[Brandenburg] Abgrenzung Wildschaden

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Auch zu beachten: Wird durch die Wiederherstellungsmaßnahme die Fläche zum vorherigen Zustand verbessert, ist der Nutzungsberechtigte zum Ausgleich des Differenzwertes verpflichtet. ;)
 
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Z
  • Auch Flächen, welche der ständigen nicht-agrarischen oder nicht-forstwirtschaftlichen Nutzung durch Menschen dienen, so etwa Friedhöfe, Fischzuchtanlagen, Spiel-, Golf- und Sportplätze, Straßenanlagen, Bahnanlagen und Flugplätze gehören zu den befriedeten Bezirken.

Das ist so allgemein nicht ganz zutreffend.
 
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Na dann sei froh das man sich auf der Gegenseite den Wind aus den Segeln hat nehmen lassen... Wäre mir nicht passiert wenn mir jemand einen Begeher zum Termin schickt welcher mir dann was über meine Zäune erzählt und Wechsel zeigt.
Da würden am nächsten Tag die untersten Litzen gezogen werden denn der Besitzer muss keine Maßnahme treffen um die Fläche zu schützen, sehr wohl aber den Pächter gewähren lassen bzw. ggf. unterstützen.

Also am besten mit ein bisschen weniger Emotion an die Sache rangehen, ist nicht böse gemeint.

Dein Pächter sollte sich überlegen in welchem Verhältnis Zeitaufwendung und vermutlich zukünftiger Ärger zu dem wirklich angefallenen Schaden steht. Wenn 100€-200€ Schaden zu begleichen wären würde ich keinen Gedanken daran Verschwenden auf Ämtern oder anderen Institutionen Zeit zu verdaddeln.
Man kann sowas auf die Spitze treiben, keine Frage aber dann muss man damit Leben wenn zukünftig richtig Gegenwind kommt und darf sich dann darüber nicht mehr wundern.
Zu den letzten beiden Sätzen: Klar!

Aber wenn manche Kandidaten merken, dass es da was zu holen gibt meinen die dann, der zahlt ja eh‘ und sehen das als nette Einnahmequelle... Die kommen dann alle Nase lang an und Kleinvieh macht auch Mist!

Wildschadenskasse ist keine Selbstbedienung!
 
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Stromzaun mit 3 Drähten, hat er geschrieben.
Dafür braucht es keine Genehmigung.

Eigendlich stimmt das nur dann, wenn es ein privilegiertes Vorhaben eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes ist, siehe §61 (1) 7 BbgBO:

7. folgende Mauern und Einfriedungen:
  1. Mauern, einschließlich Stützmauern, und Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 2 Meter, außer im Außenbereich,
  2. offene sockellose Einfriedungen für Grundstücke, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen,
  3. Wildzäune und andere zum Schutz von Gehölzen und landwirtschaftlichen Kulturen oder Nutztieren vor Schäden durch wildlebende Tiere errichtete Zäune,
  4. offene sockellose Einfriedungen für Grundstücke mit nicht mehr als 5 000 Quadratmeter Grundfläche, die der Schaf- oder Ziegenhaltung dienen, "

Wird Hobby-Pferdehaltung unter Landwirtschaft subsumiert? IIRC ist das in anderen Bundesländern strittig und oft wohl nur geduldet, bis jemand klagt.

Ein Ausweg ist der 3., aber nur, wenn man einen Wolfsschutzzaun nimmt. ;)
 
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Ach ja, die BÖSEN Pächter.
Wenn bei dir ein vierstelliger ,,Hegebeitrag" für Koppelbejagung normal ist und du Jaager findest die das bezahlen, Mindestabschuss für SW, Rehwild nur für den Pächter usw., dann sei doch froh.
Für mich sind solche ,,Angebote" einfach nur unverschämt:cautious:, aber jeden Tag steht ja bekanntlich ein dummer auf:sneaky:
Und noch was, dass alle Pächter, wie du mir unterstellst ,,böse" sind, habe ich nie behauptet! Blos ein/mehrere zu finden die ihre ,,Begeher" nicht nur ausnutzen wollen, sondern zu realen Bedingungen einen BGS vergeben, gestaltet sich als schwieriges ,,Unterfangen":sneaky:
MfG.
 

Westwood

Moderator
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Zu den letzten beiden Sätzen: Klar!

Aber wenn manche Kandidaten merken, dass es da was zu holen gibt meinen die dann, der zahlt ja eh‘ und sehen das als nette Einnahmequelle... Die kommen dann alle Nase lang an und Kleinvieh macht auch Mist!

Wildschadenskasse ist keine Selbstbedienung!

Natürlich ist eine Wildschadenskasse keine Selbstbedienung.
Allerdings ist der Ausgleich nun mal auch eine Verpflichtung der man sich von vorneherein bewusst sein muss. Das unabhängig von irgendwelchen Sympathien.

Ich bin zumindest froh das ich so Themen mit meinen Pferdeleuten und Bauern nicht habe... Wildschaden liegt zwar an wird aber bisher zumindest immer äußerst unkompliziert und fair für alle beglichen oder Gemeinschaftlich instand gesetzt.
 
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Im Jäger Kurs zum Thema Wildschaden hatte der Dozent immer betont wie wichtig ein vernünftiger Umgang miteinander ist. Als warnendes Beispiel hatte er eine Geschichte parat, bei der Jagdpächter und Landwirt wegen 50 Euro vor Gericht landeten. Der Landwirt verlor mit fliegenden Fahnen. Anwalts- und Gerichtskosten standen in keinem Verhältnis zum Streitwert. Heute jage ich in diesem Revier und habe auch die Einzelheiten erfahren. Die Pächter hatten irgendwann Mal die Nase voll von den ständigen Forderungen und der Tatsache, dass selbst großzügige Angebote zur Regulierung nie genug waren.

Ein gutes miteinander ist wichtig, aber wenn jemand den Hals nicht voll bekommt, muss man auch mal für klare Verhältnisse sorgen. Die Verhandlungen über den Wildschaden laufen mit dem Sohn des Landwirts mittlerweile in vernünftigen Bahnen und beide Seiten lassen mal Fünfe gerade sein.
 
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IdR. etsteht jetzt so gut wie kein Aufwuchsschaden. Wenn man im Frühjahr einebnet und nachsäht ist der drops gelutscht.
Jetzt entsteht kein Aufwuchsschaden. Aber spätestens im März bis Mai, wenn eine gesunde Grasnarbe wieder in die Vegetation startet, bleibt die Nachsaat zum Größten Teil zurück.
In den Schadensersatztabellen der Landwirtschaftskammern macht der erste Schnitt im Mai weit mehr als die Hälfte des Jahresaufwuchses aus. Daher sind die frühen Aufwuchsausfälle die teuersten!
Und wenn dann erst im April nachgesäht wird, werden auf Grünlandstandorten höhere Wildschadenskosten fällig als auf geschädigten Ackerkulturen.
Grünlandschäden sind teuer.

Auf Pferdewiesen die jetzt noch beweidet werden, bzw auf denen jetzt noch Pferde Auslauf haben, sind gegebenenfalls auch die Trittschäden zu bewerten, die ebenfalls eine Neueinsaat durch den Pferdehalter erforderlich machen können.
 
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Natürlich ist eine Wildschadenskasse keine Selbstbedienung.
Allerdings ist der Ausgleich nun mal auch eine Verpflichtung der man sich von vorneherein bewusst sein muss. Das unabhängig von irgendwelchen Sympathien.

Ich bin zumindest froh das ich so Themen mit meinen Pferdeleuten und Bauern nicht habe... Wildschaden liegt zwar an wird aber bisher zumindest immer äußerst unkompliziert und fair für alle beglichen oder Gemeinschaftlich instand gesetzt.

so sollte es laufen.
 
D

doghunter

Guest
Was soll denn so eine bescheuerte Aussage? Da informiert man als Jäger den Pferdebesitzer über eine bevorstehende Jagd im voraus und als Dank dafür folgt dann so eine Aktion???
Wenn ich solch einen Einschreibebrief bekommen würde, wäre das genau mein Handlungsstrang! Entweder man spricht mit dem Koppelbetreiber und einigt sich oder man umgeht diese Koppel großräumig. So jagen wir hier
 
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Eigendlich stimmt das nur dann, wenn es ein privilegiertes Vorhaben eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes ist, siehe §61 (1) 7 BbgBO:

7. folgende Mauern und Einfriedungen:
  1. Mauern, einschließlich Stützmauern, und Einfriedungen mit einer Höhe bis zu 2 Meter, außer im Außenbereich,
  2. offene sockellose Einfriedungen für Grundstücke, die einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen,
  3. Wildzäune und andere zum Schutz von Gehölzen und landwirtschaftlichen Kulturen oder Nutztieren vor Schäden durch wildlebende Tiere errichtete Zäune,
  4. offene sockellose Einfriedungen für Grundstücke mit nicht mehr als 5 000 Quadratmeter Grundfläche, die der Schaf- oder Ziegenhaltung dienen, "

Wird Hobby-Pferdehaltung unter Landwirtschaft subsumiert? IIRC ist das in anderen Bundesländern strittig und oft wohl nur geduldet, bis jemand klagt.

Ein Ausweg ist der 3., aber nur, wenn man einen Wolfsschutzzaun nimmt. ;)
Ich denke so bald in die landwirtschaftlich Tierseuchenkasse eingezahlt wird, ist das Thema klar.
 
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Na dann sei froh das man sich auf der Gegenseite den Wind aus den Segeln hat nehmen lassen... Wäre mir nicht passiert wenn mir jemand einen Begeher zum Termin schickt welcher mir dann was über meine Zäune erzählt und Wechsel zeigt.
Da würden am nächsten Tag die untersten Litzen gezogen werden denn der Besitzer muss keine Maßnahme treffen um die Fläche zu schützen, sehr wohl aber den Pächter gewähren lassen bzw. ggf. unterstützen.

Also am besten mit ein bisschen weniger Emotion an die Sache rangehen, ist nicht böse gemeint.

Warum sollte ich da froh sein :unsure:?! Ich bin weder Pächter noch schadenersatzpflichtig. Ich bin lediglich jemand, der selbst genügend Rechtsvorlesungen während des Studiums besucht und Rechtsstreitigkeiten vor Gerichten erlebt hat, um mich mit dem BGB insoweit auszukennen, als das wenn ein Grundbesitzer auf der Suche nach einer schnellen Mark anfängt von Wildschaden von vor einem Jahr irgendwas zu faseln und alte Schäden aus dem letzten Jahr mit aktuellen Schäden vermischen will, in der Hoffnung den Sachbearbeiter des Ordnungsamtes dahingehend irgendwie beeinflußen zu können (oder wohl eher zutreffend der Grundbesitzer sich da aus Geldgeilheit schon irgendwas zurechtgesponnen hat und eigentlich nur noch die Überweisung eines hohen Geldbetrages vohersehnt), dann kann man da auch ruhig mal erwähnen, dass dem Pächter zunächst die Möglichkeit unter Fristsetzung eingeräumt werden muss, den Schaden selbst zu beseitigen und eine Ersatzvornahme zwei verwirkte Fristsetzungen bedarf, wovon hier noch nichtmal die erste Mahnung im Raum steht.


Emotionen würde ich es nicht nennen. Eher Interesse und Rechtsaffinität. Achja, und beruflich mit etwas Zuversicht auch, da ich ab Januar wohlmöglich die uJB unseres Landkreises besetze und so im nächsten Termin mit dem Wildschadensschätzer sodann dienstlich vor Ort sein könnte.

Und ja, zum Thema Wildschaden ist die Erfahrung mit dem offiziellen Vorverfahren für mich neu. Bisher kannte ich es nur immer auf zwischenmenschlichen Wegen zwischen echtem Landwirt und Pächter, was ungefähr so ablief:

Landwirt zum Pächter - "Wir müssen reden, es ist Schaden vorhanden!"
Pächter zum Landwirt - "Warsteiner oder Radeberger?"
Landwirt zum Pächter - "Radeberger. Ich mach den Grill an, bring Schwein mit."
Pächter zum Landwirt - "Ok, bis später."

Und jetzt habe ich zum ersten Mal die offizielle Version davon erlebt. Und wenn da Leute keine Genehmigung für die Pferdehaltung haben sollten (im Gegensatz zu einer echten landwirtschaftlich betriebenen Pferdepension in derselben Strasse gegenüber) und die da ihr eigenes Ding wohlmöglich machen, Gräben ausheben ohne Kenntnis und Zustimmung der Naturschutzbehörde, einen Stromzaun ziehen, der eigentlich einer Genehmigung bedarf, weil der Flächennutzungsplan keine Pferdekoppeln ausweist - sprich da irgendwelche Hobbypferdeliebhaber ihr eigenes Ding machen, dann aber dem Wild den Zutritt zu ihren Koppeln mehr oder weniger ungehindert ermöglichen, wiederstrebt es mir irgendwie, dass solche Menschen dann noch profitieren sollten! Im Übrigen einen Wildzaun wie er gemäß der Landesverordnung zur Durchführung der Jagd als übliche und demzufolge geeignete Schutzmaßnahme angesehen wird, möchte die Eigentümerin nicht, weil sich ihre Pferde daran verletzen könnten. Wenn jemand solche Aussagen tätigt und so offensichtlich billigend Wildschaden in Kauf nimmt, dann sollte derjenige alleinhaftend sein und nicht nur § 254 BGB Anwendung finden.
 
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Wenn bei dir ein vierstelliger ,,Hegebeitrag" für Koppelbejagung normal ist und du Jaager findest die das bezahlen, Mindestabschuss für SW, Rehwild nur für den Pächter usw., dann sei doch froh.
Für mich sind solche ,,Angebote" einfach nur unverschämt:cautious:, aber jeden Tag steht ja bekanntlich ein dummer auf:sneaky:
Und noch was, dass alle Pächter, wie du mir unterstellst ,,böse" sind, habe ich nie behauptet! Blos ein/mehrere zu finden die ihre ,,Begeher" nicht nur ausnutzen wollen, sondern zu realen Bedingungen einen BGS vergeben, gestaltet sich als schwieriges ,,Unterfangen":sneaky:
MfG.
Nö, du hast nur keine Vorstellung von Kosten eines Reviers.
Wenn ich die Kosten meines Reviers FAIR verteilen würde müsste jeder 2.000 € zahlen und natürlich 1/4 des Wildschadens sowie weiterer Risiken.

So zahlen 2 einen mittleren 3 stelligen Betrag und einer nix. Sämtliche Risiken trage ich. ECHT UNFAIR!


Wie immer heulst du nur rum und ich gehe halt weiter jagen. So ist das Leben.
 

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