Nur mal aus Neugierde - sagen wir mal die Sauen haben da 150qm komplett auf links gedreht.
Wie läuft das konkret ab, und zu welchem Schaden kommst du da und wie?
You mind walking us through?
Ich hatte damit noch nie einen Berührungspunkt, kenne nur allgemeines Schuld- und Schadenrecht.
Und wie wird man Schätzer / Sachverständiger für sowas?
Liebe Grüsse
Fangen wir mal damit an, wie man das wird. Bei uns im Kreis schlägt die UJB jeder Gemeinde jeweils zwei Schadensschätzer für Wildschäden an landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Kulturen vor. Einer der beiden ist der eigentliche Wildschadensschätzer, der zweite sein Stellvertreter.
Ich bin bei uns der erste Schätzer und in der Nachbarstadt der Stellvertreter. Unser UJB hat fast nur Agraringenieure und staatlich geprüfte Landwirte als Schätzer im Kreis vorgeschlagen. Ich meine, alle haben einen Jagdschein. Das mag in anderen Regionen aber auch anders laufen.
Jetzt zum Schaden:
Zuerst prüfe ich ob der Schaden zeitnah angemeldet wurde. Er muss zwar innerhalb einer Woche nach bekannt werden gemeldet werden, man muss allerdings nicht jeden Tag jede Fläche ansehen, so dass je nach Lage der Fläche Schäden ungefähr bis zu einem Monat alt sein können.
Grünlandschäden beurteilen läuft wie folgt ab:
Zuerst wird die Fläche festgestellt. Ich laufe über die Fläche, trete die Schadstellen ab und sage immer dabei: Hier 5 qm, hier 12 qm und so weiter, zwischendurch frage ich immer: Einverstanden? So geht das über die ganze Fläche. Da ich ja stets frage, sind die erfassten Quadratmeter am Ende unstrittig. Das funktioniert natürlich nur wenn beide Parteien dabei sind. Wenn einer dabei ist, der die ganze Zeit erzählt, er könne keine Zusagen treffen, ist mein Konzept schwierig. Dann packe ich vermutlich sofort die Drohne aus und mache ein Foto von oben. Das mache ich eigentlich nur bei großflächigen diffusen Schäden. Das ist aber auch nicht üblich.
Vereinfacht mir aber die Arbeit und würde im Falle des Scheiterns des Vorverfahrens auch einen gute Grundlage für den dann ins Spiel kommenden ö.b.v. Sachverständigen hergeben.
Wenn die Fläche ermittelt ist, kommt die Tabelle: Richtsätze für die Bewertung landwirtschaftlicher Kulturen ins Spiel. Damit wird der Aufwuchs bewertet, der verloren geht.
Da wird zwischen unterschiedlichen Ertragsniveaus unterschieden. Hinzu kommt die Wiederherstellung der Narbe. Erfolgt diese nicht durch den JAB, sondern durch den Flächennutzer, wird der Aufwand nach Maschinenringsätzen bewertet. Bei Handarbeit setzt man zwischen 14 und 21€/h an.
Wird maschinell begradigt, werden systembedingt die Flächen etwas größer, da die Maschinen Mindestgrössen bei den Flächen bedürfen. Da wo der Hobel/ Kreiselegge etc. arbeiten, ist der Aufwuchs auch geschädigt.
Normalerweise reicht ein Protokoll des Schätztermines, das der Schätzer und beide Seiten unterschreiben. Ich persönlich fertige ein Gutachten an, das den Bedingungen für reguläres Gutachten eines ö.b.v. Sachverständigen für Aufwuchsschäden genügt.
Nachtrag:
Bei Schäden an Flächen von Biobetrieben nehme ich nicht die Tabelle der Kammer, sondern die des Regierungspräsidenten von Kassel, der hat auf der Seite der Bezirksregierung eine eigene Tabelle für Bioflächen.
Das ist die Tabelle der Kammer, allerdings von 2017, das ist mein letztes ausgedrucktes Exemplar, seitdem habe ich sie nur noch auf dem Rechner.