Andernach: Versuchter Raub bei der Jagdausübung

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auf Politischen Druck der Angehörigen der Täter wurde dann das Verfahren eingeleitet
Und genau diese Angehörigen sollten eigentlich angeklagt werden, weil sie in ihrer Erziehung und Sozialisierung so massiv versagt haben, dass die schwerkriminellen Drecksblagen einen alten Mann überfallen gefoltert und ausgeraubt haben.

Die jungen Intensivtäter hätten zumindest solange weggeschlossen gehört, wie der alte Mann noch lebt. "Eigentlich" aber bis sie min 30 sind, um einen guten Teil ihres Lebens verschwendet zu haben.

Den Rest dazu sage ich lieber nicht.
 
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Bei allen teils wahrscheinlich sehr fehlgeleiteten Vorstellungen der eigenen Verteidigungsfähigkeit oder der Wahl des richtigen Werkzeugs dafür, dient dieser Thread doch dazu, nochmal daran zu erinnern, dass man als Jäger durchaus Zielscheibe von Kriminellen mit Wunsch nach einer Schusswaffe sein kann. Dieses Bewusstsein zu schärfen ist nie verkehrt, ebenso mache auch ich immer einen Blick mit der WBK in Richtung meines Autos, bevor ich mich diesem nachts wieder nähere. Ob man eine KW zur Selbstverteidigung führt, wie man die LW im Revier führt, um einen raschen Zugriff zu ermöglichen, darf sich jeder selbst überlegen, ebenso, wozu man sich selbst in der Lage sieht.
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Zum Rentner : in der 2. Instanz ist er für Schuldig gesprochen worden. Das Urteil war " politisch" verordnet weil dier Strafzumessung des Täters als Intensivstrattäter mit Migrationshintergrund Medial nicvht bewerrtet werdenb sollt; ehr werden andere für aööe Sichtbar zum Scheiterhaufen geführt.
Sehe ich ganz und gar nicht so:
Dazu gibt es zu viele Beispiele, wo bei eindeutiger auch tödlicher Notwehr auch gegen Migranten dem Schützen strafbefreiende Notwehr zugebilligt wurde.
Und wie gesagt: Unser einmaliges scharfes Notwehrrecht steht schon seit Jahren in der Kritik von einigen Rechtswissenschaftlern.
 
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Das mußt du noch mal Korregierren : "Du sollst ohne einen fähigen Anwalt nichts aussagen vor Gericht"

Und : Richter; Räuber und Rechtsanwälte haben mehr gemeinsam als nur den Anfangsbuchstaben.

Zum Rentner : in der 2. Instanz ist er für Schuldig gesprochen worden. Das Urteil war " politisch" verordnet weil dier Strafzumessung des Täters als Intensivstrattäter mit Migrationshintergrund Medial nicvht bewerrtet werdenb sollt; ehr werden andere für aööe Sichtbar zum Scheiterhaufen geführt.

Im Urteil der 2. Instanz wurde Notwehr auch Schutz des Persöhnlichen Eigentums nicht Berrücksichtigt weil der Richter der Meinung war das es nicht als Wissen vorausgesetzt werden durfte das der Täter die Geldbörse noch hatte...
des weileter wurd die Verhältnismäsinkeit der Mittel ( Ein Gehbehinderter; auf Krücken laufender Rentner gegen Mehrere ; jüngere und Gewaltbereite Täter die ihn scon Mißhandelt haben..) der eingesetzten Mittel angezweifelt... der Punkt " Verbotsirtum " ( §33 Überschreitern der Notwehr; §34,Rechtfertigender Notstand; §35 Entschuldigender Notstand nach STgB) wurden nicht gewürdigt. Der Grundsatz : "Recht muss Unrecht nicht weichen" wurde Ignoriert. Die GRundlage aller Notwehrsditusationen : "In der Not zählt kein Gebot" ( das der Schütze sich in einer Not-Situsation; Überfall in seinem eigenem Haus; Mißhamdlung; Nötigung; Erpressung) wird von mir anders Bewertet als es hierr die Justitz letzendlich erst nach Politischen ( = Öffentlichen) Druck gemacht hat. Selbst der Staatsanwalt wollte kein Verfahren eröffnen; erst auf Politischen DRuck der Angehörigen der Täter wurde dann das Verfahren eingeleitet; und erst in der 2. Instanz dann Feuer an SCheiterhaufen gelegt. Mann muss nur genügend Druck auf die Opfer ( hier Rentner) ausüben; dann bekommt Mann sie alle Klein.

Zur Info : der Schütze in diesem Falle ist mir aus meiner Jugend noch persöhnlich Bekannt.
Der Rentner hat wohl ausgesagt, er habe aus Angst geschossen, nicht wegen des Geldes in der Börse. Mbogo hat schon Recht, mit dem 11. Gebot. Das Urteil geht insoweit schon in Ordnung. Du hast aber auch Recht, da war politischer Druck. Die Bande hatte ja auch nicht das erste Mal zugeschlagen, Zitat aus der Bild "Hakan Y. (28) hat schon oft gegen das Gesetz verstoßen: Raub, Körperverletzung." „Unser Gedanke war: rein kommen, das Geld machen und wieder rausgehen. Hakan Y. vor Gericht: "Es war sehr amateurhaft. Jeder von uns hatte Angst, dass Herr B. bei der Sache ums Leben kommen könnte, weil er ja schon älter ist (...) wir haben ihn definitiv nicht geschlagen, nicht gefesselt."
Sagen wir so: Wenn nach der 1. Verurteilung wegen Raubes oder Körperverletzung abgeschoben worden wäre, lebte sein Komplize heute noch. Aber jene, die das nicht befürworten, die haben ganz sicher kein schlechtes Gewissen. Und da sind einige die noch leben könnten, wären die Täter nach der 1. Verurteilung abgeschoben wurden. Bild:
"Die Täter haben im Zeitraum von Oktober 2010 bis zum gestrigen Tag 21 bewaffnete Raubüberfälle begangen, wie Polizeisprecher Detlev Kaldinski der Polizei Rotenburg mitteilt."
In der TAZ: "So viele Jugendliche machen Mist,.
.. Sagt dazu sein Onkel. Und der Onkel: "Wenn die Justiz versagt, dann mache ich auch Selbstjustiz." Quelle: TAZ
Tenor: Der Rentner ist Schuld, die Jungs wurden Opfer der Umstände.
Nach der Aussage des Onkels säße der, wenn es nach mir ginge, schon in Abschiebehaft, da von ihm eine schwerwiegende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ausgeht.
 
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Man kann es drehen und wenden, wie man will, wer einem Flüchtigen (auch einem Kriminellen) hinterherschießt, wird es in der Regel schwer haben, sich auf Notwehr zu berufen. Wo die Sympathien liegen und dass es in diesem Fall nicht gerade eine Stütze der Gesellschaft getroffen hat, steht auf einem anderen Blatt.
 
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Bitte erleuchte mich, auf welcher juristischen Rechtmäßigkeit Du als ziviler Jäger dann die Abgabe eines Warnschusses bei einem fliehenden Räuber siehst… mit einer Kurzwaffe, nachdem Du Dir die Langwaffe hast stehlen lassen. Zitat von Dir: das sogar das „minderste Mittel“ sei.
Dann verstehe ich es vielleicht besser und kann meine Meinung revidieren.

Ich bin nicht persönlich geworden, beziehungsweise wollte Dich angreifen. Ich war nur fassungslos ob Deiner als Jäger hier in einem öffentlichen, für jedermann einsehbaren Forum kundgetanen Meinung.
Da diese Aussenwirkung dann auch mich als legalen Waffenbesitzer mittelbar oder unmittelbar beeinflusst und ich dazu mein Hobby der Jagd gerne ausübe werde ich zugegebenermaßen emotional. Das kreide ich mir an. Ich hoffte aber dennoch, trotz verschärfter Wortwahl nicht beleidigend oder die zwischenmenschlichen oder Forenregeln verletzt zu haben.
Ist denn Eigentum nicht durch Notwehr abgedeckt?
 
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Einem Anderen in den Rücken zu schießen, wird im Nachhinein schwer zu begründen sein. Wenn dann nur eine Hülse herumliegt, wird das auch für den schleimigsten Anwalt unmöglich.
Da bin ich mir nicht so sicher.
ein par fiktive Stichpunkte

- Raub einer Schusswaffe die unmittelbar gegen einem selbst angewandt werden kann (auch aus Entfernung).
- Raub einer Schusswaffe als Eigentum von erheblichen Wert
- Raub einer Schusswaffe die Gefahr für die Allgemeinheit darstellen kann
 
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Unsinn:
Deutschland hat das schneidigste, das weitgehendste Notwehrrecht Europas, vielleicht sogar weltweit.
Naja… ein Beispiel von mir.

Ich wurde vor ca. drei Jahren von einer Person massiv angegangen. Die Person hat mit der Hand immer wieder nach mir gewedelt und mich als Primat tituliert. Ich habe der Person mehrfach gesagt sie soll von mir abweichen. Hat sie natürlich nicht getan. Zuletzt habe ich mich durch den Einsatz von etwas körperlicher Gewalt von der Person lösen können.

Ende vom Lied. Ich stand wegen Körperverletzung vor Gericht. Habe die Richterin dann gefragt, was ich mir noch alles gefallen lassen müssen, bevor ich mich hätte verteidigen dürfen. „Hauen ist immer unrecht“,war ihre Antwort. Verfahren wurde dank passablen Anwalt nach 153a eingestellt. Soviel dazu.
 
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Gerade, weil unser "schneidiges" Notwehrrecht der verteidigenden Person ungleich mehr Rechte zugesteht als andere Rechtssysteme (in anderen Ländern wäre z. B. eine Beute von 2000 € keine Entschuldigung für den Einsatz tödlicher Mittel) muss das Gericht pingelig darauf achten dass wirklich alle Entschuldungsgründe genauestens geprüft werden.
Sonst könnten - wie ich schon einen Rechtswissenschaftler zitiert habe - "unerträgliche Zustãnde entstehen.
Billige populistische Meinungsmache ist hier fehl am Platz.
 
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Also ist der gegenwärtige Angriff auf die körperliche Unversehrtheit auf sich oder einen anderen bereits abgeschlossen. Du willst eine Schusswaffe (als Warnung) in Bezug auf einen wegrennenden einsetzen?

Bitte Paragraphen 32 StGB sowie 127 StGB (Korrigiere: StPO) erneut lesen und bitte verstehen (oder von einem kundigen erklären lassen).

Der Einsatz der Schusswaffe ist auf jeden Fall unter den in Deinem Szenario geschilderten Umständen auf KEINEN Fall im Rahmen der „gewahrten Verhältnismäßigkeit“.

Im Gegenteil: wenn ich das als Dein Sachverständiger der Waffenbehörde mit diesen hier geschrieben Worten lesen würde und wüsste wer sich hinter dem Nickname verbirgt, wäre das schon hart an der Grenze selbst ein Verfahren zur Prüfung der Zuverlässigkeit einzuleiten.

Bei manchen Ansichten bin ich wirklich fassungslos… und bin aus diesem thread hier raus.
Man kommt mit dem lesen ja nicht hinterher und ich hoffe es wurde bereits richtiggestellt: wenn der Dieb/Räuber in Deiner Gegenwart die Beute noch hat ist freilich Notwehr (bei der es keine Verhältnismäßigkeit gibt…) möglich - dem bereits in die Flucht geschlagenen hinterherschießen hat dagegen zu unterbleiben…
 
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Naja… ein Beispiel von mir.

Ich wurde vor ca. drei Jahren von einer Person massiv angegangen. Die Person hat mit der Hand immer wieder nach mir gewedelt und mich als Primat tituliert. Ich habe der Person mehrfach gesagt sie soll von mir abweichen. Hat sie natürlich nicht getan. Zuletzt habe ich mich durch den Einsatz von etwas körperlicher Gewalt von der Person lösen können.
Könnte es sein, dass die "Person" betrunken oder sonst nicht ganz zurechnungsfähig war? Dann ist Notwehr nicht "geboten".
 

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