Andernach: Versuchter Raub bei der Jagdausübung

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Könnte es sein, dass die "Person" betrunken oder sonst nicht ganz zurechnungsfähig war? Dann ist Notwehr nicht "geboten".
Das kann ich so nicht stehen lassen. Auch ein angetrunkener oder unter Drogen stehender kann gefährlich sein. Da darf man sich doch verteidigen.
Es ist eher die Meinung (genant Auslegungspielraum) des Richters / Richterin nehme ich an.
 
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Das kann ich so nicht stehen lassen. Auch ein angetrunkener oder unter Drogen stehender kann gefährlich sein. Da darf man sich doch verteidigen.
Es ist eher die Meinung (genant Auslegungspielraum) des Richters / Richterin nehme ich an.
Wenn dich ein Kind, ein Betrunkener oder ein Bekiffter beleidigt, ohne ernstlich dein Leben zu bedrohen, ist es vernünftig, das hin zu nehmen und denRückzug anzutreten. Eine Notwehr ist in diesen Fällen NICHT "geboten".
 
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Aha. Und warum urteilen deutsche Juristen dann ganz anders?
Tun sie doch nicht. Sie urteilen schon im Sinn dieses "schneidigen" Notwehrrechts.
Es gibt aber schon Stimmen, unser Notwehrrecht zu entschärfen und wie in anderen Ländern eine Güterabwägung zu zu lassen.
Aber dazu bedarf es einer Gesetzesänderung, die z. Zt. nicht absehbar ist.
Der Eintrag EuGH sieht unser Notwehrrecht mit seiner möglichen Todesstrafe durch die Hintertür nicht gerne, kann aber nichts dagegen unternehmen.
 
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Könnte es sein, dass die "Person" betrunken oder sonst nicht ganz zurechnungsfähig war? Dann ist Notwehr nicht "geboten".
Nein. Aber 30 Jahre älter (ich war 30).

Die Richterin meinte noch, dass ich der Person deutlich körperlich überlegen war und deshalb einfach hätte gehen sollen. Das hätte bloß nicht funktioniert, weil hinter mir eine Wand war. Es gab also nur die „Flucht“ nach vorne.
 
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Nein. Aber 30 Jahre älter (ich war 30).

Die Richterin meinte noch, dass ich der Person deutlich körperlich überlegen war und deshalb einfach hätte gehen sollen. Das hätte bloß nicht funktioniert, weil hinter mir eine Wand war. Es gab also nur die „Flucht“ nach vorne.
Nur aus Interesse:
Gab es evtl. seitens Deines Anwaltes eine Argumentation: angriffsvorbereitende Signale Deines Gegenübers = unmittelbar bevorstehender Angriff = gegenwärtiger Angriff?
 
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Nur aus Interesse:
Gab es evtl. seitens Deines Anwaltes eine Argumentation: angriffsvorbereitende Signale Deines Gegenübers = unmittelbar bevorstehender Angriff = gegenwärtiger Angriff?

Es gibt ein Video von der Sache aus einer Überwachungskamera. Dort sieht man die Person wild in meine Richtung gestikulieren. Man hört sie aber nicht , weil das Video ohne Ton ist. Dann sieht man, wie ich während die Person noch am gestikulieren ist, einem Schlag mit der flachen Hand antrage. Person schlägt zurück, ich weiche aus und trage einen erneuten Schlag an. Die Person und ich weichen daraufhin voneinander ab.

Vor Gericht hat mein Anwalt mit Richterin und StA gesprochen, als ob die ewig befreundet sind. Vollkommen suspekt war mir das.
 
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Wenn dich ein Kind, ein Betrunkener oder ein Bekiffter beleidigt, ohne ernstlich dein Leben zu bedrohen, ist es vernünftig, das hin zu nehmen und denRückzug anzutreten. Eine Notwehr ist in diesen Fällen NICHT "geboten".
Beleidigung ist so eine Sache… Wenn mich aber jemand in die Ecke drängt und auf mich weiter zugeht währen hitzig argumentiert wird und Warnungen nicht näher zu kommen ignoriert… Dann würde ich mich adäquat verteidigen.
 
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Aber dazu bedarf es einer Gesetzesänderung, die z. Zt. nicht absehbar ist.
Der Eintrag EuGH sieht unser Notwehrrecht mit seiner möglichen Todesstrafe durch die Hintertür nicht gerne, kann aber nichts dagegen unternehmen.
Wenn man uns dafür das amerikanische Prinzip „stay your ground“ gibt, bin ich dafür, unser Notwehrrecht zu reformieren.
 
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Sinnvoll wäre es den angedachten Weg zum Auto vorsorglich unter Sperrfeuer zu nehmen. Sollte dann jemand getroffen werden, hat der wahrscheinlich böses im Schilde geführt, sonst wäre er ja nicht da gewesen.
Das wäre mal "schneidig".
Ich grüße Leute die mir auf der Jagd begegnen und halte gegeben Falls noch einen Schwatz.
 
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Wenn man uns dafür das amerikanische Prinzip „stay your ground“ gibt, bin ich dafür, unser Notwehrrecht zu reformieren.
Unser Notwehrrecht entspricht mit dem Grundsatz: "Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen" weitgehend dem "Stay your ground"
Nur, dass wir es schon Mitte des 19.Jahrhunderts hatten. - Und einige (nicht alle!) Staaten der USA es erst in letzter Zeit einführen. (Florida führte es als erster US Staat erst 2005 ein!)
Was in anderen Ländern mit ellenlangen Gesetzestexten ausgeführt wird, ist im deutschen Recht mit dem obigen Grundsatz und mit der Prämisse festgelegt, daß der Bürger mit seiner persönlichen Notwehr auch das Rechtssystem als Ganzes verteidigt.

Wikipedia dazu:
"Entgegen einer weit verbreiteten Auffassung ist das deutsche Notwehrrecht mit demjenigen Floridas vergleichbar. Es erlaubt grundsätzlich gegen jeden gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff auch tödliche Gewalt, wenn diese erforderlich und geboten ist, da es dabei nicht nur um den Schutz der absoluten Rechtsgüter des Angegriffenen geht, sondern im Normalfall auch um die Verteidigung der Rechtsordnung. Eine Pflicht zum Zurückweichen existiert in aller Regel nicht („Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen“). An der Gebotenheit fehlt es jedenfalls dann, wenn die Rechtsordnung mit diesem scharfen Schwert nicht verteidigt werden will. So gilt das Notwehrrecht in vielen Fällen nur eingeschränkt, zum Beispiel, wenn der Angreifer ein Kind oder ein Geisteskranker ist und dann ein Ausweichen gefahrlos möglich ist."

Mich wundert, dass hier einige eine Meinung abgeben, ohne sich vorher über die Fakten zu informieren.
 
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