelegt, daß der Bürger mit seiner persönlichen Notwehr auch das Rechtssystem als Ganzes verteidigt.

Wikipedia dazu:
"Entgegen einer weit verbreiteten Auffassung ist das deutsche Notwehrrecht mit demjenigen Floridas vergleichbar. Es erlaubt grundsätzlich gegen jeden gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auch tödliche Gewalt, wenn diese erforderlich und geboten ist, da es dabei nicht nur um den Schutz der absoluten Rechtsgüter des Angegriffenen geht, sondern im Normalfall auch um die Verteidigung der Rechtsordnung. Eine Pflicht zum Zurückweichen existiert in aller Regel nicht („Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen“). An der Gebotenheit fehlt es jedenfalls dann, wenn die Rechtsordnung mit diesem scharfen Schwert nicht verteidigt werden will. So gilt das Notwehrrecht in vielen Fällen nur eingeschränkt, zum Beispiel, wenn der Angreifer ein Kind oder ein Geisteskranker ist und dann ein Ausweichen gefahrlos möglich ist."

Mich wundert, dass hier einige eine Meinung abgeben, ohne sich vorher über die Fakten zu informieren.
Theoretisch magst du Recht haben. Aber der geschriebene Gesetzestext ist nicht das, was Deutschlands Richter urteilen - haben sie doch die Erfahrung gemacht, dass Rechtsbeugung folgenlos bleibt. Und daher lustig das geschriebene Recht in ihre Gesinnungsjustiz verdrehen.
 
Registriert
1 Mrz 2007
Beiträge
107
Tun sie doch nicht. Sie urteilen schon im Sinn dieses "schneidigen" Notwehrrechts.
Es gibt aber schon Stimmen, unser Notwehrrecht zu entschärfen und wie in anderen Ländern eine Güterabwägung zu zu lassen.
Aber dazu bedarf es einer Gesetzesänderung, die z. Zt. nicht absehbar ist.
Der Eintrag EuGH sieht unser Notwehrrecht mit seiner möglichen Todesstrafe durch die Hintertür nicht gerne, kann aber nichts dagegen unternehmen.
Ich finde unser Notwehrrecht hat sich seit 1851 bewährt. 173 Jahre. Ich sehe keinen Grund, da etwas zu ändern. Heutige Gesetze überleben oft keine Woche, bis man feststellt, es war nicht so der große Wurf. Ich kann übrigens Todesstrafe durch die Hintertür nicht erkennen.
 
Registriert
23 Mai 2009
Beiträge
6.289
Theoretisch magst du Recht haben. Aber der geschriebene Gesetzestext ist nicht das, was Deutschlands Richter urteilen - haben sie doch die Erfahrung gemacht, dass Rechtsbeugung folgenlos bleibt. Und daher lustig das geschriebene Recht in ihre Gesinnungsjustiz verdrehen.

Kannst du deinen verallgemeinernden Kommentar mit Beispielen belegen?
Ansonsten halte ich ihn für Geschwurbel.
 
Registriert
21 Aug 2008
Beiträge
3.287
Nehmen wir ein Beispiel aus dem nichtjagdlichen Bereich - Familienrecht. Welche Gesetzeskraft hat die Düsseldorfer Tabelle, und warum legen alle Familienrichter Deutschlands die Höhe des Kindesunterhalts nach dieser Tabelle fest?
Die Höhe des Kindesunterhalts regelt das geschriebene Recht nach Paragraph 1610 BGB - demnach orientiert sich Höhe des Kindesunterhalts an der Lebensstellung des Kindes. Das Kind einer Alleinerziehenden Hartzlerin hat nach Gesetzeslage einen bestimmten Unterhaltsanspruch, unabhängig von Beruf und Einkommen des Vaters. Was aber urteilen Deutschlands Familienrichter? Unterhaltshöhe gem. DDT nach Einkommen des Vaters, notfalls mit Einkommensfiktion.

Das ist jetzt nur ein Beispiel, es gibt derer noch genug.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
2 Apr 2001
Beiträge
7.435
Das Notwendige

hat Thersites wiederholt in diesem Faden gesagt.

Zum Sittensn-Rentner: nach meiner Erinnerung soll er beim 2. Verfahren gesagt haben, er habe gewusst, dass der flüchtige Täter die Börse schon habe fallen lassen, daher war der Raub / die Notwehr damit beendet. Wenn das so war, dann fehlte ihm der RA, der ihm sagte, den Mund zu halten!

Das Nachgeben des Staates, vertreten hier durch die Staatsanwaltschaft und auch das Gericht, vor dem Druck des Pöbels, sprich: der albanischen Familie, ist peinlich. Auch dann, wenn die Albaner schon deutsche Pässe hatten. Es geht nicht an, dass solche Fehden bzw. Brauchtümer in Deutschland berücksichtigt anstatt bestraft zu werden.

Mbogo
 
Registriert
23 Mai 2009
Beiträge
6.289
Nehmen wir ein Beispiel aus dem nichtjagdlichen Bereich - Familienrecht. Welche Gesetzeskraft hat die Düsseldorfer Tabelle, und warum legen alle Familienrichter Deutschlands die Höhe des Kindesunterhalts nach dieser Tabelle fest?
Nach allgemeiner Meinung gibt es hier eine Regelungslücke, und diese füllen die Richter aus. Und gerechterweise nicht jeder für sich, sondern nach Absprache in einerTabelle.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Kompetenz der Richter zur „schöpferischen Rechtsfindung“ bejaht.
Natürlich kann man das als Betroffener anders sehen.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Gefällt mir
Reaktionen: SOR
Registriert
23 Mai 2009
Beiträge
6.289
Das Nachgeben des Staates, vertreten hier durch die Staatsanwaltschaft und auch das Gericht, vor dem Druck des Pöbels, sprich: der albanischen Familie, ist peinlich.
Ich sehe kein Nachgeben des "Staates", sondern eine neue Bewertung des Falles unter Wertung eines bisher nicht berücksichtigten Sachverhaltes.
Da konnte das Gericht nicht anders, verwendete aber imho ein verhältnismäßig geringes Strafmaß
 
Zuletzt bearbeitet:

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
181
Zurzeit aktive Gäste
458
Besucher gesamt
639
Oben