[Brandenburg] Abgrenzung Wildschaden

D

doghunter

Guest
erstmal gehören, wie auch immer genutzte, Grünlandflächen im Aussenbereich zum Jagdrevier, dafür wird auch Pacht gezahlt und der Nutzer hat eine Bejagung zu dulden. Man muß es ja nicht auf die Spitze treiben, aber wenn z.B. dort eine Treibjagd abgehalten wird, reicht es bei uns, zum Pferdebesitzer zu fahren und diesem zu sagen, am Samstag in 2 Wochen ist Treibjagd, hol bitte vorher Deine Pferde rein. Bei Leuten die eher auf Putz aus sind, würde ich mind. 14 Tage vorher einen eingeschriebenen Brief mit Rückschein schicken, Kopie an den Vorstand der JG.

Als Pferdebesitzer mit eigener Koppel, der ich nicht bin...würde ich dann an diesem "Jagdtag" mitsamt meinen Kindern + Freunden einen Erlebnistag auf meinen Koppeln und drum herum machen und deine ganze Treibjagd ruinieren!

Bei uns gibt es ein gutes Miteinander und Koppeln mit Viechern werden nicht beschossen
 
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Hallo.
Ohne Kenntnisse der örtlichen Regelungen im Pachtvertrag, bzw. dem Status der betroffenen Flächen ist eine Bewertung nicht möglich.

Was ist denn bei dem Termin rausgekommen? Es sollte eine Niederschrift geben, welche den Parteien vor Ort oder kurzfristig ausgehändigt wird. Entweder beide Parteien sind mit dem Ergebnis einverstanden oder eine Partei nutzt die Möglichkeit in der vorgeschriebenen Frist eine Klage zu erheben. Andere Möglichkeiten sind nicht vorgesehen. Es denn, die beiden Parteien einigen sich auf Grundlage des Schätzers in etwas abgeänderter Form.
Eine eigene fachgerechte Beseitigung der Schäden, auch durch Fremdfirmen ist immer möglich. Dann bleibt im Grünland aber noch der Ertragsausfall zu ersetzen.

wipi
 
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Ich wüsste nicht, warum die überhaupt was kriegen sollten. Schau doch mal, ob auf dem Gelände die Jagd nicht ruht, dann bist ausm Schneider.
 
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Ich habe auch ein gutes Verhältnis zur "Pferdetante" in meinem Revier. Jagd in der Nähe stört die Pferde nicht und vor der Bewegungsjagd wird Bescheid gesagt. Sie ist "noch" kein Landwirt und hat sich noch nie wegen Schäden auf der Wiese und Weide beschwert.

Zum Thema:
Du schreibst im ersten Beitrag, dass der Zaun kein Wild abhalten kann. Das muss er auch nicht. Der Landwirt muss seine Flächen nicht schützen, es aber wohl Dir erlauben und auch sonst Deine Maßnahmen unterstützen.

Wie im zweiten Beitrag beschrieben, kannst Du immer den Schaden selber beseitigen, wenn Du z.B. Kontakt zu einem Landwirt hast. Man muss dann natürlich das erforderliche Saatgut für Pferdeweiden verwenden.

In der Berechnung des Wildschadens wird im Übrigen der ziemlich hohe Heupreis der letzten trockenen Jahre mit eingerechnet. Das müssen wir am eigenen Leib jedes Jahr an der selben, nicht zu verteidigenden Wiese feststellen, bei der uns der Landwirt jedes Jahr aufs neue bluten lässt.
 
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Als Pferdebesitzer mit eigener Koppel, der ich nicht bin...würde ich dann an diesem "Jagdtag" mitsamt meinen Kindern + Freunden einen Erlebnistag auf meinen Koppeln und drum herum machen und deine ganze Treibjagd ruinieren!

Bei uns gibt es ein gutes Miteinander

Wenn Du das als gutes Miteinander bezeichnest, haben wir beide unterschiedliche Vorstellungen davon;)
 

Fex

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Als Pferdebesitzer mit eigener Koppel, der ich nicht bin...würde ich dann an diesem "Jagdtag" mitsamt meinen Kindern + Freunden einen Erlebnistag auf meinen Koppeln und drum herum machen und deine ganze Treibjagd ruinieren!

Was soll denn so eine bescheuerte Aussage? Da informiert man als Jäger den Pferdebesitzer über eine bevorstehende Jagd im voraus und als Dank dafür folgt dann so eine Aktion???

In der Folge wird sich der Jäger hüten, den Pferdebesitzer nochmals im Vorfeld zu informieren...vielleicht aber die eine oder andere jagdliche Aktivität dorthin verlegen...

Ich glaube kaum, dass ein halbwegs intelligenter Pferdebesitzer sich so dämlich verhalten würde...

Ich bin Pferdebesitzer mit Koppel und Jäger und hatte solche Probleme noch nie. Die umliegenden Reiterhöfe (3 an der Zahl) werden informiert und sind dankbar dafür. Im Gegenzug wird in Koppelnähe nicht gejagt, wenn Pferde draussen sind. Grünlandschaden innerhalb der Koppeln hatten wir bislang nur einmal und die Alternative - Koppeln bewachen und dort jagen - oder sich den Schaden teilen - fiel zugunsten letzterem aus.
 
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Westwood

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Hallo Weidgenossen,

als Begehungsscheininhaber bin ich gestern zum ersten Mal "so wirklich" mit dem Thema Wildschaden in Berührung gekommen. Thema ist: Schwarzwild hat ein paar Pferdekoppeln umgedreht.
Mein Pächter ist leider auch nicht gut auf die Eigentümerin zu sprechen. Jedenfalls Pferdetante (so Art Hobby-Pferdepension mit 9 Pferden) hat Wildschaden beim Ordnungsamt angemeldet, gestern Termin vor Ort. Persönlich hatte ich das Gefühl, dass die nur Eurozeichen in den Augen hatte, egal ob mein Pächter anbot, den Schaden selbst zu beseitigen etc.. Haus und Garten waren für mich aussagekräftig genug, um zu sehen, dass da nicht viel Wohlstand vorhanden ist und jeder Euro herzlich Willkommen ist! Als dann vom Ehemann so liebevolle Worte wie "Ersatzvornahme" fielen, war für mich alles klar. Den Wind aus den Segeln konnte ich Ihnen aber sofort nehmen. Fanden sie glaube ich nicht so toll, genauso wie das Wort "Schadenminderungspflicht".

Es wurde festgestellt, dass erheblicher Schaden durch Schwarzwild vorhanden ist. Habe drauf hingewiesen, dass der Stromzaun (3 Drähte) nicht geeignet ist, um irgendwelches Wild abzuhalten. Habe dann ein paar Wechsel gezeigt, wo das Wild mehr oder weniger ohne Weiteres durchwechseln kann.

Da ich das Thema interessant finde und solche Menschen abgrundtief ekelhaft finde, wäre es für mich irgendwie ein Bedürfnis, wenn diese leer ausgehen und auf dem Schaden sitzen blieben.

Nun habe ich mal so nachgedacht, wie die Nummer eigentlich rechtlich zu bewerten ist:

Man muss sich das so vorstellen: vorn Haus und Garten, dahinter Koppeln, umgeben von Waldfläche. Koppeln sind abgezäunt mit Stromzaun. Pachtvertrag ist mir unbekannt, genauso wie die jagdliche Einordnung der Fläche.

Bei meinen Recherchen bin ich immer wieder darüber gestoßen, dass Wildschaden nur auf forst- und landwirtschaftlichen Flächen geltend gemacht werden kann? Leider steht das nirgendswo im Bundes- bzw. Landesjagdgesetz (BB).

Irgendwo habe ich dann gelesen, dass die Pferdehaltung keine Bewirtschaftung der Flächen darstelle bzw. eine Idee wäre, sich die Baugenehmigung zum Bau des Zauns, Pferdehaltung, etc. zeigen zu lassen. Daraus könnte man dann doch schließen, dass die Koppeln quasi als "Garten" zu bewerten wären und somit §32 (2) BJagdG
greifen könnte, wonach wiederum die Frage der "üblichen Schutzvorrichtungen" in der BbgJagdDV unter § 8 (2) Nr. 1c mit 1,5m hoher Drahtgeflechtzaun beantwortet wird?

Wie seht ihr das?

Na dann sei froh das man sich auf der Gegenseite den Wind aus den Segeln hat nehmen lassen... Wäre mir nicht passiert wenn mir jemand einen Begeher zum Termin schickt welcher mir dann was über meine Zäune erzählt und Wechsel zeigt.
Da würden am nächsten Tag die untersten Litzen gezogen werden denn der Besitzer muss keine Maßnahme treffen um die Fläche zu schützen, sehr wohl aber den Pächter gewähren lassen bzw. ggf. unterstützen.

Also am besten mit ein bisschen weniger Emotion an die Sache rangehen, ist nicht böse gemeint.

Dein Pächter sollte sich überlegen in welchem Verhältnis Zeitaufwendung und vermutlich zukünftiger Ärger zu dem wirklich angefallenen Schaden steht. Wenn 100€-200€ Schaden zu begleichen wären würde ich keinen Gedanken daran Verschwenden auf Ämtern oder anderen Institutionen Zeit zu verdaddeln.
Man kann sowas auf die Spitze treiben, keine Frage aber dann muss man damit Leben wenn zukünftig richtig Gegenwind kommt und darf sich dann darüber nicht mehr wundern.
 
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Na dann sei froh das man sich auf der Gegenseite den Wind aus den Segeln hat nehmen lassen... Wäre mir nicht passiert wenn mir jemand einen Begeher zum Termin schickt welcher mir dann was über meine Zäune erzählt und Wechsel zeigt.
Da würden am nächsten Tag die untersten Litzen gezogen werden denn der Besitzer muss keine Maßnahme treffen um die Fläche zu schützen, sehr wohl aber den Pächter gewähren lassen bzw. ggf. unterstützen.

Also am besten mit ein bisschen weniger Emotion an die Sache rangehen, ist nicht böse gemeint.

Dein Pächter sollte sich überlegen in welchem Verhältnis Zeitaufwendung und vermutlich zukünftiger Ärger zu dem wirklich angefallenen Schaden steht. Wenn 100€-200€ Schaden zu begleichen wären würde ich keinen Gedanken daran Verschwenden auf Ämtern oder anderen Institutionen Zeit zu verdaddeln.
Man kann sowas auf die Spitze treiben, keine Frage aber dann muss man damit Leben wenn zukünftig richtig Gegenwind kommt und darf sich dann darüber nicht mehr wundern.
IdR. etsteht jetzt so gut wie kein Aufwuchsschaden. Wenn man im Frühjahr einebnet und nachsäht ist der drops gelutscht.
 
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Das ist so pauschal nicht richtig. Es kommt auf den Zaun und den Ort an. Du darfst auf jeden Fall nicht ohne Genehmigung einen Wilddichten Zaun um ein Waldstück ziehen.
Aber das spielt in diesem Fall hier im Thema wohl keine Rolle.
Stromzaun mit 3 Drähten, hat er geschrieben.
Dafür braucht es keine Genehmigung.
Was du meinst sind Gatter ( z.b. auch bei landwirtschaftlicher Wildhaltung), diese sind Genehmigungspflichtig. Ist aber was anderes als ein Zaun für Pferde.
 
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Bejagung von Koppelflächen auf dem sich Pferde, Rinder etc. befinden ist ,,so ein Ding". Denn was passiert, wenn die Tiere durch einen Schuss ,,ausbüchsen", auf ne Straße rennen und ein Unfall verursachen?:unsure:. Man von einem Bullen angegriffen wird?:whistle: Zum Beispiel beim bergen von Wild.
Dann müssten die Tiere auch wieder eingefangen werden, wer bezahlt das?
Mit wurde auch schon mal ein BGS ,,Angebot" gemacht, aber nachdem der Pächter durchblicken lassen hat, dass er einen vierstelligen ,,Hegebeitrag" haben wollte, Plus mindestet Schwarzwildabschuss usw. habe ich ,,dankend" abgelehnt:sneaky:, zumal Kopplelbejagung auch ja nicht ,,ohne" ist.
MfG.
Ach ja, die BÖSEN Pächter.

1. Hat nichts mit dem Thema zu tun.
2. Bejagung von Koppelflächen ist problemlos möglich. Habe etwa 300 ha davon im Revier. Sind die beliebsten Wiesen bei Reh ( Vielfalt der Gräser und Kräuter), Sau ( Würmer durch Kuhpfladen) und Fuchs ( Nachgeburten).
 
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Bei meinen Recherchen bin ich immer wieder darüber gestoßen, dass Wildschaden nur auf forst- und landwirtschaftlichen Flächen geltend gemacht werden kann? Leider steht das nirgendswo im Bundes- bzw. Landesjagdgesetz (BB).

I

Falsch gedacht. Wildschaden ist an Grundstücken ohne Ansehen der Nutzung zu ersetzen. Auch ein Sportplatz (falls nicht befriedete Grundfläche) oder ein hübsch angelegter Wanderweg können ersatzpflichtiges Grundstück sein.
 

Fex

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...Zudem wird gemäß § 32 Abs. 2 BJagdG der Wildschaden, der an
  • Weinbergen*
  • Gärten**
  • Obstgärten,
  • Baumschulen,
  • Alleen,
  • einzeln stehenden Bäumen,
  • Forstkulturen, die durch Einbringen anderer als der im Jagdbezirk vorkommenden Hauptholzarten einer erhöhten Gefährdung ausgesetzt sind
  • oder Freilandpflanzungen von Garten- oder hochwertigen Handelsgewächsen entsteht, (…),
nicht ersetzt, wenn die Herstellung von üblichen Schutzvorrichtungen unterblieben ist, die unter gewöhnlichen Umständen zur Abwendung des Schadens ausreichen. Die Länder können bestimmen, welche Schutzvorrichtungen als üblich anzusehen sind.

*In Baden-Württemberg müssen - im Unterschied zu anderen Bundesländern - Wildschäden in Weinbergen auch dann ersetzt werden, wenn keine Schutzvorrichtungen zur Abwendung des Schadens errichtet sind. Wildschäden können am Stock, an den Trieben und Trauben und durch Wühlschäden auf der Fläche entstehen.

**Bei einem Fußballplatz handelt es sich um einen Garten im Sinne des §32 Abs.2 BJagdG.
 
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Fex

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Zusammenfassend kann indes gesagt werden, daß kraft Gesetzes zu befriedeten Bezirken gehören:

  • Gebäude, die dem Aufenthalt von Menschen dienen und zusammenhängende Gebäude. „Gebäude“ in diesem Sinne bedeutet, daß es sich um durch Wände und Dach umschlossene Bauwerke handelt, die dem Zutritt und dem Bewohnen durch Menschen dienen und Unbefugte vom Betreten abhalten. Bei einem auf einer Wiese stehenden Unterstand für Pferde oder einer Feldscheune, in der Strohballen eingelagert werden, handelt es sich zwar um Gebäude, diese dienen aber erkennbar nicht dem Aufenthalt von Menschen, auch wenn Menschen dort eventuell einmal kurzfristig (etwa unwetterbedingt) Unterschlupf finden sollten. Als menschliche Behausungen genutzte und insoweit „befriedete“ Gebäude sind indes auch solche anzusehen, die nur temporär genutzt werden, z.B. Wochenend- oder Jagdhäuser, Wohnwagensiedlungen etc.. Dazugehörige Nebengebäude, Ställe, Scheunen, Geräteunterstände etc. gelten insoweit als räumlich zusammenhängend.
  • Befriedete Hofräume (mithin solche, die durch Zäune, Hecken, Steinmauern etc. als zu einem Haus gehörig gekennzeichnet sind) gehören ebenso zu den befriedeten Bezirken, wie etwa Parkanlagen, Kleingärten, Wochenendgrundstücke und dergleichen.
  • Auch Flächen, welche der ständigen nicht-agrarischen oder nicht-forstwirtschaftlichen Nutzung durch Menschen dienen, so etwa Friedhöfe, Fischzuchtanlagen, Spiel-, Golf- und Sportplätze, Straßenanlagen, Bahnanlagen und Flugplätze gehören zu den befriedeten Bezirken.
  • Üblicherweise sind überbaute Flächen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, ebenso wie Flächen, die sich innerhalb des Zusammenhanges bebauter Ortsteile befinden, gleichermaßen befriedete Bezirke, wie Grundstücke, welche zwar nicht bebaut sind, aber sich innerhalb des Zusammenhangs eines bebauten Ortsteiles befinden. Zu denken ist hier insbesondere an „Baulücken“. Dies ist auch insoweit nachvollziehbar, als die Ausübung der Jagd, insbesondere unter Nutzung der Schusswaffe, auf derartigen Kleinflächen eine tatsächliche Gefährdung von Mensch und (Nutz)Tier bedeutet oder zumindest das subjektive Gefährdungsgefühl hervorrufen könnte. Hingegen sind Grundstücke, die zu einem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes befindlich sind, so lange keine befriedeten Bezirke, wie tatsächlich keine Bebauung durchgeführt wurde.
 
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Ja, man wird schon manchmal mit seltsamen Ansinnen konfrontiert;)
Von mir forderte mal jemand Schadenersatz, weil ein Überläufer in seinen Pool gelangt war, dort von einem Freund, auf Bitte der Polizei, erschossen und geborgen wurde und der Poolbesitzer wollte von mir Schadenersatz, weil ich ja der Jagdpächter sei. Ich hab Ihm gesagt, Er solle A. beweisen, dass das getötete Wildschwein mir gehöre und B, dass sein Einfriedung dicht ist. Kam dann nichts mehr.
 

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