Andernach: Versuchter Raub bei der Jagdausübung

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8 Nov 2023
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Eins bedingt das andere. Der Einbrechende in D ist in der Regel unbewaffnet, weil 90% der Haushalte es ebenso sind. In den USA ist das anders, also bringt man eine .380ACP oder .22lr-Pistole mit und der Hausbesitzer zieht auch was aus dem Schrank und Gelegenheit macht Schüsse.
Find ich eine gewagte Aussage.

Bewaffnet mit Schuss- oder Feuerwaffen? Ja... ist recht selten.
Doch zu behaupten, dass Einbrecher in 90% der Fälle nicht bewaffnet sind, halte ich für falsch.
Hätte man Zugang zu den Statistiken würde man das nachweisen können. Ein Messer o.ä. ist doch fast immer dabei. Da werden auch die meisten unter das WaffG fallen wg. Klingenlänge usw.

Ein Messer in den Wohnungen und engen Räumen halte ich für verdammt gefährlich.
 
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Find ich eine gewagte Aussage.

Bewaffnet mit Schuss- oder Feuerwaffen? Ja... ist recht selten.
Doch zu behaupten, dass Einbrecher in 90% der Fälle nicht bewaffnet sind, halte ich für falsch.
Hätte man Zugang zu den Statistiken würde man das nachweisen können. Ein Messer o.ä. ist doch fast immer dabei. Da werden auch die meisten unter das WaffG fallen wg. Klingenlänge usw.

Ein Messer in den Wohnungen und engen Räumen halte ich für verdammt gefährlich.
Ich habe nicht präzise genug geschrieben und meinte Schusswaffen.
 
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23 Mai 2009
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In der Strafkammer 2 Laien/1 Profi können die beiden Schöffen den Richter ausbooten, was selten passiert, aber manchmal sinnvoll erscheint.
Wenn es ans "Eingemachte" geht, also um schwerere Straftaten, geht es aber ans "große" Schwurgericht, das aus 3 Richtern und 2 Laien besteht.
Aber auch beim normalen Gericht ist - anders als beim Geschworenengericht (Jury) eine Besprechung des Falles zwischen Juristen und Laien möglich.
 
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11 Aug 2011
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Find ich eine gewagte Aussage.

Bewaffnet mit Schuss- oder Feuerwaffen? Ja... ist recht selten.
Doch zu behaupten, dass Einbrecher in 90% der Fälle nicht bewaffnet sind, halte ich für falsch.
Hätte man Zugang zu den Statistiken würde man das nachweisen können. Ein Messer o.ä. ist doch fast immer dabei. Da werden auch die meisten unter das WaffG fallen wg. Klingenlänge usw.

Ein Messer in den Wohnungen und engen Räumen halte ich für verdammt gefährlich.
Nö, nicht mal das. Ist auch gar nicht nötig. Ein kräftiger Schraubendreher ist eh dabei und bei einer Kontrolle vielleicht auffällig, aber nicht verboten.
 

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