[Brandenburg] Abgrenzung Wildschaden

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Nö, du hast nur keine Vorstellung von Kosten eines Reviers.
Wenn ich die Kosten meines Reviers FAIR verteilen würde müsste jeder 2.000 € zahlen und natürlich 1/4 des Wildschadens sowie weiterer Risiken.

.

....was dann eine möglicherweise unzulässige Unterverpachtung darstellt
 
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Dann würde aber auch jeder die selben Rechte haben:sneaky:
MfG.
Ja und?
Ändert sich bis auf eine Kleinigkeit in der Freigabe nix. Und mit dieser Änderung habe ich kein Problem.

Inhalt: aktuell behalte ich es mir vor Hirsche der AK 3 und 4 zu erlegen. Da wir nur Durchzugsgebiet sind, kommt das aber eh nur alle 10 Jahre vor.
Die beiden JJ haben noch kein Rot- und Damwild frei. Sie sollen die wenigen Anblicke erst einmal zum ansprechen nutzen.
 
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Schuppen ètc ist klar. 5 Pfähle und 3 Litzen sind in der Praxis was anderes. Zeitungsartikel sind Gott sei Dank keine Rechtssprechung.

Das ist aber kein Zeitungsartikel, sondern die HP vom Landkreis, der das Baurecht (und Naturschutzrecht) durchzusetzen hat. Beim Zaun bleibt es ja auch nicht, da muss ein Unterstand zu (oder wurde das inzwischen geändert?).
 
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Warum sollte ich da froh sein :unsure:?! Ich bin weder Pächter noch schadenersatzpflichtig. Ich bin lediglich jemand, der selbst genügend Rechtsvorlesungen während des Studiums besucht und Rechtsstreitigkeiten vor Gerichten erlebt hat, um mich mit dem BGB insoweit auszukennen, als das wenn ein Grundbesitzer auf der Suche nach einer schnellen Mark anfängt von Wildschaden von vor einem Jahr irgendwas zu faseln und alte Schäden aus dem letzten Jahr mit aktuellen Schäden vermischen will, in der Hoffnung den Sachbearbeiter des Ordnungsamtes dahingehend irgendwie beeinflußen zu können (oder wohl eher zutreffend der Grundbesitzer sich da aus Geldgeilheit schon irgendwas zurechtgesponnen hat und eigentlich nur noch die Überweisung eines hohen Geldbetrages vohersehnt), dann kann man da auch ruhig mal erwähnen, dass dem Pächter zunächst die Möglichkeit unter Fristsetzung eingeräumt werden muss, den Schaden selbst zu beseitigen und eine Ersatzvornahme zwei verwirkte Fristsetzungen bedarf, wovon hier noch nichtmal die erste Mahnung im Raum steht.


Emotionen würde ich es nicht nennen. Eher Interesse und Rechtsaffinität. Achja, und beruflich mit etwas Zuversicht auch, da ich ab Januar wohlmöglich die uJB unseres Landkreises besetze und so im nächsten Termin mit dem Wildschadensschätzer sodann dienstlich vor Ort sein könnte.

Und ja, zum Thema Wildschaden ist die Erfahrung mit dem offiziellen Vorverfahren für mich neu. Bisher kannte ich es nur immer auf zwischenmenschlichen Wegen zwischen echtem Landwirt und Pächter, was ungefähr so ablief:

Landwirt zum Pächter - "Wir müssen reden, es ist Schaden vorhanden!"
Pächter zum Landwirt - "Warsteiner oder Radeberger?"
Landwirt zum Pächter - "Radeberger. Ich mach den Grill an, bring Schwein mit."
Pächter zum Landwirt - "Ok, bis später."

Und jetzt habe ich zum ersten Mal die offizielle Version davon erlebt. Und wenn da Leute keine Genehmigung für die Pferdehaltung haben sollten (im Gegensatz zu einer echten landwirtschaftlich betriebenen Pferdepension in derselben Strasse gegenüber) und die da ihr eigenes Ding wohlmöglich machen, Gräben ausheben ohne Kenntnis und Zustimmung der Naturschutzbehörde, einen Stromzaun ziehen, der eigentlich einer Genehmigung bedarf, weil der Flächennutzungsplan keine Pferdekoppeln ausweist - sprich da irgendwelche Hobbypferdeliebhaber ihr eigenes Ding machen, dann aber dem Wild den Zutritt zu ihren Koppeln mehr oder weniger ungehindert ermöglichen, wiederstrebt es mir irgendwie, dass solche Menschen dann noch profitieren sollten! Im Übrigen einen Wildzaun wie er gemäß der Landesverordnung zur Durchführung der Jagd als übliche und demzufolge geeignete Schutzmaßnahme angesehen wird, möchte die Eigentümerin nicht, weil sich ihre Pferde daran verletzen könnten. Wenn jemand solche Aussagen tätigt und so offensichtlich billigend Wildschaden in Kauf nimmt, dann sollte derjenige alleinhaftend sein und nicht nur § 254 BGB Anwendung finden.
Wenn der mit Radeberger oder Warsteiner ankommt würde ich den auch bluten lassen! Pfui deibl!

Ich kenne solche Leute - leicht „Tierrechtlerisch“ angehaucht und leicht militant schlägt man zwei Fliegen mit einer Klappe:

- Dem pösen Jäger eine mitgeben
- Eine nette Geldquelle

Dass man gleich mal mit Ersatzvornahme daherkommt und so fordernd auftritt zeigt, dass hier das Geld im Fokus steht und man sich schon durchinformiert hat im Internet und das Geld schon verplant hat.

Denen ist das bisschen kaputte Grasnarbe eigentlich egal - Pferdekoppeln haben das gerade wenn’s feucht ist gar nicht mehr. Alles zertrampelt. Aaaaaber das Geld, schön steuerfrei, weckt natürlich Begehrlichkeiten... ich garantiere dir, solche Leute stehen sofort wieder auf der Matte.

Hingehen und Fotos machen. Für den Fall der Fälle.

Ich kenne Wildschaden so, dass der Schaden ausgeglichen wird und nicht einer meint den Reibach machen zu müssen.

Wer da beschei$$en will - der muss sich halt mal die Zähne ausbeißen.
 
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Das ist aber kein Zeitungsartikel, sondern die HP vom Landkreis, der das Baurecht (und Naturschutzrecht) durchzusetzen hat. Beim Zaun bleibt es ja auch nicht, da muss ein Unterstand zu (oder wurde das inzwischen geändert?).
Auf einer Weide muss kein Unterstand sein. Ich kenne es so, das die Pferde abends meist rein geholt werden. Kenne da aber die Vorschriften nicht.

Unsere Pferde sind ganzjährig draußen und haben sowohl Unterstand und Zellt. Außerdem alle 4m ein Eichenpfahl und 3 Litzen Breitband.

Sind aber etwas andere Voraussetzungen.
 
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Die Jagdgenossen haben schließlich einen Pachtzins verdient für ihre Flächen.
Das ist wohl richtig, sofern es koi ,,Wucher" ist! Ausserdem haben die, wie auch die Nutzer der Flächen(Landwirte) auch mit dafür Sorge zu tragen, das so wenig wie möglich Wildschäden entstehen können.
MfG.
 
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Warum sollte ich da froh sein :unsure:?! Ich bin weder Pächter noch schadenersatzpflichtig. Ich bin lediglich jemand, der selbst genügend Rechtsvorlesungen während des Studiums besucht und Rechtsstreitigkeiten vor Gerichten erlebt hat, um mich mit dem BGB insoweit auszukennen, als das wenn ein Grundbesitzer auf der Suche nach einer schnellen Mark anfängt von Wildschaden von vor einem Jahr irgendwas zu faseln und alte Schäden aus dem letzten Jahr mit aktuellen Schäden vermischen will, in der Hoffnung den Sachbearbeiter des Ordnungsamtes dahingehend irgendwie beeinflußen zu können (oder wohl eher zutreffend der Grundbesitzer sich da aus Geldgeilheit schon irgendwas zurechtgesponnen hat und eigentlich nur noch die Überweisung eines hohen Geldbetrages vohersehnt), dann kann man da auch ruhig mal erwähnen, dass dem Pächter zunächst die Möglichkeit unter Fristsetzung eingeräumt werden muss, den Schaden selbst zu beseitigen und eine Ersatzvornahme zwei verwirkte Fristsetzungen bedarf, wovon hier noch nichtmal die erste Mahnung im Raum steht.

In diesem Abschnitt sind einige falsche Aussagen. Zumindest wäre dies in NRW nicht der vorgesehene Weg einer strittigen Wildschadensabwicklung. Diese ist klar vorgeschrieben im Ablauf und es gibt da nix mit Mahnung oder ähnlichem.
Fristen gibt es nur bei der Anmeldung des Wildschadens durch den Geschädigten und nach Termin / Übergabe des Protokolls bis eine Klage eingereicht werden kann, für den Fall das eine Partei nicht mit dem Terminergebnis einverstanden ist.

wipi
 
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21 Aug 2008
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Du brauchst für einen Zaun keine Baugenehmigung.

Die Frage ist, ist es ein landwirtschaftlicher Betrieb? ( auch im Nebenerwerb).

2. Man hat als Pächter die Möglichkeit, den Schaden selbst oder von selbst gewählten und bezahlten Leuten wieder zu beseitigen sowie ersatzfutter zu stellen. Dadurch geht kein Euro an die Herrschaften.
Lehnen Sie das ab, Pech.
Entspricht meinen Erfahrungen. Seit ich kein Geld mehr zahle, sondern nur und ausschliesslich Naturalersatz leiste (auch wenn mich mal im Einzefall der Weizen im Lagerhaus inkl. Transport zum Landwirt mehr kostet als der Ernteausfall) hat sich der Wildschaden resp. die Ersatzforderungen ganz drastisch reduziert. Nicht mal mehr ein Viertel dessen, was ich die ersten Jahre gezahlt habe
 

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