[Brandenburg] Abgrenzung Wildschaden

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Muss ich mit Paragraphen rum schmeißen?
Wildschaden wird durch dem Pachtvertrag geregelt, bezw. so wie es dort drin steht.
Erst wenn! es vor Gericht gehen sollte kann man sich diese vorm Kopf werfen!

Wenn bei Dir drinsteht, dass Du das Recht zur Selbstbeseitigung auch gegen den Wunsch des Eigentümers hast........gut verhandelt, Junge!
 
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Keine Einigung auf normalem Weg möglich! Der Koppelbesitzer möchte einen Schadensschätzer! Soll er haben. Kann er bestellen! Den darf er dann auch bezahlen! Wer die Musik bestellt, darf zahlen! Da fängt es schon mit an. Sollte ich als Pächter Schadenspflichtig gemacht werden, kann ich den Schaden selber beseitigen (lassen)!
Wenn zu mir ein Landwirt bei einem Wiesenschaden kommt und meint er müsste die Hände aufhalten, kriegt er lediglich meine Hand zum Gruße und sonst nichts. Ist Mahdausfall entstanden sieht die Sache anders aus. Aber in der jetzigen Zeit mit Wildschaden auf Wiesen kommen, hat schon ein gewisses Geschmäkle!
Gut wäre es auch einmal ein paar Aufnahmen von der Örtlichkeit zu sehen. Dann könnte man sich auch einmal ein Bild davon machen wie oder was man in die Wege leiten kann!

Nicht immer im Thüringen bezahlt den Schätzer jeder zur Hälfte, wenn das die Geschädigten hören werden die meist immer ruhiger.

Gruß Seppel
 
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Und auf so einer schönen Pferdekoppel fängt die Mitwirkungspflicht schon beim breit ziehen der Pferdehinterlassenschaften an .Das ist wie beim Kuhfladen darunter tummelt sich das was Sauen lieben.

Gruß Seppel
 
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früher war das mal geregelt, je nach Grad des obsiegens. Wuede leider aus dem Gesetz gestrichen.
 
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Wenn ich Schäden schätze, sammel ich in der Regel zuerst fünfundzwanzig Euro von jeder Seite ein.
Ich komme zwar aus NRW, aber der Zaun ist belanglos für die Schadensersatzpflicht. Das ist kein gutes Argument gewesen und spitzt die Lage nur zu.
Was die ermittelte Schadenshöhe angeht. Man braucht die Trittschäden nicht mit auswerten- weil das oben angemerkt wurde, das erfolgt über die Beurteilung des Ertragsniveaus.
Das Ertragsniveau ist auch das Thema über das in der Regel diskutiert wird, wenn geklärt ist, das ein Ersatzanspruch vorliegt. Dafür ist es in diesem Fall auch klug einen Wildschadensschätzer hinzuzuziehen, gerade für den JAB. Das Ertragsniveau dürfte eher gering sein, meist geringer als gerade Hobbyhalter glauben, das zu dokumentieren wäre sinnvoll
Zur moralischen Bewertung dass der Schaden sofort bei der Gemeinde angezeigt wurde, ohne den JAB vorher anzurufen. Das ist der Verfahrensweg. Der Flächenbewirtschafter muss den Schaden in NRW innerhalb einer Woche anmelden. Wenn ich auf die Fläche komme ist die erste Frage, ist das ein zeitnah angemeldeter Schaden oder ein Altschaden. Ist das ein Altschaden, schätze ich den nicht, dokumentiere das und das war es. Dann gibt es kein Geld.
Das Anmelden des Schadens hat keine persönliche Dimension. Ich habe öfters den Fall, das der Schaden angemeldet wird, die Stadt mich anruft, und ich mit den Parteien Kontakt aufnehmen. Nicht selten räume ich das Problem ab, ohne zu schätzen.
 
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Wenn ich Schäden schätze, sammel ich in der Regel zuerst fünfundzwanzig Euro von jeder Seite ein.
Ich komme zwar aus NRW, aber der Zaun ist belanglos für die Schadensersatzpflicht. Das ist kein gutes Argument gewesen und spitzt die Lage nur zu.
Was die ermittelte Schadenshöhe angeht. Man braucht die Trittschäden nicht mit auswerten- weil das oben angemerkt wurde, das erfolgt über die Beurteilung des Ertragsniveaus.
Das Ertragsniveau ist auch das Thema über das in der Regel diskutiert wird, wenn geklärt ist, das ein Ersatzanspruch vorliegt. Dafür ist es in diesem Fall auch klug einen Wildschadensschätzer hinzuzuziehen, gerade für den JAB. Das Ertragsniveau dürfte eher gering sein, meist geringer als gerade Hobbyhalter glauben, das zu dokumentieren wäre sinnvoll
Zur moralischen Bewertung dass der Schaden sofort bei der Gemeinde angezeigt wurde, ohne den JAB vorher anzurufen. Das ist der Verfahrensweg. Der Flächenbewirtschafter muss den Schaden in NRW innerhalb einer Woche anmelden. Wenn ich auf die Fläche komme ist die erste Frage, ist das ein zeitnah angemeldeter Schaden oder ein Altschaden. Ist das ein Altschaden, schätze ich den nicht, dokumentiere das und das war es. Dann gibt es kein Geld.
Das Anmelden des Schadens hat keine persönliche Dimension. Ich habe öfters den Fall, das der Schaden angemeldet wird, die Stadt mich anruft, und ich mit den Parteien Kontakt aufnehmen. Nicht selten räume ich das Problem ab, ohne zu schätzen.
Nur mal aus Neugierde - sagen wir mal die Sauen haben da 150qm komplett auf links gedreht.

Wie läuft das konkret ab, und zu welchem Schaden kommst du da und wie?

You mind walking us through? 🤗

Ich hatte damit noch nie einen Berührungspunkt, kenne nur allgemeines Schuld- und Schadenrecht.

Und wie wird man Schätzer / Sachverständiger für sowas?


Liebe Grüsse
 
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Nur mal aus Neugierde - sagen wir mal die Sauen haben da 150qm komplett auf links gedreht.

Wie läuft das konkret ab, und zu welchem Schaden kommst du da und wie?

You mind walking us through? 🤗

Ich hatte damit noch nie einen Berührungspunkt, kenne nur allgemeines Schuld- und Schadenrecht.

Und wie wird man Schätzer / Sachverständiger für sowas?


Liebe Grüsse
Fangen wir mal damit an, wie man das wird. Bei uns im Kreis schlägt die UJB jeder Gemeinde jeweils zwei Schadensschätzer für Wildschäden an landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Kulturen vor. Einer der beiden ist der eigentliche Wildschadensschätzer, der zweite sein Stellvertreter.
Ich bin bei uns der erste Schätzer und in der Nachbarstadt der Stellvertreter. Unser UJB hat fast nur Agraringenieure und staatlich geprüfte Landwirte als Schätzer im Kreis vorgeschlagen. Ich meine, alle haben einen Jagdschein. Das mag in anderen Regionen aber auch anders laufen.
Jetzt zum Schaden:
Zuerst prüfe ich ob der Schaden zeitnah angemeldet wurde. Er muss zwar innerhalb einer Woche nach bekannt werden gemeldet werden, man muss allerdings nicht jeden Tag jede Fläche ansehen, so dass je nach Lage der Fläche Schäden ungefähr bis zu einem Monat alt sein können.
Grünlandschäden beurteilen läuft wie folgt ab:
Zuerst wird die Fläche festgestellt. Ich laufe über die Fläche, trete die Schadstellen ab und sage immer dabei: Hier 5 qm, hier 12 qm und so weiter, zwischendurch frage ich immer: Einverstanden? So geht das über die ganze Fläche. Da ich ja stets frage, sind die erfassten Quadratmeter am Ende unstrittig. Das funktioniert natürlich nur wenn beide Parteien dabei sind. Wenn einer dabei ist, der die ganze Zeit erzählt, er könne keine Zusagen treffen, ist mein Konzept schwierig. Dann packe ich vermutlich sofort die Drohne aus und mache ein Foto von oben. Das mache ich eigentlich nur bei großflächigen diffusen Schäden. Das ist aber auch nicht üblich.
Vereinfacht mir aber die Arbeit und würde im Falle des Scheiterns des Vorverfahrens auch einen gute Grundlage für den dann ins Spiel kommenden ö.b.v. Sachverständigen hergeben.
Wenn die Fläche ermittelt ist, kommt die Tabelle: Richtsätze für die Bewertung landwirtschaftlicher Kulturen ins Spiel. Damit wird der Aufwuchs bewertet, der verloren geht.
Da wird zwischen unterschiedlichen Ertragsniveaus unterschieden. Hinzu kommt die Wiederherstellung der Narbe. Erfolgt diese nicht durch den JAB, sondern durch den Flächennutzer, wird der Aufwand nach Maschinenringsätzen bewertet. Bei Handarbeit setzt man zwischen 14 und 21€/h an.
Wird maschinell begradigt, werden systembedingt die Flächen etwas größer, da die Maschinen Mindestgrössen bei den Flächen bedürfen. Da wo der Hobel/ Kreiselegge etc. arbeiten, ist der Aufwuchs auch geschädigt.
Normalerweise reicht ein Protokoll des Schätztermines, das der Schätzer und beide Seiten unterschreiben. Ich persönlich fertige ein Gutachten an, das den Bedingungen für reguläres Gutachten eines ö.b.v. Sachverständigen für Aufwuchsschäden genügt.
Nachtrag:
Bei Schäden an Flächen von Biobetrieben nehme ich nicht die Tabelle der Kammer, sondern die des Regierungspräsidenten von Kassel, der hat auf der Seite der Bezirksregierung eine eigene Tabelle für Bioflächen.
Das ist die Tabelle der Kammer, allerdings von 2017, das ist mein letztes ausgedrucktes Exemplar, seitdem habe ich sie nur noch auf dem Rechner.
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