Unsinn:... .. aber hier muss man ja noch damit rechnen, dass man für Selbstverteidigung und Notwehr noch verknackt wird.
MfG.
Deutschland hat das schneidigste, das weitgehendste Notwehrrecht Europas, vielleicht sogar weltweit.
Unsinn:... .. aber hier muss man ja noch damit rechnen, dass man für Selbstverteidigung und Notwehr noch verknackt wird.
MfG.
Nein, nur wenn der Angriff gegenwärtig ist.Aus Todesangst zu schießen würde natürlich auch unter Notwehr fallen, selbst wenn diese objektiv nicht (mehr) vorhanden war (Putativnotwehr).
Aber der Rentner konnte dem Gericht seine Todesangst zu diesem Zeitpunkt nicht plausibel machen.
Nein, auch wenn man irrtümlich nur ANNIMMT, dass der (lebensbedrohliche) Angriff noch gegenwärtig ist - und dies dem Gericht begreiflich machen kann - fällt das unter Putativnotwehr.Nein, nur wenn der Angriff gegenwärtig ist.
Natürlich kann man nie sicher sein, aber.....Doch wie sieht das dann danach StAnw und Richter..??
Das ist zwar richtig, jedoch wird dem Stückchen „…die erforderlich ist…“ tlw. unzureichende Aufmerksamkeit geschenkt, wie Du ja nachfolgend anmerkst.Verhältnismäßigkeit im engeren Sinn kennt das Notwehrrecht nicht, wird aber immer und immer wieder behauptet. Ja, ein Kind aus dem Kirschbaum schießen, das ist keine Notwehr. Erforderlich, geboten, gegenwärtig, rechtswidrig sind die Begriffe die man schon mal gehört haben sollte. Zu deiner Geldbörse: Das Portemonnaie mit 10€ kann dem Obdachlosen als Grund zur Notwehr sicher zugestanden werden, ich ließ es sein, 10€ Inhalt +30€ Wiederbeschaffung kann ich verschmerzen. Ist der Lottoschein mit den 6 Richtigen in der Börse, wäre mir jedes geeignete Mittel recht, aber das sieht sicher jeder anders. "Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwenden" Mehr steht nicht im Gesetz.
Ich würde eher die Elektrokettensäge nehmen.Deshalb im Zweifel noch ne Kurzwaffe dabei!
Will man natürlich nicht einsetzen, aber ich denke wenn man da einen Warnschuss abgeben solltem nachdem die LW evtl. entwendet wurde, wird sie möglicherweise auch fallen gelassen.
Horrorszenario meiner Meinung nach.
Natürlich kann man nie sicher sein, aber.....
Bei allen Fällen, die ich kenne, urteilte die Richter nach dem "schneidigem" deutschen Notwehrrecht.
Es gibt Stimmen unter den Juristen, die hier Änderungsbedarf sehen und unser Notwehrrecht den anderen europäischen Ländern angleichen wollen, besonders was die hier fehlende Güterabwägung betrifft.
Aber noch sind diese in der Minderheit.
Eine Stimme dazu:
Der überfallene Rentner…
Der überfallene Rentner hatte ja damals in 1. Instanz recht bekommen - ganz so eindeutig scheint es also nicht zu sein.
Das mußt du noch mal Korregierren : "Du sollst ohne einen fähigen Anwalt nichts aussagen vor Gericht"Der überfallene Rentner
hat das 11. Gebot nicht befolgt: „Du sollst ohne Deinen Rechtsanwalt nichts aussagen vor Gericht!“
Mbogo