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Auch zu beachten: Wird durch die Wiederherstellungsmaßnahme die Fläche zum vorherigen Zustand verbessert, ist der Nutzungsberechtigte zum Ausgleich des Differenzwertes verpflichtet.
Z
- Auch Flächen, welche der ständigen nicht-agrarischen oder nicht-forstwirtschaftlichen Nutzung durch Menschen dienen, so etwa Friedhöfe, Fischzuchtanlagen, Spiel-, Golf- und Sportplätze, Straßenanlagen, Bahnanlagen und Flugplätze gehören zu den befriedeten Bezirken.
Zu den letzten beiden Sätzen: Klar!Na dann sei froh das man sich auf der Gegenseite den Wind aus den Segeln hat nehmen lassen... Wäre mir nicht passiert wenn mir jemand einen Begeher zum Termin schickt welcher mir dann was über meine Zäune erzählt und Wechsel zeigt.
Da würden am nächsten Tag die untersten Litzen gezogen werden denn der Besitzer muss keine Maßnahme treffen um die Fläche zu schützen, sehr wohl aber den Pächter gewähren lassen bzw. ggf. unterstützen.
Also am besten mit ein bisschen weniger Emotion an die Sache rangehen, ist nicht böse gemeint.
Dein Pächter sollte sich überlegen in welchem Verhältnis Zeitaufwendung und vermutlich zukünftiger Ärger zu dem wirklich angefallenen Schaden steht. Wenn 100€-200€ Schaden zu begleichen wären würde ich keinen Gedanken daran Verschwenden auf Ämtern oder anderen Institutionen Zeit zu verdaddeln.
Man kann sowas auf die Spitze treiben, keine Frage aber dann muss man damit Leben wenn zukünftig richtig Gegenwind kommt und darf sich dann darüber nicht mehr wundern.
Stromzaun mit 3 Drähten, hat er geschrieben.
Dafür braucht es keine Genehmigung.
Wenn bei dir ein vierstelliger ,,Hegebeitrag" für Koppelbejagung normal ist und du Jaager findest die das bezahlen, Mindestabschuss für SW, Rehwild nur für den Pächter usw., dann sei doch froh.Ach ja, die BÖSEN Pächter.
Zu den letzten beiden Sätzen: Klar!
Aber wenn manche Kandidaten merken, dass es da was zu holen gibt meinen die dann, der zahlt ja eh‘ und sehen das als nette Einnahmequelle... Die kommen dann alle Nase lang an und Kleinvieh macht auch Mist!
Wildschadenskasse ist keine Selbstbedienung!
Jetzt entsteht kein Aufwuchsschaden. Aber spätestens im März bis Mai, wenn eine gesunde Grasnarbe wieder in die Vegetation startet, bleibt die Nachsaat zum Größten Teil zurück.IdR. etsteht jetzt so gut wie kein Aufwuchsschaden. Wenn man im Frühjahr einebnet und nachsäht ist der drops gelutscht.
Natürlich ist eine Wildschadenskasse keine Selbstbedienung.
Allerdings ist der Ausgleich nun mal auch eine Verpflichtung der man sich von vorneherein bewusst sein muss. Das unabhängig von irgendwelchen Sympathien.
Ich bin zumindest froh das ich so Themen mit meinen Pferdeleuten und Bauern nicht habe... Wildschaden liegt zwar an wird aber bisher zumindest immer äußerst unkompliziert und fair für alle beglichen oder Gemeinschaftlich instand gesetzt.
Wenn ich solch einen Einschreibebrief bekommen würde, wäre das genau mein Handlungsstrang! Entweder man spricht mit dem Koppelbetreiber und einigt sich oder man umgeht diese Koppel großräumig. So jagen wir hierWas soll denn so eine bescheuerte Aussage? Da informiert man als Jäger den Pferdebesitzer über eine bevorstehende Jagd im voraus und als Dank dafür folgt dann so eine Aktion???
in jeder Hinsicht.Ein gutes miteinander ist wichtig, aber wenn jemand den Hals nicht voll bekommt, muss man auch mal für klare Verhältnisse sorgen.
Ich denke so bald in die landwirtschaftlich Tierseuchenkasse eingezahlt wird, ist das Thema klar.Eigendlich stimmt das nur dann, wenn es ein privilegiertes Vorhaben eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes ist, siehe §61 (1) 7 BbgBO:
7. folgende Mauern und Einfriedungen:
- Mauern, einschließlich Stützmauern, und Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 2 Meter, außer im Außenbereich,
- offene sockellose Einfriedungen für Grundstücke, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen,
- Wildzäune und andere zum Schutz von Gehölzen und landwirtschaftlichen Kulturen oder Nutztieren vor Schäden durch wildlebende Tiere errichtete Zäune,
- offene sockellose Einfriedungen für Grundstücke mit nicht mehr als 5 000 Quadratmeter Grundfläche, die der Schaf- oder Ziegenhaltung dienen, "
Wird Hobby-Pferdehaltung unter Landwirtschaft subsumiert? IIRC ist das in anderen Bundesländern strittig und oft wohl nur geduldet, bis jemand klagt.
Ein Ausweg ist der 3., aber nur, wenn man einen Wolfsschutzzaun nimmt.
Na dann sei froh das man sich auf der Gegenseite den Wind aus den Segeln hat nehmen lassen... Wäre mir nicht passiert wenn mir jemand einen Begeher zum Termin schickt welcher mir dann was über meine Zäune erzählt und Wechsel zeigt.
Da würden am nächsten Tag die untersten Litzen gezogen werden denn der Besitzer muss keine Maßnahme treffen um die Fläche zu schützen, sehr wohl aber den Pächter gewähren lassen bzw. ggf. unterstützen.
Also am besten mit ein bisschen weniger Emotion an die Sache rangehen, ist nicht böse gemeint.
Ich denke so bald in die landwirtschaftlich Tierseuchenkasse eingezahlt wird, ist das Thema klar.
Nö, du hast nur keine Vorstellung von Kosten eines Reviers.Wenn bei dir ein vierstelliger ,,Hegebeitrag" für Koppelbejagung normal ist und du Jaager findest die das bezahlen, Mindestabschuss für SW, Rehwild nur für den Pächter usw., dann sei doch froh.
Für mich sind solche ,,Angebote" einfach nur unverschämt, aber jeden Tag steht ja bekanntlich ein dummer auf
Und noch was, dass alle Pächter, wie du mir unterstellst ,,böse" sind, habe ich nie behauptet! Blos ein/mehrere zu finden die ihre ,,Begeher" nicht nur ausnutzen wollen, sondern zu realen Bedingungen einen BGS vergeben, gestaltet sich als schwieriges ,,Unterfangen"
MfG.