Inwiefern treffe ich in meiner Antwort eine Aussage
? Es geht hier nicht um die formelle Wildschadensabwicklung. Ich habe mich ja auch bewusst nicht zu den Formalien geäußert. Die Eigentümerin hat den Schaden fristgemäß nach Bekanntwerden beim Ordnungsamt gemeldet (anstatt sich erstmal an den Pächter zu wenden!). Es wurde zunächst ein Termin zur Besichtigung anberaumt. Mein Pächter hat sich kurz vor Ort geäußert und ist dann krankheitsbedingt gegangen. Der Sachbearbeiter, die Eigentümerin und ich sind dann zu den Koppeln, da ich die Ecke mitbejage und Aussagen zu der jagdlichen Situation treffen kann. Ich habe mehrfach drauf hingewiesen, dass ich nicht der Pächter bin und keine Zusagen für den Pächter tätige, sondern nur die jagdlichen Fragen des Sachbearbeiters beantworte und habe versucht der Eigentümerin die Widrigkeiten der Jagd näherzubringen. ...oder anders ausgedrückt, warum es keinen Sinn macht, sich auf gut Glück mitten in die Koppel auf den Hochsitz zu setzen (ohne umliegende Kirrung) und zu hoffen, dass Schweine kämen bzw. ihr zu erklären, dass auch witterungsbedingt bspw. durch aufsteigenden Nebel durch die umlaufenden Gräben und Feuchtwiesen auch Nachtsichttechnik mir IR-Strahler nichts bringt.
Zum Glück hat der Sachbearbeiter selbst Jäger in der Familie und zeigte auch Verständnis für die Widrigkeiten.
Insoweit es also um die Beeinflußung des Sachbearbeiters von Seitens der Eigentümer ging, da habe ich halt die Interessen des Pächters gewahrt. Die Eigentümerin besteht nun aber auf einen Wildschadensschätzer, um laut ihrer selbstredenden Aussage "mal eine Summe beziffern zu können". Der Sachbearbeiter wird sich nun mit dem Wildschadensschätzer in Verbindung setzen und es wird ein neuer Termin anberaumt. Alles Weitere erstmal per Email.