Wildpret bei Wildunfällen in Rechnung stellen?

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Christoph aus Hamburg schrieb:
Das Reh läuft ja nicht vor das Auto und macht es kaputt, sondern der Fahrer fährt so schnell, daß er eine natürliche Situation nicht im Griff hat.
Sorry, aber das ist totaler Stuss. Man kann nicht pauschal verlangern grundsätzlich so rumzutuckern, dass man einem Reh, das 10 oder 15 Meter vor einem über die Land-/Bundesstraße wechseln will, ausweichen kann oder noch bremsen. Sonst brauchen wir überall Tempo 30 oder einfach ein Autoverbot.

Hast du schon mal selbst ein Stück Wild über den Haufen gefahren? Mir ist das schon passiert. War vorletztes Jahr im Spätherbst eine Geiß auf einer Landstraße mit Tempo 100. Gefahren bin ich nach Tacho knappe 80, weil die Straße durch Feldflur mit Buschinseln verlief und es schon gedämmert hat. Was willst du denn dann machen, wenn das Stück ein paar Meter vor dir auf einmal hinter nem Busch rauslatscht und drüberwechseln will? Dann krachts, aber ordentlich, auch wenn du keine 100 oder 120 drauf hattest. Geiß war übrigens sofort tot, Sachschaden ~ 6.500 €.
 
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Ich habe das oben mal mit dem Pferd beschrieben, habe ich sicher einen Gewinn zu erwarten, z.b. durch bereits geschlossene Verträge usw. entsteht mir ein Schaden der auszugleichen ist. Besteht aber nur die Möglichkeit eines Gewinnes eben nicht. Der Hirsch kann nach überqueren der Straße eines Natürlichen Todes sterben, im Nachbarrevier zur Strecke kommen, vor einen Zug laufen usw., somit ist der Gewinn rein theoretischer Natur und es gibt keinen Anspruch auf Ersatz, was soll man denn ersetzen? Nen töten Hirsch kaufen und zum Verludern ins Revier legen? Dem Nachbarn bringen, er hätte ihn ja gestreckt, oder oder oder.
Komme ich meiner Meldepflicht per Gesetz nach entstehen keine Kosten.

Das Beispiel mit dem Baum ist auch schon erklärt worden! Der Baum hat zum Unfallzeitpunkt einen Besitzer, der dann Anspruch auf Schadensersatz hat. Aber auch nicht in der finanziellen höhe die der Baum nach dem Fällen in 100 Jahren vieleicht gebracht hätte. Der Baum verursacht in der Regel den Unfall nicht da er nicht aktiv in den Straßenverkehr eingreift. Fällt dieser allerdings durch Sturm oder Altersschwäche auf die Straße vor ein Auto, ist der Baum der Verursacher und der Besitzer ggf. Schadensersatzpflichtig sofern keine höhere Gewalt vorliegt.

Das ist doch eigendlich auch rein durch gesunden Menschenverstand herzuleiten, sofern man das will.

Waidmannsheil
Lucas
 
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Moin Sumpfsau,

wenn man nix machen kann, dann muß man ja auch nicht noch langsamer fahren! Hab ich das richtig verstanden?

Hallo Frodo,

"Wenn 30 m vor Dir ein Reh hinhopst, bist Du chancenlos."

30 m wären 1,5 Sekunden, da sollte man das Tempo schon mal deutlich runter bekommen. Und würden die Leute 70 fahren, dann lägen die Stücke auch nicht in 2 Teilen rum.

Wie kommen manche Leute eigentlich darauf, daß es ein Recht auf zügiges Vorankommen in jeder Situation gibt? Nur weil wir technisch dazu in der Lage sind heißt das noch lange nicht, daß wir auch bedenkenlos durch den Wald mit 100 zu jeder Tageszeit fahren können. Während die Fahrzeit linear mit der Geschwindigkeit zusammenhängt steigt das Schadenspotential mit der zweiten Potenz zur Geschwindigkeit. Daher macht es schon einen riesen Unterschied, ob man Abends/Nachts mit 70-80 oder mit 100 fährt.

Gruß

Christoph
 
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Sumpfsau schrieb:
Fex schrieb:
Allein dafür, dass ein Fahrzeughalter Wild bei einem Unfall getötet hat, kann der Revierinhaber keinen Ersatzanspruch herleiten. Besteht in dem betreffenden Bundesland Meldepflicht für Wildunfälle und der Verursacher meldet sich nicht oder nicht rechtzeitig, so dass das Wildbret verdirbt und deshalb nicht mehr verwertet werden kann, dann kann der Jagdausübungsberechtigte für den ihm entgangenen Wildbretwert Schadenersatz verlangen.
Ergo:
1. Wenn durch verspätete oder nicht erfolgte Meldung bei gleichzeitiger Meldepflicht (!) des Unfallfahrers das Wildbret verdirbt und aus diesem Grund nicht mehr verwertet werden kann, entsteht dem JAB ein Ersatzanspruch.
2. Ein grundsätzlicher Ersatzanspruch des JAB besteht ansonsten nicht.
Das wär doch jetzt mal ein Ansatz, um die Unfallverursacher - gemeint sind in diesem Fall nicht das Wild! ;) - dazu zu bringen, sich sofort nach dem Zusammenstoß zu melden. Denn nur so entgehen sie einem Ersatzanspruch. Nix mehr mit: "Du, vorgestern abend is mir ein Reh reingelaufen, hatte aber nix, is noch weitergerannt...." :?
Und das mal vom Jagdverband als Werbemassnahme auf Plakate oder im geliebten Fernsehen.
 
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Christoph aus Hamburg schrieb:
wenn man nix machen kann, dann muß man ja auch nicht noch langsamer fahren! Hab ich das richtig verstanden?
Nein, das hast du absichtlich falsch verstanden, sodass sich weitere Erklärungen eigentlich erübrigen.
 
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Wollen wir die Sache mal rechtlich diskutieren?

Zunächst nochmal zurück zum verlinkten Urteil, vielen Dank fürs Einstellen!:
http://www.jagd-und-naturschutzverein-s ... _kitze.pdf

Der entscheidende Satz dort:
Die Kläger sind "aktivlegitimiert", denn durch die Tötung der Rehkitze wurde ihr Jagdausübungsrecht, insbesondere das Aneignungsrecht, verletzt.

Sowohl Amts- als auch Landgericht stellen also nicht darauf ab, dass dem Jagdpächter ein herrenloses Stück Wild "fehlt", sondern darauf ab, dass er in seinem Recht, die Jagd auszuüben beschränkt wurde.

Nun zu den Anspruchsgrundlagen:

Zunächst § 823 BGB:

§ 823 Schadensersatzpflicht

(1) Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

(2) Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.


Beim Ausmähen wurde VORSÄTZLICH oder GROB FAHRLÄSSIG ein SONSTIGES RECHT des Jagdpächters mit HAFTUNGSBEGRÜNDENDER KAUSALITÄT VERLETZT und führte zu einem SCHADEN (Tatbestandsmerkmale GROß geschrieben).

Natürlich kann man darüber streiten, ob hier wirklich das Aneignungsrecht gestört wurde, oder nicht doch das Aneignungsrecht vielleicht des Jagdnachbarn, ob wirklich ein Schaden in form des Lebend-Preises der Kitze vorliegt. das ist Beurteilungsfrage. Fakt ist, dass hier schonmal zwei Gerichte mit nachvollziehbarer Begründung eine Ersatzpflicht bejaht haben.

Zurück zum Verkehrsunfall:

Hier dürfte es oft an Vorsatz oder Fahrlässigkeit fehlen. Niemand brettert vorsätzlich in ein Reh. Und das grob-fahrlässige zu schnelle Fahren ist schwer nachweisbar.

Um diese als Lücke empfunde "Schwäche" im Schadensersatzrecht auszugleichen, gibt es die Gefährdungshaftung nach §§ 7, 18 StVG. Allein der Betrieb eines Kraftfahrzeuges ist so gefährlich, dass man AUCH OHNE VERSCHULDEN für Schäden haftet, die bei Betrieb des Fahrzeuges entstehen, also VERSCHULDENSUNABHÄNGIG! Tierhalter kennen die parallel ausgestaltete Tierhalterhaftung nach § 833 BGB.

Jetzt aber die Einschränkung: Nach § 7 StVG haftet der Fahrzeughalter (und über § 18 StVG der Fahrzeugführer) nur für Tötung, Körperverletzung EINES MENSCHEN, und zudem für die SACHBESCHÄDIGUNG.
Zwingend für die Sachbeschädigung ist aber wieder die Frage der Zuordnung, also wessen Sache beschädigt wurde. Ist das Wild herrenlos, wurde es zwar als Sache beschädigt, aber es gibt keinen Eigentümer und Besitzer und damit keinen Geschädigten. (nach § 90 a BGB sind Tiere als rechtlich als Sachen zu behandeln, soweit nicht speziellere Gesetze wie das Tierschutzgesetz eingreifen).

FAZIT:
Schadensersatz kann nur von dem Autofahrer und Unfallverursacher gefordert werden, welcher vorsätzlich oder fahrlässig Wild totfuhr.
Mit guten Argumenten kann aber argumentiert werden, dass der Autofahrer, aufgrund seiner Betriebsgefahr, sehr schnell im fahrlässigen Tun ist, selbst bei Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit.
Mit ebenso guten Argumenten kann man das Gegenteil behaupten.
Der BGH hats noch nicht entschieden, also ist jeder geschädigte Jagdpächter frei, die Forderung aufzumachen oder das Prozessrisiko zu scheuen.

so, das war dann doch 20 Minuten Arbeitszeit...

M.
 
G

Gelöschtes Mitglied 3257

Guest
@ Mattenklodt: Vielen Dank für die Mühe die Du Dir gemacht hast, die Erläuterungen sind echt gut verständlich.

Also beginge man letzten Endes keinen Gesetzesverstoß, ganz im Gegenteil.
 
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@Mattenklodt

in grauer Vorzeit habe ich mal gelernt, dass nach § 823 BGB kein Anspruch auf Ersatz eines Vermögensschadens erfolgen kann. Ist nicht der Verlust künftig erzielbaren Verkaufserlöses oder der entgangene Trophäenwert genau so ein Vermögensschaden? (Übrigens auch in dem von dir zitierten LG-Urteil, deshalb halte ich das - jedenfalls mit der wiedergegeben Begründung für zumindest zweifelhaft).

Der reine Sachschaden wäre ja der (Verwertungs)Wert des Tieres (wie hoch ist der eigentlich bei einer Ricke mit zwei fast reifen Kitzen in der Tracht oder dem rauschigen 150kg-Keiler?) im Zeitpunkt des Unfalls, oder?

Und noch was: wir sind uns doch hoffentlich einig, dass bei Unabwendbarkeit auch nicht aus Gefährdungshaftung (Betriebsgefahr) gehaftet wird, oder?

Teddy
 
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Ich habe jetzt nicht alle Beiträge hier gelesen, wofür ich mich entschuldigen möchte, falls das schon so festgestellt wurde.

Die Antwort auf die Frage möchte ich dennoch kurz geben: Wild ist herrenlos. Deshalb entsteht dem JAB auch kein Schaden an einer geschützten Rechtsposition. Eine gesetzliche Anspruchsgrundlage, die einen Schadensersatz für das grundsätzliche Aneignungsrecht des JAB an herrenlosem Wild vorsieht, gibt es nicht.

Auch eine verspätete Meldung des Unfalls, die zur Unverwertbarkeit des Wildprets führt, löst keinen Schadensersatz aus, weil verunfalltes Wild nach Lebensmittelrecht ohnehin nicht verwertet werden darf.

Die Inrechnungstellung des Wildprets bei einem Wildunfall ist somit unabhängig von der Frage des Verschuldens unbegründet und rechtlich nicht durchsetzbar.
 
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Unabwendbarkeit wurde 2002 i.A. Gestrichen und durch höhere Gewalt ersetzt.
Sie kommt noch im §17(4) StVG vor und betrifft ab für Tierunfälle nur Tierhalter. Mangels Halter bei Wild keine Unabwendbarkeit.
 
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Ist vielleicht bei meinem letzten Post schlecht rausgekommen, daher will ichs trotz der "mangelnden Lebenserfahrung" nochmal schreiben :lol: :
Woanders wird viel Geld und Energie in die Öffentlichkeitsarbeit gesteckt, mit dem Versuch, das oft wenig positive Image der Jäger zu verbessern. Und wie so oft wird das Image dann durch einzelne, die sich bereichern wollen, in den Dreck gezogen.

Vielleicht sollte man sich da mal überlegen, ob`s nicht mehr Sinn macht, auf die 20€ zu verzichten und einem Mitbürger einen Dienst zu erweisen - mit dem großen Ganzen im Hinterkopf.
Letztendlich macht das doch jeder hier als Hobby - oder besser, wie mir unser Schweißhundeführer gestern Abend sagte, aus Passion. Der bekommt übrigens auch nur einen Obulus führ manchmal stundenlange Nachsuchen durch schwerstes Gelände :thumbup:
 

Fex

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Dass Du die Jagd als Hobby betrachtest, sieht man an deinen Aussagen hier.....

Ja, von solchen Hobbyjägern und Jagdscheininhaber erzählen mir unsere Schweisshundeführer auch immer - Leute, die nicht mal den Anstand haben, die manchmal stundenlange Nachsuchen durch schwerstes Gelände auch angemessen zu honorieren...

Du hast sicherlich weder Revierverantwortung noch jemals einen Wildunfall nachgesucht oder bearbeitet....
und Ahnung hast du weder vom einen noch vom anderen, sonst wüsstest du, dass man sich bei der Jagd nicht bereichern kann....

Ich denke, solche Hobbyjäger wie du, die nur einen großen Griffel schwingen und selbst nichts tun, dafür aber andere gerne mal beleidigen oder auslachen, die ihre gesamte Zeit und auch nicht unerhebliche finanzielle Mittel in Jagd und in Öffentlichkeitsarbeit stecken, sind viel schädlicher...

Ich schenk mir jetzt nen kühlen Drink ein auf der Terrasse vor dem Swimmingpool meiner Villa - hab ich übrigens alles aus dem vielen Geld finanziert, die ich durch Abzocke bei den vielen Wildunfällen verdient hab.

Leute gibt's... :no:
 
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@ Fex

Auf welchen Paragraphen berufst du dich denn wenn du Schadensersatz verlangst? Das würde die ganze Diskussion einfacher machen, weil man nicht mehr so viel meinen und vermuten muss, sondern einfach mal etwas wissen.
 
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Ich weiß nicht weshalb Hobby beim Thema Jagd so emotional belegt ist? Verdiene ich nicht meinen Lebensunterhalt mit etwas und gehe dem aus freien Stücken, freiwillig nach, ist das für mich ein Hobby, in das man mehr oder weniger Energie und Geld steckt.
Ich glaube, der ein oder andere, der von dir als Hobbyjäger bezeichnet wird ist näher an der Basis der Bevölkerung und tut mehr im einzelgespäch für die Jagd, als du denkst.

Waidmannsheil
Lucas
 

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