Und deshalb wird auch bei einer Pferdekoppel keine Baugenehmigung für einen nicht festen Zaun fällig.Nein, auch Hobbyhalter etlicher Tierarten, z.B. auch Equiden sind Zwangsmitglieder der TSK.
Und deshalb wird auch bei einer Pferdekoppel keine Baugenehmigung für einen nicht festen Zaun fällig.Nein, auch Hobbyhalter etlicher Tierarten, z.B. auch Equiden sind Zwangsmitglieder der TSK.
Und deshalb wird auch bei einer Pferdekoppel keine Baugenehmigung für einen nicht festen Zaun fällig.
Schuppen ètc ist klar. 5 Pfähle und 3 Litzen sind in der Praxis was anderes. Zeitungsartikel sind Gott sei Dank keine Rechtssprechung.Seh ich anders guckst du hier
Dann würde aber auch jeder die selben Rechte habenWenn ich die Kosten meines Reviers FAIR verteilen würde müsste jeder 2.000 € zahlen und natürlich 1/4 des Wildschadens sowie weiterer Risiken.
Nö, du hast nur keine Vorstellung von Kosten eines Reviers.
Wenn ich die Kosten meines Reviers FAIR verteilen würde müsste jeder 2.000 € zahlen und natürlich 1/4 des Wildschadens sowie weiterer Risiken.
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Ja und?Dann würde aber auch jeder die selben Rechte haben
MfG.
Schuppen ètc ist klar. 5 Pfähle und 3 Litzen sind in der Praxis was anderes. Zeitungsartikel sind Gott sei Dank keine Rechtssprechung.
Ja dadrum geht es ja nicht. Es geht hier nur um böse Pächter, die den Dreiläufer immer ausnehmen wollen.....was dann eine möglicherweise unzulässige Unterverpachtung darstellt
Wenn der mit Radeberger oder Warsteiner ankommt würde ich den auch bluten lassen! Pfui deibl!Warum sollte ich da froh sein ?! Ich bin weder Pächter noch schadenersatzpflichtig. Ich bin lediglich jemand, der selbst genügend Rechtsvorlesungen während des Studiums besucht und Rechtsstreitigkeiten vor Gerichten erlebt hat, um mich mit dem BGB insoweit auszukennen, als das wenn ein Grundbesitzer auf der Suche nach einer schnellen Mark anfängt von Wildschaden von vor einem Jahr irgendwas zu faseln und alte Schäden aus dem letzten Jahr mit aktuellen Schäden vermischen will, in der Hoffnung den Sachbearbeiter des Ordnungsamtes dahingehend irgendwie beeinflußen zu können (oder wohl eher zutreffend der Grundbesitzer sich da aus Geldgeilheit schon irgendwas zurechtgesponnen hat und eigentlich nur noch die Überweisung eines hohen Geldbetrages vohersehnt), dann kann man da auch ruhig mal erwähnen, dass dem Pächter zunächst die Möglichkeit unter Fristsetzung eingeräumt werden muss, den Schaden selbst zu beseitigen und eine Ersatzvornahme zwei verwirkte Fristsetzungen bedarf, wovon hier noch nichtmal die erste Mahnung im Raum steht.
Emotionen würde ich es nicht nennen. Eher Interesse und Rechtsaffinität. Achja, und beruflich mit etwas Zuversicht auch, da ich ab Januar wohlmöglich die uJB unseres Landkreises besetze und so im nächsten Termin mit dem Wildschadensschätzer sodann dienstlich vor Ort sein könnte.
Und ja, zum Thema Wildschaden ist die Erfahrung mit dem offiziellen Vorverfahren für mich neu. Bisher kannte ich es nur immer auf zwischenmenschlichen Wegen zwischen echtem Landwirt und Pächter, was ungefähr so ablief:
Landwirt zum Pächter - "Wir müssen reden, es ist Schaden vorhanden!"
Pächter zum Landwirt - "Warsteiner oder Radeberger?"
Landwirt zum Pächter - "Radeberger. Ich mach den Grill an, bring Schwein mit."
Pächter zum Landwirt - "Ok, bis später."
Und jetzt habe ich zum ersten Mal die offizielle Version davon erlebt. Und wenn da Leute keine Genehmigung für die Pferdehaltung haben sollten (im Gegensatz zu einer echten landwirtschaftlich betriebenen Pferdepension in derselben Strasse gegenüber) und die da ihr eigenes Ding wohlmöglich machen, Gräben ausheben ohne Kenntnis und Zustimmung der Naturschutzbehörde, einen Stromzaun ziehen, der eigentlich einer Genehmigung bedarf, weil der Flächennutzungsplan keine Pferdekoppeln ausweist - sprich da irgendwelche Hobbypferdeliebhaber ihr eigenes Ding machen, dann aber dem Wild den Zutritt zu ihren Koppeln mehr oder weniger ungehindert ermöglichen, wiederstrebt es mir irgendwie, dass solche Menschen dann noch profitieren sollten! Im Übrigen einen Wildzaun wie er gemäß der Landesverordnung zur Durchführung der Jagd als übliche und demzufolge geeignete Schutzmaßnahme angesehen wird, möchte die Eigentümerin nicht, weil sich ihre Pferde daran verletzen könnten. Wenn jemand solche Aussagen tätigt und so offensichtlich billigend Wildschaden in Kauf nimmt, dann sollte derjenige alleinhaftend sein und nicht nur § 254 BGB Anwendung finden.
Auf einer Weide muss kein Unterstand sein. Ich kenne es so, das die Pferde abends meist rein geholt werden. Kenne da aber die Vorschriften nicht.Das ist aber kein Zeitungsartikel, sondern die HP vom Landkreis, der das Baurecht (und Naturschutzrecht) durchzusetzen hat. Beim Zaun bleibt es ja auch nicht, da muss ein Unterstand zu (oder wurde das inzwischen geändert?).
Aber der Dreiläufer lässt sich net ausnehmen da bleibt er lieber dahom....Hahn in Ruh.Ja dadrum geht es ja nicht. Es geht hier nur um böse Pächter, die den Dreiläufer immer ausnehmen wollen.
Und geh zu fairen Bedingungen jagen.Aber der Dreiläufer lässt sich net ausnehmen da bleibt er lieber dahom....Hahn in Ruh.
MfG.
Das ist wohl richtig, sofern es koi ,,Wucher" ist! Ausserdem haben die, wie auch die Nutzer der Flächen(Landwirte) auch mit dafür Sorge zu tragen, das so wenig wie möglich Wildschäden entstehen können.Die Jagdgenossen haben schließlich einen Pachtzins verdient für ihre Flächen.
Warum sollte ich da froh sein ?! Ich bin weder Pächter noch schadenersatzpflichtig. Ich bin lediglich jemand, der selbst genügend Rechtsvorlesungen während des Studiums besucht und Rechtsstreitigkeiten vor Gerichten erlebt hat, um mich mit dem BGB insoweit auszukennen, als das wenn ein Grundbesitzer auf der Suche nach einer schnellen Mark anfängt von Wildschaden von vor einem Jahr irgendwas zu faseln und alte Schäden aus dem letzten Jahr mit aktuellen Schäden vermischen will, in der Hoffnung den Sachbearbeiter des Ordnungsamtes dahingehend irgendwie beeinflußen zu können (oder wohl eher zutreffend der Grundbesitzer sich da aus Geldgeilheit schon irgendwas zurechtgesponnen hat und eigentlich nur noch die Überweisung eines hohen Geldbetrages vohersehnt), dann kann man da auch ruhig mal erwähnen, dass dem Pächter zunächst die Möglichkeit unter Fristsetzung eingeräumt werden muss, den Schaden selbst zu beseitigen und eine Ersatzvornahme zwei verwirkte Fristsetzungen bedarf, wovon hier noch nichtmal die erste Mahnung im Raum steht.
Entspricht meinen Erfahrungen. Seit ich kein Geld mehr zahle, sondern nur und ausschliesslich Naturalersatz leiste (auch wenn mich mal im Einzefall der Weizen im Lagerhaus inkl. Transport zum Landwirt mehr kostet als der Ernteausfall) hat sich der Wildschaden resp. die Ersatzforderungen ganz drastisch reduziert. Nicht mal mehr ein Viertel dessen, was ich die ersten Jahre gezahlt habeDu brauchst für einen Zaun keine Baugenehmigung.
Die Frage ist, ist es ein landwirtschaftlicher Betrieb? ( auch im Nebenerwerb).
2. Man hat als Pächter die Möglichkeit, den Schaden selbst oder von selbst gewählten und bezahlten Leuten wieder zu beseitigen sowie ersatzfutter zu stellen. Dadurch geht kein Euro an die Herrschaften.
Lehnen Sie das ab, Pech.