JaDein Ernst
JaDein Ernst
Danke für die Erläuterung, in diesem Fall also Mais im August reichen also 4 Wochen... Bei anderen Kulturen oder beim Mais zu einem anderen Reifezeitpunkt reicht es also nicht.
So ist das nach meiner Kenntnis auch nicht richtig! Es geht um die Feststellung des Erstschadens. Wenn dieser früher nicht bekannt wird und als Verursacher einwandfrei Schalenwild bewiesen werden kann, reicht das evenuell.
Wenn aber z.B. der Jagdpächter den Schaden schon 3 Wochen vorher gesehen und dokumentiert hat und dafür Zeugen vorweisen kann, ist 3 Wochen später Erst- und Folgeschaden nicht mehr trennbar und die Ersatzpflicht entfällt. Der Jagdpächter muß den Schaden nicht melden, sollte aber sicher Gegenmaßnahmen getroffen haben.
Ich würde größere Geldbeträge, meinen Wohnraum oder meine Existenz nicht an die Zuverlässigkeit der DPAG hängen...Du gehst irr.
Den Inhalt beweist man, indem man das Schreiben mit einem Zeugen verpackt und aufgibt (wie bereits oben von mir angerissen).
Einschreiben -Rückschein ist zugegangen wenn
- jemand angetroffen wurde (Empfänger oder Bevollmächtigter)
- es nach nicht erfolgreichem Zustellversuch in der Postfiliale niedergelegt wurde und dann vom Empfänger oder einem Bevollmächtigten abgeholt wurde
Es besteht allerdings keine Pflicht ein Einschreiben abzuholen. Siehe das ausführliche Urteil des LAG Hamburg das ich oben zitierte!
Ein Einwurfeinschreiben ist mit Einlegung in den Briefkasten zugegangen, da der Briefkasten eine passive, vom Empfänger vorgehaltene Empfangsvorrichtung der üblichen Verkehrssitte ist.
Das ist bis zum BGH rauf durchentschieden.
Also: Niet- und Nagelfest...
Einwurf Einschreiben und den Inhalt beweisen können: Zeuge liest BEREITS VON MIR EIGENHÄNDIG UNTERSCHRIEBENES (NICHT PARAPHIERTES!) Schreiben, das wird verpackt in seinem Beisein und bei der Post aufgegeben.
Postbeleg aufbewahren. Auf Kopie des unterschriebenen Schreibens unterschreibt der Zeuge “verpackt und aufgegeben in meinem Beisein am ... mit Einschreiben Nr ...” -> fertig.
Zeuge hat auch Monate später noch eine Erinnerungsstütze und alles ist geritzt.
Häufige Fehler: Paraphe statt Unterschrift (Muss zumindest andeutungsweise ein leserlicher Namenszug sein der individualisiert den Unterfertigenden und seinen Willen zu unterfertigen erkennen lassen muss)
Normale Post und kein Einschreiben.
Zeuge unterschreibt nicht auf unterschriebener Kopie und eiert dann im Zeugenstand rum bei Fragen wie:
Woher wissen Sie denn 6 Monate nach der Aktion noch so sicher, dass das Schreiben unterschrieben war? ... dass es exakt dieses Schreiben war? ... dass es genau dieser Tag war? ... dass es genau diese Einschreiben-Nummer war? ... dass genau dieses Schreiben verpackt und aufgegeben wurde? Sie machen hier ja eine Gefälligkeitsaussage!
So kann der Zeuge sagen:
Weil der Herr X das bereits unterschriebene Schreiben kopiert hat, mir beides vorgelegt hat und ich es verglichen habe und dann haben wir es in meinem Beisein eingepackt, haben es gemeinsam per Einschreiben aufgegeben mit der Nummer die ich eigenhändig auf der Kopie protokolliert und mit meiner Unterschrift bestätigt habe - das ist meine eigenhändige Unterschrift die ich damals tätigte!
Wer das für übertrieben hält darf sich gerne bei meiner besseren Hälfte als Praktikant bewerben. Grausame Realität.
wenn am 01. August die Sauen erstmals zu schaden gehen und am 10. nochmals, dann ist die Frist für alles eingehalten, wenn am 20.08. erstmalig gesehen und angemeldet wird.
Hast Du den Auszug aus dem höchstrichterlichen Urteil gelesen?Nein. Da Erst- und Zweitschaden nicht mehr zu trennen sind, gibts nichts. Und die Wochenfrist kann nicht einfach so weggewischt werden.
Ein Gerichtsvollzieher packt es auch nur in einen PZU-Umschlag und verlangt dafür 18 EUR ... über die Dt. Post AG.Ich würde größere Geldbeträge, meinen Wohnraum oder meine Existenz nicht an die Zuverlässigkeit der DPAG hängen...
Zumindest bei dieser Aufstellung ist es doch etwas differenzierter und kommt meinem "Bauchgefühl" nahe:
https://www.ar-law.de/news/rechtssichere-zustellung-von-briefen-durch-einschreiben.html
Hast Du den Auszug aus dem höchstrichterlichen Urteil gelesen?
Die LANDWIRTE in DEINER Jagd sind wohl so. Schwiegervater ist auch so.Lies lieber selbst noch einmal.
Nebenbei: Wir zerreden hier einen Einzelfall, wollen höchstrichterliche Revisionsentscheidung in einem Einzelfall von einer Hobbypferdewiese auf Mais übertragen usw...
In meiner Realität läuft es so, dass die Landwirte in unserer Jagd sehen wollen, dass wir etwas tun. Der größte Landwirt ist stolz, noch nie - seit 3 Generationen - Wildschaden eingefordert zu haben. Als Jagdpächter kontrollieren wir die Flächen und leisten Wildschadensabwehr. Damit waren bisher unsere Bauern zufrieden. Wenn dann mal was schief ging wurde es anders geregelt. Sie wissen aber auch, das man nur bedingt etwas tun kann, wenn die letzte Reihe schon unter den Bäumen am Waldrand gesät wurde....
Wir wollen keine BGH Entscheidung auf den Einzelfall einer Hobby-Pferdeweide übertragen.Lies lieber selbst noch einmal.
Nebenbei: Wir zerreden hier einen Einzelfall, wollen höchstrichterliche Revisionsentscheidung in einem Einzelfall von einer Hobbypferdewiese auf Mais übertragen usw...
In meiner Realität läuft es so, dass die Landwirte in unserer Jagd sehen wollen, dass wir etwas tun. Der größte Landwirt ist stolz, noch nie - seit 3 Generationen - Wildschaden eingefordert zu haben. Als Jagdpächter kontrollieren wir die Flächen und leisten Wildschadensabwehr. Damit waren bisher unsere Bauern zufrieden. Wenn dann mal was schief ging wurde es anders geregelt. Sie wissen aber auch, das man nur bedingt etwas tun kann, wenn die letzte Reihe schon unter den Bäumen am Waldrand gesät wurde....
Wenn die Pferde einer Landwirtschaft dienen, braucht man keine Baugenehmigung. Zahlungen an die TSK reichen nicht aus. Aus den Pferden muss Einkommen generiert werden. Dessen Höhe ist nicht genau festgelegt. Ein bestehender Hof kann bei weitaus geringeren Einnahmen Zäune errichten als jemand, der das nur als Hobby hat und dann ein Betriebskonzept und einen Businessplan braucht, um die "Landwirtschaft" halbwegs plausibel zu begründen.Auf einer Weide muss kein Unterstand sein. Ich kenne es so, das die Pferde abends meist rein geholt werden. Kenne da aber die Vorschriften nicht.
Unsere Pferde sind ganzjährig draußen und haben sowohl Unterstand und Zellt. Außerdem alle 4m ein Eichenpfahl und 3 Litzen Breitband.
Sind aber etwas andere Voraussetzungen.